Veranstaltung: | Bundesrat Herbst 2024 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | TOP 03 Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Satzungsausschuss, Bundesleitung |
Eingereicht: | 27.09.2024, 11:23 |
Gemeinsame Geschäftsordnung Bundeskonferenz und Bundesrat
Beschlusstext
Die bisher geltende Geschäftsordnung des Bundesrats wird abgeschafft.
Zukünftige Abläufe der Bundesräte regelt die jeweils aktuelle Fassung der
gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundeskonferenz und des Bundesrates, erstmalig
beschlossen auf der Bundeskonferenz 2024.
Begründung
Die Bundeskonferenz 2024 hat die Zusammenlegung der Geschäftsordnungen (GO) von Bundeskonferenz und Bundesrat beschlossen und in der Satzung verankert. Zukünftig soll so der Ablauf beider Gremien von der gleichen GO geregelt werden.
Die Vorteile liegen beispielsweise in der Einheitlichkeit von Anträgen zur GO und einem einzelnen Dokument zur Referenz.
Bei der Zusammenlegung sind wesentliche Unterschiede der beiden Gremien wie bspw. Fristen erhalten geblieben. Es ist die Auffassung des Bundessatzungsausschusses, dass der Bundesrat seine bestehende GO selbst per Beschluss abschaffen muss, um die gemeinsame GO in Kraft treten zu lassen.
Der Bundesrat behält weiterhin das Recht, eine eigene GO zu beschließen (vergl. Bundessatzung 4.2.2.3 Einberufung und Ablauf des Bundesrates).