Veranstaltung: | KjG Bundeskonferenz 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP06 Anträge |
Antragsteller*in: | DV Münster |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 10.06.2025, 22:09 |
VerspätA2: Beschäftigung mit der Delegationsgrößenberechnung & dem Hare-Niemeyer-Verfahren
Antragstext
Bis zur Bundeskonferenz 2026 möge sich der Bundessatzungsausschuss mit einer
Alternative zur Delegationsgrößenberechnung für die Bundeskonferenzen
beschäftigen. Der BSA erarbeitet einen Antrag, über den die Bundeskonferenz 2026
berät. Er berichtet und informiert über den aktuellen Stand auf den Bundesräten
über Optionen und Auswirkungen. So können die Diözesanverbände aktiv mitwirken
und Perspektiven einbringen.
Das alternative Verfahren zur Delegationsgrößenberechnung soll die Realität und
Größenrelation der Diözesanverbände durch eine Veränderung der Delegationsgrößen
besser abbilden, sowie geschlechtergerechte Konferenzen dabei im Blick haben.
Begründung
Wir beziehen uns auf die folgende Formulierung aus der Bundessatzung:
Die Größe der Diözesandelegationen wird wie folgt ermittelt: Jeder Diözesanverband erhält mindestens 2 und höchstens 6 Stimmen. Die Stimmen werden nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren zugeteilt. Grundlage für die Verteilung sind die bis zum 31. Dezember des Vorjahres bei der Bundesstelle gemeldeten Mitglieder, für die der Bundesbeitrag entrichtet wurde.
Bei der Vorbereitung zur Bundeskonferenz ist uns bei der Diskussion über SÄA18 (und mögliche Konsequenzen für Delegationsbesetzungen zur Bundeskonferenz) aufgefallen, dass das Hare-Niemeyer Verfahren (mit der Deckelung auf 6 Stimmen) die Verteilung und Größenstruktur des Bundesverbandes schlecht abbildet. Unsere Arbeitsweise als Bundesverband (2 Bundesräte, bei denen die DV’s alle gleich viele Stimmen haben & die Bundeskonferenz, bei der die Stimmen proportionaler verteilt sind) möchte ein gleichberechtigtes und faires Miteinander ermöglichen. Deshalb haben wir großes Verständnis dafür, dass kleineren Diözesanverbänden zur Bundeskonferenz ein Minimum an Stimmen zugesprochen wird.
Unsere Motivation für den Antrag rührt vor allem aus diesen Punkten her:
- Zwei Sockelstimmen für jeden DV stammen vermutlich aus einer Zeit in dem wir noch mit binären Geschlechtersystemen gearbeitet haben.
- Wir empfinden die Abstufungen zwischen den Größenordnungen als zu sanft. Die Bundeskonferenz soll ermöglichen, dass die Diözesanverbände, entsprechend ihrer Verbandsgröße, das Interesse ihrer Mitglieder vertreten und einbringen können. Durch das aktuelle Delegationsgrößenverfahren sehen wir dieses Ziel nicht verwirklicht.
Simon Schwarzmüller (Bundesleitung):
Uns geht es nicht darum, dass ein neues Delegationsgrößenverfahren die genauen Größenverhältnisse der Diözesanverbände abbildet; Unser Ziel ist eine realitätsnähere Verteilung.