Änderungen von SÄA7 zu SÄA7
| Ursprüngliche Version: | SÄA7 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht (Vertagt von der Buko 2025) |
| Eingereicht: | 15.06.2025, 18:00 |
| Neue Version: | SÄA7 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 05.05.2026, 23:59 |
Titel
Änderung bezieht sich auf
Synopse
Neuer Satzungstext
In Zeile 1:
2.32.32.2 Zusammensetzung der Orts- bzw. Pfarrleitung
Von Zeile 9 bis 10 löschen:
Die Aufgaben der Orts- bzw. Pfarrleitung können auch dann wahrgenommen werden, wenn nicht alle Stellen besetzt sind.
Von Zeile 18 bis 19:
[1]§106 BGB: Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maße der §107 bis §113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.
Die Aufgaben der Orts- bzw. Pfarrleitung können auch dann wahrgenommen werden, wenn nicht alle Stellen besetzt sind.
[…]
Von Zeile 26 bis 27:
Die Regelungen zur Besetzung der Delegationen regelt Punkt 1.23. Delegationen im Verband.
Nach Zeile 29 einfügen:
[…]
Von Zeile 35 bis 36:
Die Regelung zur Besetzung der Delegationen regelt Punkt 1.23. Delegationen im Verband.
Nach Zeile 38 einfügen:
[1]§106 BGB: Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maße der §107 bis §113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.
Begründung
Von Zeile 49 bis 50 löschen:
Gefahr, geschlechtliche Einseitigkeit in den betroffenen Pfarreien und Ortsgruppen zu bestätigen und zu forcieren.
