| Satzungsänderungsantrag : | Keine Nachbesetzung von INTA*-Stellen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Leo (DV Köln) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Heute, 01:20 |
Ä1 zu SÄA5: Keine Nachbesetzung von INTA*-Stellen
Neuer Satzungstext
Von Zeile 1 bis 26:
1.3. Delegationen im Verband
Delegationen sind zuerst durch die jeweilige gewählte Leitung wahrzunehmen. Nicht durch die jeweilige Leitung wahrgenommene Stimmen werden von Delegierten, die von den jeweiligen Konferenzen zu wählen sind, besetzt.
Delegationen zu Bezirks-, Diözesan-, Bundes- und allen weiteren Konferenzen sind geschlechtergerecht zu besetzen.
Die geschlechtergerechte Besetzung der Delegation muss zum Zeitpunkt der Wahl gegeben sein. Davon darf nur im Zuge der wechselnde Selbstidentifikation (siehe 1.2.) abgewichen werden.
Delegationen sind zuerst durch die jeweilige gewählte Leitung wahrzunehmen. Nicht durch die jeweilige Leitung wahrgenommene Stimmen werden von Delegierten, die von den jeweiligen Konferenzen zu wählen sind, besetzt.
Delegationen zu Bezirks-, Diözesan-, Bundes- und allen weiteren Konferenzen sind geschlechtergerecht zu besetzen. Dabei sollen bei Delegationen mit einer Größe von bis zu 10 Personen eine, bei mehr als 10 Personen zwei Stellen mit INTA* Personen besetzt werden.
Die geschlechtergerechte Besetzung der Delegation muss zum Zeitpunkt der Wahl gegeben sein. Davon darf nur im Zuge der wechselnde Selbstidentifikation (siehe 1.2.) abgewichen werden.
Es gilt:
- Delegationen mit zwei Delegierten: Sind mit zwei Personen unterschiedlicher Geschlechterkategorien zu besetzen. (1w, 1INTA* oder 1m, 1 INTA* oder 1m, 1w).
- Delegationen mit drei Delegierten: Sollen mit einer weiblichen, einer männlichen sowie einer INTA* Person besetzt werden.
- Delegationen mit vier Delegierten: Sollen mit einer weiblichen, einer männlichen sowie einer INTA* Person besetzt werden. Die vierte Stelle ist unabhängig von der Geschlechterkategorie zu besetzen.
- Delegationen mit fünf Delegierten: Sollen mit zwei weibliche, zwei männlichen sowie einer INTA* Person besetzt werden.
- Delegationen mit sechs Delegierten: Sollen mit zwei weiblichen, zwei männlichen sowie einer INTA* Person besetzt werden. Die sechste Stelle ist unabhängig von der Geschlechterkategorie zu besetzen.
usw.

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