Antrag: | Großveranstaltung 2027 |
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Antragsteller*in: | KjG Trier |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 28.05.2025, 18:53 |
Ä2 zu A3: Großveranstaltung 2027
Antragstext
Nach Zeile 69 einfügen:
- Der Termin der 72h-Aktion liegt nicht am selben Wochenende.
Die KjG plant vom 27. bis 30. Mai 2027 (Fronleichnamswochenende) eine
bundesweite Großveranstaltung für alle KjG-Mitglieder. Im Mittelpunkt stehen:
- das besondere KjGefühl,
- die Verbindung untereinander,
- die Sichtbarkeit des gemeinsamen Engagements und
- die Kern- und Profilthemen der KjG.
Weiterhin soll der Sachausschuss die Bundesebene bei der inhaltlichen Gestaltung
der Großveranstaltung mit einbeziehen.
Die Veranstaltung soll neue Impulse geben, KjGler*innen aus ganz Deutschland
vernetzen und die Gemeinschaft im Verband stärken. Die Großveranstaltung soll
einen festivalähnlichen Charakter haben.
Der Titel für die Veranstaltung wird durch den Sachausschuss erarbeitet und
bestimmt.
Zielgruppe
Die Großveranstaltung richtet sich an bis zu 500 Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene. Die Diözesanverbände sorgen mit zielgruppengerechter Werbung dafür,
dass möglichst vielfältige Teilnehmer*innen erreicht werden. Die
Aufsichtspflicht übernehmen geschulte Gruppenleiter*innen ab 16 Jahren für ihre
jeweiligen Gruppen.
Kooperations-DV und Dauer
Die Großveranstaltung findet vom 27.-30.05.2027 gemeinsam mit dem Kooperations-
DV Münster statt. Der Veranstaltungsort ist die Jugendburg Gemen in Borken.
Die Großveranstaltung soll einen festivalähnlichen Charakter haben.
Finanzierungskonzept
Die Finanzierung setzt sich aus drei Säulen zusammen:
- Mittel des Bundesverbandes und des Kooperations-DVs
- Drittmittel (z. B. Förderungen, Sponsoring)
- Teilnahmebeiträge
Ein detailliertes Finanzkonzept wird auf der Mitgliederversammlung beim Herbst-
Bundesrat 2025 vorgestellt und dort beschlossen.
Ziel ist ein günstiger Teilnehmer*innenbeitrag, der möglichst vielen die
Teilnahme ermöglicht. Zusätzlich wird es einen reduzierten Solidaritäts-Beitrag
geben.
Projektleitung
Die Projektleitung setzt sich wie folgt zusammen:
- Zuständige Bundesleitung
- Der*Die Projektreferent*in (Die Finanzierung der Projektstelle wird im
Finanzkonzept beschrieben)
- Bis zu zwei Mitgliedern aus dem Kooperations-DV
Die Projektleitung hat folgende Aufgaben, zusätzlich zu den Aufgaben des SAS:
- Ausarbeitung und Abschluss des Kooperationsvertrags mit dem Kooperations-
DV
- Koordination und Leitung der Sachausschusssitzungen
- Kommunikation zwischen den Sachausschuss-Treffen
- Verantwortung für die Erstellung und Einhaltung des Finanzplanes in
Abstimmung mit der restlichen Bundesleitung und der Diözesanleitung
Münster und im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung des
Bundesstelle der KjG e.V
Sachausschuss Großveranstaltung
Für die Planung wird ein Sachausschuss eingerichtet, welcher wie folgt
zusammengesetzt ist:
- 5 Personen aus dem Kooperations-DV (DV Münster) (2m/2w/1i)
- 12 Personen aus dem gesamten Bundesverband (5m/5w/2i)
Die Mitglieder des Sachausschusses werden auf der Bundeskonferenz 2025 gewählt.
Die Amtszeit geht bis zur Bundeskonferenz 2028. Bei Rücktritt oder nicht-
besetzten Stellen können diese bei den Bundesräten oder -konferenzen nachbesetzt
werden.
Aufgaben des SAS sind:
- Planung, Durchführung, Reflexion und Dokumentation der Veranstaltung
- Inhaltliche Gestaltung und Organisation des Programms
- Der Sachausschuss berichtet an die Bundeskonferenz
- Gewährleistung der Kommunikation zwischen allen beteiligten Gremien (z.B.
Bundesrat) und Interessensgruppen (z.B. Diözesanverbände, AGs,
Helfende...) im Projektumfeld
Das Team der Bundestelle unterstützt die Projektleitung und den SAS bei den
Planungen und der Durchführung der Großveranstaltung.
Grundvoraussetzungen für das Stattfinden
Die Veranstaltung kann nur stattfinden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Das Finanzkonzept wird beim Herbst-Bundesrat 2025 beschlossen
- Der Termin der 72h-Aktion liegt nicht am selben Wochenende.
- Der Kooperationsvertrag mit dem DV Münster wird erarbeitet
- Der Sachausschuss ist zu mindestens 50 % besetzt
Eine Mindestteilnehmer*innen und –helfer*innen Zahl wird im Laufe der Planung
ermittelt.
Diözesanverbände und ihre Rolle
Die KjG-Großveranstaltung ist ein gemeinsames Projekt aller Diözesanverbände.
Unabhängig vom Veranstaltungsort und des Kooperationspartner-DVs ist sie eine
Veranstaltung für und von der gesamten KjG.
Die DVs übernehmen:
- Die Motivation und Werbung von Teilnehmenden
- Die Gewinnung von Helfenden
Unterstützendes Material für geeignete Kommunikationskanäle wird vom Projektteam
bereitgestellt.
Nach Zeile 69 einfügen:
- Der Termin der 72h-Aktion liegt nicht am selben Wochenende.
Die KjG plant vom 27. bis 30. Mai 2027 (Fronleichnamswochenende) eine
bundesweite Großveranstaltung für alle KjG-Mitglieder. Im Mittelpunkt stehen:
- das besondere KjGefühl,
- die Verbindung untereinander,
- die Sichtbarkeit des gemeinsamen Engagements und
- die Kern- und Profilthemen der KjG.
Weiterhin soll der Sachausschuss die Bundesebene bei der inhaltlichen Gestaltung
der Großveranstaltung mit einbeziehen.
Die Veranstaltung soll neue Impulse geben, KjGler*innen aus ganz Deutschland
vernetzen und die Gemeinschaft im Verband stärken. Die Großveranstaltung soll
einen festivalähnlichen Charakter haben.
Der Titel für die Veranstaltung wird durch den Sachausschuss erarbeitet und
bestimmt.
Zielgruppe
Die Großveranstaltung richtet sich an bis zu 500 Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene. Die Diözesanverbände sorgen mit zielgruppengerechter Werbung dafür,
dass möglichst vielfältige Teilnehmer*innen erreicht werden. Die
Aufsichtspflicht übernehmen geschulte Gruppenleiter*innen ab 16 Jahren für ihre
jeweiligen Gruppen.
Kooperations-DV und Dauer
Die Großveranstaltung findet vom 27.-30.05.2027 gemeinsam mit dem Kooperations-
DV Münster statt. Der Veranstaltungsort ist die Jugendburg Gemen in Borken.
Die Großveranstaltung soll einen festivalähnlichen Charakter haben.
Finanzierungskonzept
Die Finanzierung setzt sich aus drei Säulen zusammen:
- Mittel des Bundesverbandes und des Kooperations-DVs
- Drittmittel (z. B. Förderungen, Sponsoring)
- Teilnahmebeiträge
Ein detailliertes Finanzkonzept wird auf der Mitgliederversammlung beim Herbst-
Bundesrat 2025 vorgestellt und dort beschlossen.
Ziel ist ein günstiger Teilnehmer*innenbeitrag, der möglichst vielen die
Teilnahme ermöglicht. Zusätzlich wird es einen reduzierten Solidaritäts-Beitrag
geben.
Projektleitung
Die Projektleitung setzt sich wie folgt zusammen:
- Zuständige Bundesleitung
- Der*Die Projektreferent*in (Die Finanzierung der Projektstelle wird im
Finanzkonzept beschrieben)
- Bis zu zwei Mitgliedern aus dem Kooperations-DV
Die Projektleitung hat folgende Aufgaben, zusätzlich zu den Aufgaben des SAS:
- Ausarbeitung und Abschluss des Kooperationsvertrags mit dem Kooperations-
DV
- Koordination und Leitung der Sachausschusssitzungen
- Kommunikation zwischen den Sachausschuss-Treffen
- Verantwortung für die Erstellung und Einhaltung des Finanzplanes in
Abstimmung mit der restlichen Bundesleitung und der Diözesanleitung
Münster und im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung des
Bundesstelle der KjG e.V
Sachausschuss Großveranstaltung
Für die Planung wird ein Sachausschuss eingerichtet, welcher wie folgt
zusammengesetzt ist:
- 5 Personen aus dem Kooperations-DV (DV Münster) (2m/2w/1i)
- 12 Personen aus dem gesamten Bundesverband (5m/5w/2i)
Die Mitglieder des Sachausschusses werden auf der Bundeskonferenz 2025 gewählt.
Die Amtszeit geht bis zur Bundeskonferenz 2028. Bei Rücktritt oder nicht-
besetzten Stellen können diese bei den Bundesräten oder -konferenzen nachbesetzt
werden.
Aufgaben des SAS sind:
- Planung, Durchführung, Reflexion und Dokumentation der Veranstaltung
- Inhaltliche Gestaltung und Organisation des Programms
- Der Sachausschuss berichtet an die Bundeskonferenz
- Gewährleistung der Kommunikation zwischen allen beteiligten Gremien (z.B.
Bundesrat) und Interessensgruppen (z.B. Diözesanverbände, AGs,
Helfende...) im Projektumfeld
Das Team der Bundestelle unterstützt die Projektleitung und den SAS bei den
Planungen und der Durchführung der Großveranstaltung.
Grundvoraussetzungen für das Stattfinden
Die Veranstaltung kann nur stattfinden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Das Finanzkonzept wird beim Herbst-Bundesrat 2025 beschlossen
- Der Termin der 72h-Aktion liegt nicht am selben Wochenende.
- Der Kooperationsvertrag mit dem DV Münster wird erarbeitet
- Der Sachausschuss ist zu mindestens 50 % besetzt
Eine Mindestteilnehmer*innen und –helfer*innen Zahl wird im Laufe der Planung
ermittelt.
Diözesanverbände und ihre Rolle
Die KjG-Großveranstaltung ist ein gemeinsames Projekt aller Diözesanverbände.
Unabhängig vom Veranstaltungsort und des Kooperationspartner-DVs ist sie eine
Veranstaltung für und von der gesamten KjG.
Die DVs übernehmen:
- Die Motivation und Werbung von Teilnehmenden
- Die Gewinnung von Helfenden
Unterstützendes Material für geeignete Kommunikationskanäle wird vom Projektteam
bereitgestellt.
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