Die Zuteilung der Stimmen der Bundeskonferenz (Stimmschlüssel) soll einem neuen Verfahren folgen, das die unterschiedlichen Mitgliederstärken der DVs besser abbildet. Der BSA hat das auf Beschluss des Herbst-BuRa 2025 vorbereitet und bringt 4 leicht unterschiedliche Vorschläge mit, alle basieren auf dem Sainte-Laguë-Berechnungsverfahren:
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Variante 1: 90 Delegierte, max. 8 Delegierte pro DV, 2 Gäste pro DV
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Variante 2: 90 Delegierte, keine Begrenzung pro DV, 2 Gäste pro DV
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Variante 3: 97 Delegierte, keine Begrenzung pro DV, 1 Gast pro DV
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Variante 4: 100 Delegierte, keine Begrenzung pro DV, 1 Gast pro DV
In der Cloud stehen euch ein FAQ-Dokument sowie eine Excel-Tabelle zum Experimentieren mit den Varianten zur Verfügung.
Zum anvisierten Verfahren:
Zum Start sind Bestandteile aller Vorschläge parallel in Antragsgrün aufgeführt. Im Vorhinein der Textarbeit soll über Stimmungsbilder das präferierte Modell identifiziert werden. Der Antragstext wird dann durch die Antragsstellenden angepasst, anschließend beraten und abgestimmt.
4.2.1.2 Zusammensetzung der Bundeskonferenz
Stimmberechtigte Mitglieder der Bundeskonferenz sind: (nicht zutreffendes ist zu streichen)
- die Mitglieder der Bundesleitung
- 90 Vertreter*innen aus den Diözesanverbänden
- 97 Vertreter*innen aus den Diözesanverbänden
- 100 Vertreter*innen aus den Diözesanverbänden
Die Größe der Diözesandelegationen wird wie folgt ermittelt: Jeder Diözesanverband erhält (nicht zutreffendes ist zu streichen)
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mindestens 2 und höchstens 8 Stimmen.
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mindestens 2 Stimmen.
Die Stimmen werden nach dem Sainte-Laguë-Verfahren zugeteilt. Grundlage für die Verteilung sind die bis zum 31. Dezember des Vorjahres bei der Bundesstelle gemeldeten beitragszahlenden Mitglieder.
Hat ein Diözesanverband nicht 35 Prozent der zu erwartenden Mitgliedsbeiträge des laufenden Jahres bis drei Wochen vor der Bundeskonferenz an die Bundesstelle überwiesen und abgerechnet oder die Vorjahresrechnung nicht korrekt und fristgemäß abgerechnet, so ruht sein Stimmrecht, d.h. die von ihm entsandten Delegierten sind nicht stimmberechtigt. Die Größe der anderen Delegationen bleibt davon unberührt. Das Abrechnungsverfahren wird durch einen Beschluss des Bundesrates festgesetzt.
Die Regelungen zur Besetzung der Delegationen regelt Punkt 1.3. Delegationen im Verband.
Beratende Mitglieder der Bundeskonferenz sind:
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ein Mitglied des Verwaltungsrates des „Bundesstelle der Katholischen jungen Gemeinde e.V.“
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Der*Die Geschäftsführer*in des „Bundesstelle der Katholischen jungen Gemeinde e.V.“
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je ein Mitglied der Sachausschüsse
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die Mitglieder des Wahlausschusses
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ein Mitglied des Bundesvorstands des BDKJ
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nicht stimmberechtigte Diözesanleitungen
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je ein Mitglied des Vorstands der KjG LAG Bayern und der KjG LAG NRW
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die Bundesreferent*innen
Die Bundesleitung kann Gäste zur Bundeskonferenz einladen. Die Diözesanverbände können bis zu (nicht zutreffendes ist zu streichen)
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zwei Gäste
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einen Gast
mitbringen.
Der Herbstbundesrat 2025 hat beschlossen, dass der BSA sich mit dem Verfahren zur Delegationsgrößenberechnung beschäftigen und ggf. einen Antrag für die Buko 2026 stellen soll. Hauptziel war eine bessere Abbildung der Größenverhältnisse der Mitgliederzahlen im Stimmgewicht der DVs.
Auf dem Frühjahrsbundesrat 2026 wurde über den Zwischenstand berichtet. Dessen Rückmeldungen sind bereits in die Vorschläge eingeflossen.
Zum besseren Verständnis des Prozesses und seiner Überlegungen hat der BSA ein FAQ-Dokument zusammengestellt, welches wir euch nachträglich empfehlen.
Weiter könnt ihr in der vorbereiteteten Excel-Tabelle sowohl die Berechnung nachvollziehen als auch die konkreten Auswirkungen auf Basis der aktuellen Mitgliedszahlen (31.12.2025) vergleichen.
Beide Dokumente befinden sich auch in der Cloud zur Bundeskonferenz 2026.
Der Satzungsausschuss hat die Aufgabe bekommen, sich eine neue Lösung und Umsetzung zu überlegen, wie viele Menschen jeder Diözesanverband zu zukünftigen Bundeskonferenzen schicken darf. Hierbei war die Aufgabe, dass die Menge der Menschen, die der Diözesanverband zur Bundeskonferenz schicken darf, gut zur Mitgliedermenge passt, die der Diözesanverband im Vergleich zu anderen Diözesanverbänden hat.
Also soll ein großer Verband mehr Stimmen haben, als ein kleiner Diözesanverband.
Es wurden auch weitere Wünsche besprochen:
- Jeder Diözesanverband soll mindestens zwei Stimmen haben.
- Eine Delegation soll nicht mehr Stimmen haben können als eine Region, also zum Beispiel der DV Münster als die Region Nord-Ost (NOAG).
- Die Bundeskonferenz darf nicht zu groß werden, damit man noch gut diskutieren kann und die Veranstaltung nicht zu teuer wird. Auch das Haus in dem die Konferenz stattfindet hat begrenzte Zimmer. Der Raum für die Konferenz reicht nicht für viel mehr Menschen, als jetzt schon zur Bundeskonferenz kommen.
- Der Satzungsausschuss hat sich auch andere Berechnungsweisen als die bisherige Berechnung angeguckt.
