Veranstaltung: | KjG Bundeskonferenz 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP06 Anträge |
Antragsteller*in: | Bundesleitung |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.05.2025, 23:59 |
A1: Termine & Orte der Konferenzen bis zur Buko 2028
Antragstext
Der Herbstbundesrat 2026 findet vom 16. - 18. Oktober statt.
[Der Frühjahrsbundesrat 2027 findet vom 12. - 14. März statt.]
Die Bundeskonferenz 2027 findet vom 10. - 14. März ODER vom 19. - 23. Mai in der
Jugendbildungsstätte Haus Altenberg statt.
Der Herbstbundesrat 2027 findet vom 15. - 17. Oktober statt.
Der Frühjahrsbundesrat 2028 findet vom 31. März – 02. April statt.
Die Bundeskonferenz 2028 findet vom 07. - 11. Juni in der Jugendbildungsstätte
Haus Altenberg statt.
Die Bundesräte finden ab Beschluss der Bundeskonferenz 2025 an zentral gelegenen
Orten in Deutschland statt, die gut mit dem Fernverkehr erreichbar sind. Die
Beschränkung auf die bisherigen Tagungsorte Fulda, Mainz, Mannheim, Würzburg und
Frankfurt entfällt.
Begründung
Die Geschäftsordnungen der Bundeskonferenz und des Bundesrates schreiben fest, dass die Termine jährlich durch die Bundeskonferenz beschlossen werden. Mit unseren Vorschlägen orientieren wir uns an unseren Traditionsterminen:
Eine mögliche Großveranstaltung ist derzeit vom 27.-30. Mai 2027 geplant und läge somit ein Wochenende nach dem Traditionstermin der Bundeskonferenz. Eine zuverlässige Durchführung beider Veranstaltungen innerhalb von zwei aufeinander folgenden Wochen halten wir für nicht realistisch. Sollte die Großveranstaltung beschlossen werden, schlagen wir vor, die Bundeskonferenz 2027 stattdessen am verlängerten Termin des bisher anvisierten Bundesrates abzuhalten. Dieser würde damit entfallen.
Um Terminkollisionen und ausgebuchte Tagungshäuser zu vermeiden, möchten wir zukünftig schon ein Jahr weiter im Voraus die Termine unserer Konferenzen festlegen.
Die Bundesräte fanden in den vergangenen Jahren entsprechend des Beschlusses der Bundeskonferenz 2017 in Fulda, Mainz, Mannheim, Würzburg oder Frankfurt statt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine Beschränkung auf diese Orte nicht immer hilfreich ist, beispielsweise im Falle einer ungeplanten Stornierung oder fehlender Verfügbarkeit. Auch stellen wir fest, dass nicht alle Häuser in den genannten Orten den Standards entsprechen, die sich für unsere Konferenzen als wichtig und hilfreich erwiesen haben. Beispielsweise bei der Größe der Tagungsräume, Nachhaltigkeit, Qualität der Kommunikation oder Verpflegung. Daher möchten wir zukünftig auch andere Orte und Tagungshäuser in Betracht ziehen. Weiterhin erachten wir eine im Bundesgebiet zentrale Lage sowie eine gute Anbindung an den Fernverkehr als wichtige Kriterien für die Wahl eines Tagungsortes. Auch ein regelmäßiger Wechsel soll beibehalten werden, um insgesamt eine Fairness bzgl. der Fahrzeiten zu gewährleisten.
- Der Herbstbundesrat 2025 findet vom 24. - 26. Oktober statt.
- Der Frühjahrsbundesrat 2026 findet vom 27. Februar - 01. März statt.