Im Moment widerspricht sich das Konstrukt bei DVs, die eine Bezirksebene haben, da dort die nächsthöhere Ebene von Ortsgruppen bzw. Pfarreien die Bezirksebene wäre und nicht die Diözesanleitung. Wir sehen es hier aber sinnvoll, dass die Diözesanleitung diese Aufgabe übernimmt.
Antrag: | SÄA: Allgemeine Anpassungen der Bundessatzung |
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Antragsteller*in: | Flo Schneider (DV Köln) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 10.06.2025, 20:50 |
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