| Initiativantrag: | Freiwilligkeit statt Zwang – keine Rückkehr zur Wehrplicht! |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jonas (DV Münster) |
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 26.10.2025, 09:41 |
Ä2 zu InitiativA1: Freiwilligkeit statt Zwang – keine Rückkehr zur Wehrplicht!
Antragstext
Nach Zeile 9 einfügen:
Deshalb wird die Bundesleitung damit beauftrag6 den folgenden Forderungskatalog in den BDKJ einzubringen
Als Katholische junge Gemeinde (KjG) sprechen wir uns gegen eine
Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht und gegen jede Form eines
verpflichtenden Gesellschaftsdienstes aus.
Wir bekräftigen unsere friedensethische Haltung, dass Sicherheit, Frieden und
gesellschaftlicher Zusammenhalt nicht durch Zwangsdienste, sondern durch
freiwilliges, werteorientiertes Engagement, politische Beteiligung und
demokratische Bildung entstehen[1]. Daher fordern wir die Stärkung freiwilliger
Engagementmöglichkeiten in allen gesellschaftlichen Bereichen, die strukturell,
pädagogisch und finanziell abgesichert sind.
Deshalb wird die Bundesleitung damit beauftrag6 den folgenden Forderungskatalog in den BDKJ einzubringen
Wir fordern:
- Freiwilligkeit statt Pflicht.
Junge Menschen dürfen nicht zu einem Dienst gezwungen werden. Ein
allgemeiner Pflichtdienst, unabhängig ob militärisch oder zivil,
entspricht nichtden Grund- und Freiheitsrechten und der Vorstellung einer
selbstbestimmten und solidarischen Gesellschaft. Er würde junge Menschen
entmündigen, anstatt sie zu befähigen, Verantwortung freiwillig zu
übernehmen. Eine Musterung darf zudem nur dann erfolgen, wenn eine Person
grundsätzlich bereit ist, den Wehrdienst anzutreten. Ein Losverfahren
lehnen wir klar ab.
- Stärkung der Freiwilligendienste.
Wir sind davon überzeugt, dass junge Menschen ihr volles Potenzial
entfalten können, wenn sie sich aus eigenem Antrieb engagieren. So ergeben
sich nachhaltige Anreize für langfristiges freiwilliges gesellschaftliches
Engagement. Die Jugendverbände und Freiwilligendienste zeigen seit
Jahrzehnten, dass Engagement funktioniert, wenn es auf Freiwilligkeit
beruht. Der Bund muss daher bestehende Freiwilligendienste (wie FSJ, FÖJ,
IJFD, BFD) strukturell, finanziell und rechtlich absichern. Dazu gehört
ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Förderung jeder abgeschlossenen
Freiwilligendienstvereinbarung zwischen Freiwilligen, Trägern und
Einsatzstellen und eine staatliche Vergütung auf BAföG-Niveau, um soziale
Hürden abzubauen[2]. Freiwilliges Engagement darf keine Frage des
Einkommens oder der sozialen Herkunft sein.
- Generationengerechtigkeit.
Es wäre unfair und unsolidarisch, nur junge Menschen ab 18 in die Pflicht
zu nehmen, um gesellschaftliche Missstände zu kompensieren.
Gleichberechtigung bedeutet, dass alle Menschen auch unabhängig von Alter
dieselben Chancen haben sollten. Gleichzeitig braucht es ein stärkeres
Entgegenkommen älterer Generationen, z.B. im Bereich
Zukunftsinvestitionen, Klimaschutz und Digitalisierung.
- Politische Verantwortung und Beteiligung.
Junge Menschen und ihre Verbände müssen unverzüglich, dauerhaft und
ernsthaft in alle politischen Prozesse einbezogen werden, die ihre
Lebensrealitäten betreffen. Die Debatten zur Wehr- und Dienstpflicht
gehören dazu. Politische Beteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil
gesellschaftlicher Resilienz und legitimer Entscheidungsprozesse. Deshalb
bekräftigen wir unsere Forderung nach einem Wahlrecht ohne Altersgrenze.
Darüber hinaus müssen Jugendverbände als zentrale Orte demokratischer
Bildung und Friedenserziehung gefördert und in politische Prozesse
einbezogen werden.
- Gleichbehandlung und Geschlechtergerechtigkeit.
Jede Form von Pflichtdienst muss, insofern sie überhaupt eingeführt wird,
geschlechtergerecht und diskriminierungsfrei ausgestaltet werden. Modelle,
die nur junge Männer erfassen, sind aus unserer Sicht mit der Artikel 3
des Grundgesetzes nicht vereinbar.
- Gleichwertigkeit von militärischem und zivilem Dienst.
Wenn ein verpflichtender Dienst eingeführt wird, muss freie Wahl zwischen
militärischem und zivilem Dienst bestehen, um das gesamte Spektrum des
Dienstes an der Gesellschaft zu betrachten. Beide Optionen müssen
finanziell, strukturell und gesellschaftlich gleichwertig ausgestaltet
sein. Zudem muss im Sinne der Selbstbestimmung eine freie Wahl der
Einsatzstelle möglich sein.
- Begleitstrukturen.
Falls verpflichtende Dienste eingeführt werden, müssen jugendgerechte
psychologische und sozialpädagogische Begleitstrukturen gewährleistet
sein. Junge Menschen dürfen nicht zu Tätigkeiten verpflichtet werden, die
ihrer psychischen Gesundheit schaden oder Diskriminierung oder
Traumatisierungen fördern.
[1]https://kjg.de/wp-content/uploads/2023/09/2023-03-Bura-Beschluss-2-
Erweiterung-der-friedenspolitischen-Positionierung-der-KjG.pdf
[2]https://www.bdkj.de/fileadmin/bdkj/Dokumente/Beschluesse/3/3.101_Rechtsanspru-
ch_auf_Foerderung_eines_Freiwiliigendienstes.pdf
Nach Zeile 9 einfügen:
Deshalb wird die Bundesleitung damit beauftrag6 den folgenden Forderungskatalog in den BDKJ einzubringen
Als Katholische junge Gemeinde (KjG) sprechen wir uns gegen eine
Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht und gegen jede Form eines
verpflichtenden Gesellschaftsdienstes aus.
Wir bekräftigen unsere friedensethische Haltung, dass Sicherheit, Frieden und
gesellschaftlicher Zusammenhalt nicht durch Zwangsdienste, sondern durch
freiwilliges, werteorientiertes Engagement, politische Beteiligung und
demokratische Bildung entstehen[1]. Daher fordern wir die Stärkung freiwilliger
Engagementmöglichkeiten in allen gesellschaftlichen Bereichen, die strukturell,
pädagogisch und finanziell abgesichert sind.
Deshalb wird die Bundesleitung damit beauftrag6 den folgenden Forderungskatalog in den BDKJ einzubringen
Wir fordern:
- Freiwilligkeit statt Pflicht.
Junge Menschen dürfen nicht zu einem Dienst gezwungen werden. Ein
allgemeiner Pflichtdienst, unabhängig ob militärisch oder zivil,
entspricht nichtden Grund- und Freiheitsrechten und der Vorstellung einer
selbstbestimmten und solidarischen Gesellschaft. Er würde junge Menschen
entmündigen, anstatt sie zu befähigen, Verantwortung freiwillig zu
übernehmen. Eine Musterung darf zudem nur dann erfolgen, wenn eine Person
grundsätzlich bereit ist, den Wehrdienst anzutreten. Ein Losverfahren
lehnen wir klar ab.
- Stärkung der Freiwilligendienste.
Wir sind davon überzeugt, dass junge Menschen ihr volles Potenzial
entfalten können, wenn sie sich aus eigenem Antrieb engagieren. So ergeben
sich nachhaltige Anreize für langfristiges freiwilliges gesellschaftliches
Engagement. Die Jugendverbände und Freiwilligendienste zeigen seit
Jahrzehnten, dass Engagement funktioniert, wenn es auf Freiwilligkeit
beruht. Der Bund muss daher bestehende Freiwilligendienste (wie FSJ, FÖJ,
IJFD, BFD) strukturell, finanziell und rechtlich absichern. Dazu gehört
ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Förderung jeder abgeschlossenen
Freiwilligendienstvereinbarung zwischen Freiwilligen, Trägern und
Einsatzstellen und eine staatliche Vergütung auf BAföG-Niveau, um soziale
Hürden abzubauen[2]. Freiwilliges Engagement darf keine Frage des
Einkommens oder der sozialen Herkunft sein.
- Generationengerechtigkeit.
Es wäre unfair und unsolidarisch, nur junge Menschen ab 18 in die Pflicht
zu nehmen, um gesellschaftliche Missstände zu kompensieren.
Gleichberechtigung bedeutet, dass alle Menschen auch unabhängig von Alter
dieselben Chancen haben sollten. Gleichzeitig braucht es ein stärkeres
Entgegenkommen älterer Generationen, z.B. im Bereich
Zukunftsinvestitionen, Klimaschutz und Digitalisierung.
- Politische Verantwortung und Beteiligung.
Junge Menschen und ihre Verbände müssen unverzüglich, dauerhaft und
ernsthaft in alle politischen Prozesse einbezogen werden, die ihre
Lebensrealitäten betreffen. Die Debatten zur Wehr- und Dienstpflicht
gehören dazu. Politische Beteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil
gesellschaftlicher Resilienz und legitimer Entscheidungsprozesse. Deshalb
bekräftigen wir unsere Forderung nach einem Wahlrecht ohne Altersgrenze.
Darüber hinaus müssen Jugendverbände als zentrale Orte demokratischer
Bildung und Friedenserziehung gefördert und in politische Prozesse
einbezogen werden.
- Gleichbehandlung und Geschlechtergerechtigkeit.
Jede Form von Pflichtdienst muss, insofern sie überhaupt eingeführt wird,
geschlechtergerecht und diskriminierungsfrei ausgestaltet werden. Modelle,
die nur junge Männer erfassen, sind aus unserer Sicht mit der Artikel 3
des Grundgesetzes nicht vereinbar.
- Gleichwertigkeit von militärischem und zivilem Dienst.
Wenn ein verpflichtender Dienst eingeführt wird, muss freie Wahl zwischen
militärischem und zivilem Dienst bestehen, um das gesamte Spektrum des
Dienstes an der Gesellschaft zu betrachten. Beide Optionen müssen
finanziell, strukturell und gesellschaftlich gleichwertig ausgestaltet
sein. Zudem muss im Sinne der Selbstbestimmung eine freie Wahl der
Einsatzstelle möglich sein.
- Begleitstrukturen.
Falls verpflichtende Dienste eingeführt werden, müssen jugendgerechte
psychologische und sozialpädagogische Begleitstrukturen gewährleistet
sein. Junge Menschen dürfen nicht zu Tätigkeiten verpflichtet werden, die
ihrer psychischen Gesundheit schaden oder Diskriminierung oder
Traumatisierungen fördern.
[1]https://kjg.de/wp-content/uploads/2023/09/2023-03-Bura-Beschluss-2-
Erweiterung-der-friedenspolitischen-Positionierung-der-KjG.pdf
[2]https://www.bdkj.de/fileadmin/bdkj/Dokumente/Beschluesse/3/3.101_Rechtsanspru-
ch_auf_Foerderung_eines_Freiwiliigendienstes.pdf

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