| Veranstaltung: | KjG Bundeskonferenz 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3.2. Satzungs- / Geschäftsordnungsänderungsanträge |
| Antragsteller*in: | DV Köln |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 22.04.2026, 20:26 |
SÄA3: Keine Nachbesetzung von INTA*-Stellen
Änderung bezieht sich auf
Inhaltliche Zusammenfassung
Neuer Satzungstext
Delegationen zu Bezirks-, Diözesan-, Bundes- und allen weiteren Konferenzen sind
geschlechtergerecht zu besetzen.
Begründung
INTA*-Personen[1] erfahren sowohl im Verband als auch in der Gesellschaft strukturelle Benachteiligung und sind daher in besonderer Weise schutzwürdig. Die im Vergleich zu binären Geschlechtern geringere Zahl an zur Verfügung stehenden Plätzen für INTA*-Personen stellt bereits eine Form der Ungleichbehandlung dar.
Die Praxis, unbesetzte INTA*-Plätze im Sinne der paritätischen Verteilung auf männliche und weibliche Delegierte umzuverteilen, lehnen wir entschieden ab. Sie führt faktisch zur Aberkennung der Stimme einer gesamten Geschlechtskategorie und unterläuft damit sowohl das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit als auch das demokratische Prinzip der gleichberechtigten Teilhabe. Eine solche Umverteilung würde bei männlich oder weiblich vorgesehenen Plätzen nicht in Betracht gezogen werden. Warum also bei INTA*-Plätzen?
Diese Regelung reproduziert bestehende Ungleichheiten, anstatt sie zu überwinden. Stattdessen braucht es eine Regelung, die die Repräsentanz von INTA*-Personen tatsächlich stärkt und nicht weiter marginalisiert.
[1] INTA* bezeichnet Personen, die sich als nicht oder nicht nur weiblich und nicht oder nicht nur männlich identifizieren oder genderfluid sind. INTA* steht dabei für inter*, nichtbinär, trans*, agender und weitere Geschlechterkategorien außerhalb des binären Systems.
