| Veranstaltung: | KjG Bundeskonferenz 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3.2. Satzungs- / Geschäftsordnungsänderungsanträge |
| Antragsteller*in: | DV Köln |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 22.04.2026, 20:50 |
SÄA6: Änderung des Ausschlusses des Bezirksverbandes
Änderung bezieht sich auf
Inhaltliche Zusammenfassung
Die Satzungsänderung verlegt die Entscheidung über Einsprüche gegen den Ausschluss eines Bezirksverbands vom Diözesanausschuss zur Diözesankonferenz. Damit entscheidet künftig das höchste beschlussfassende Gremium der Diözese verbindlich über solche Einsprüche.
Neuer Satzungstext
Begründung
Auf unserer Diözesankonferenz wurde aus einer Region der Wunsch an uns herangetragen, die Zuständigkeit für den Ausschluss einer Region aus dem Diözesanverband künftig der Diözesankonferenz zuzuweisen.
Begründet wird dieser Vorschlag mit dem Charakter des Ausschlusses als letztes Mittel im Umgang mit schwerwiegenden Konflikten oder strukturellen Problemen. Eine so gravierende Entscheidung, die tief in die verbandliche Selbstorganisation eingreift, bedarf aus Sicht der Region einer besonders hohen Legitimation und Absicherung.
Die Übertragung der Entscheidungskompetenz auf die Diözesankonferenz würde nicht nur eine breite demokratische Beteiligung sicherstellen, sondern auch das Vertrauen in die Verfahren und Strukturen unseres Verbandes stärken. Im Gegensatz zur Diözesanleitung oder dem Diözesanausschuss, deren Nähe zur operativen Arbeit potenziell als parteilich wahrgenommen werden kann, bietet die Diözesankonferenz den größten Schutz vor subjektiver oder willkürlicher Einflussnahme.
