| Satzungsänderungsantrag : | Änderung des Ausschlusses des Bezirksverbandes |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Leo (DV Köln) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Heute, 09:17 |
Ä1 zu SÄA8: Änderung des Ausschlusses des Bezirksverbandes
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Neuer Satzungstext
Von Zeile 2 bis 4:
Über den Ausschluss eines Bezirksverbands beschließt die Diözesanleitung nach Anhörung der Betroffenen. Gegen diesen Beschluss kann bei der Diözesankonferenz Einspruch einlegt werden. Die Diözesanverbände können in ihrer Satzung festlegen, ob ein Einspruch an die Diözesankonferenz oder den Diözesanausschuss zu richten ist. Das Organ entscheidet verbindlich.

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