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            <title>Bundesrat Herbst 2026: Anträge</title>
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                <title>Bundesrat Herbst 2026: Anträge</title>
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                        <title>A1: Kindergerechtigkeit?! Was heißt das eigentlich? </title>
                        <link>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/Kindergerechtigkeit-Was-heisst-das-eigentlich-52056</link>
                        <author></author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Bundesrat möge beschließen:<br>
Für die weitere Arbeit im Themenbereich Kindermitbestimmung soll im KjG Bundesverband folgendes Verständnis von Kindergerechtigkeit als Grundlage verwendet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als KjG verstehen wir Kinder und Jugendliche als eigenständige und urteilsfähige Personen mit individuellen Bedürfnissen und Ansprüchen. Kinder und Jugendliche sind fähig ihre Ressourcen und Kompetenzen als politische Individuen in die Gesellschaft einzubringen und so ihre Lebenswelt zu gestalten. Wir sind uns der strukturellen Machtungleichheit zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen - sowie innerhalb dieser Gruppen - bewusst. Dementsprechend ist es die Verantwortung aller Entscheidungsträger*innen in unserem Verband Macht abzugeben und gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen einen Rahmen zu schaffen, in dem diese gleichberechtigt mitgestalten können. Dazu hinterfragen wir unsere Machtstrukturen kritisch und gestalten unsere Prozesse und Entscheidungen transparent.<br>
Damit Kinder und Jugendliche sich an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligen können (Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention), müssen Prozesse so aufgebaut sein, dass sie diese verstehen und gestalten können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wenn wir im KjG Bundesverband über solche Prozesse sprechen, ist uns bewusst, dass es keine universelle Anleitung gibt, um etwas „<em>kindgerecht“</em> zu gestalten.<br>
Wenn etwas einem einzelnen Kind gerecht wird, bedeutet das nicht, dass es allen Kindern gerecht wird. <em>Kindergerechtigkeit</em> bedeutet dementsprechend bei jedem Kind etwas anderes und kann nur individuell gedacht werden. Dabei sollen folgende Dimensionen berücksichtigt werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Orientierung an den individuellen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen, abhängig von:
<ul><li><em>Alter der Kinder und Jugendlichen</em></li><li><em>individuellem Entwicklungsstand</em></li><li><em>(Mehrfach-)Diskriminierung &amp; Soziale Ungleichheit</em></li></ul></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Der jeweilige Kontext mit seinen Rahmenbedingungen
<ul><li><em>Raum, Zeit &amp; Ressourcen:</em> Der Rahmen, in dem auf die einzelnen Kinder und Jugendlichen eingegangen werden kann ist abhängig von äußeren Faktoren. Der Ort, der zeitliche Horizont und auch materielle Voraussetzungen (wie z.B. Finanzierung) bestimmen Dauer und Intensität der Berücksichtigung der verschiedenen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen.</li><li><em>Methoden:</em> Die Methodenauswahl beeinflusst die Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche ihre Bedürfnisse zu kommunizieren.</li><li><em>Strukturelle Absicherung:</em> In einem Kontext kann z.B. durch Regeln, Konzepte oder Gesetze vorgegeben sein, dass die individuellen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen auf eine bestimmte Art und Weise zu berücksichtigen sind.</li><li><em>Sicherheit &amp; Verantwortung:</em> Im jeweiligen Rahmen tragen die Entscheidungsträger*innen die Verantwortung dafür, dass die Kinder und Jugendlichen sicher und geschützt teilnehmen können.</li></ul></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Die Haltung der Entscheidungsträger*innen
<ul><li><em>Kinder und Jugendliche als Rechtsträger*innen:</em> Kinder und Jugendliche haben individuelle Rechte (insbesondere die UN-Kinderrechtskonvention). Entscheidungsträger*innen müssen diese achten und gewährleisten, dass sie von Kindern und Jugendlichen wahrgenommen werden können.</li><li><em>Bereitschaft zur Machtabgabe:</em> Die Entscheidungsträger*innen müssen bereit sein, Entscheidungsprozesse für Kinder und Jugendliche zu öffnen und so Macht und Kontrolle abzugeben.</li><li><em>Transparenz:</em> Entscheidungsträger*innen sind bereit Kindern und Jugendlichen einen (für sie individuell) verständlichen Zugang zu (Entscheidungs-) Prozessen und deren Ergebnisse zu ermöglichen.</li><li><em>Reflektions- und Lernbereitschaft:</em> Auf dem Weg zu einem kindgerechten Umgang können und dürfen auch Fehler gemacht werden. Diese Fehler gilt es zu reflektieren um in Zukunft einen besseren Umgang zu ermöglichen.</li></ul></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ausblick und Weiterarbeit<br>
Auf Basis dieses Verständnisses erarbeitet der Sachausschuss Kindermitbestimmung eine Checkliste, die dazu dient, Angebote kindgerechter zu gestalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir als Kinder- und Jugendverband wollen bei der Gestaltung von Angeboten unsere Zielgruppen (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene) und deren Beteiligung differenziert mitdenken. Je nach Angebot soll, abhängig von der jeweiligen Zielgruppe, festgelegt werden, inwiefern eine kindgerechte Gestaltung und welche Beteiligungsform sinnvoll ist und umgesetzt werden kann. Dazu erarbeitet der Sachausschuss Kindermitbestimmung eine Entscheidungsgrundlage, die dazu beiträgt niederschwellig zu klären, welche Ansprüche hinsichtlich der Umsetzung von Kindergerechtigkeit an welche Angebote gestellt werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 21 Oct 2026 19:21:51 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>InitiativA1: Prüfung von Alternative zu OpenSlides</title>
                        <link>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/Prufung-von-VotesUp-als-Alternive-zu-OpenSlides-49236</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/Prufung-von-VotesUp-als-Alternive-zu-OpenSlides-49236</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Bundesleitung prüft bis zur ordentlichen Bundeskonferenz 2027, welche Tools (z.B. VotesUp) als Alternative für OpenSlides dienen können und ob deren Nutzung auf Bundeskonferenz und Bundesrat sinnvoll wäre. Bei positiver Prüfung, kann ein Tool direkt auf der Bundeskonferenz 2027 genutzt werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 18 Oct 2026 12:10:50 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Kennzeichnung von mit künstlicher Inteligenz (KI) generierten  Inhalten</title>
                        <link>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/kennzeichnung-von-mit-kunstlicher-inteligenz-ki-generierten-inhalte-38409</link>
                        <author>DV Berlin</author>
                        <guid>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/kennzeichnung-von-mit-kunstlicher-inteligenz-ki-generierten-inhalte-38409</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir verpflichten uns selbst, KI veränderte Inhalte wie Bilder und Videos sichtbar zu kennzeichnen. Für Texte gilt das, wenn sie keine reine Korrektur einer KI sind.<br>
Als „KI veränderte“ Inhalte, bezeichnen wir solche, deren Sinn verändert oder Struktur grundlegend umgestellt wird. Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind Inhalte, bei denen die Anwendung der KI nur die Fortsetzung eines kreativen, menschlichen Prozesses darstellt.<br>
Die Kennzeichnungen sollen vor allem in der Öffentlichkeitsarbeit und bei Inhalten angewendet werden, die auf Veranstaltungen der Bundesebene genutzt oder präsentiert werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In den vergangenen zwei Jahren hat KI viele Lebensbereiche grundlegend verändert. Es wird immer schwieriger, KI-generierte Inhalte von menschlichen zu unterscheiden. Infolgedessen braucht es ein höheres Maß an Transparenz, woher Informationen oder Inhalte bezogen werden.Bei Bild-, Video- und Audiodateien die hauptsächlich durch KI erstellt werden muss KI-Nutzung schon gekennzeichnet werden. Darüber hinaus besteht eine vergleichbare Interessenslage auch bei Textinhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Kinder und Jugendliche nutzen KI-Tools in ihrem alltäglichen Leben und sehen auf den verschiedensten Plattformen KI-generierte Inhalte. Eine differenzierte Kennzeichnung ist daher wichtig, um zwischen Realität und KI-gestützten Inhalten unterscheiden zu können. KI ist schon Alltag, soll aber trotzdem bewusst geschehen, da KI nicht die Fähigkeit zu echter Reflexion und begründeter Argumentation hat. Diese Fähigkeiten sind wichtige Kompetenzen, die wir Kindern und Jugendlichen vermitteln wollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>KI-generierte Texte unterscheiden sich strukturell grundlegend von menschlich erstellten Inhalten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ihnen liegen keine selbstständigen Denkprozesse zugrunde, sondern ausschließlich andere Texte eingeflossenes Wissen. Insbesondere sollten wir, als Jugendverband, transparent mit unserer Nutzung von KI umgehen, um Bewusstsein zu schaffen, dabei wollen wir die Nutzung von KI jedoch nicht bewerten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Begründung wurde von einer KI umformuliert.</p></div></div><h2>Zusammenfassung in einfacher Sprache</h2><h2>Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 18 Oct 2026 12:00:14 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Kennzeichnung von mit künstlicher Inteligenz (KI) generierten  Inhalten</title>
                        <link>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/motion/1415</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/motion/1415</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In den folgenden Fällen kennzeichnet die KjG Bundesebene, bei der Veröffentlichung von Texten, über die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 KI-VO hinaus folgende Inhalte:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir verpflichten uns selbst, KI veränderte Inhalte wie Bilder und Videos sichtbar zu kennzeichnen. Für Texte gilt das, wenn sie keine reine Korrektur einer KI sind.<br>
Als „KI veränderte“ Inhalte, bezeichnen wir solche, deren Sinn verändert oder Struktur grundlegend umgestellt wird. Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind Inhalte, bei denen die Anwendung der KI nur die Fortsetzung eines kreativen, menschlichen Prozesses darstellt.<br>
Die Kennzeichnungen sollen vor allem in der Öffentlichkeitsarbeit und bei Inhalten angewendet werden, die auf Veranstaltungen der Bundesebene genutzt oder präsentiert werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 18 Oct 2026 11:50:12 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Verantwortlicher Umgang mit Alkohol bei Konferenzen</title>
                        <link>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/Verantwortlicher-Umgang-mit-Alkohol-bei-Konferenzen-41472</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/Verantwortlicher-Umgang-mit-Alkohol-bei-Konferenzen-41472</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Basierend auf den Erkenntnissen der DPSG-Aufarbeitungsstudie<a href="#_ftn1">[1]</a> sowie den Bestrebungen zu kindgerechteren Konferenzen in der KjG beschließt der Bundesrat folgende Maßnahmen zum verantwortlichen Umgang mit Alkohol bei Konferenzen auf KjG-Bundesebene:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im regulären Konferenzgeschehen, dem Begrüßungsempfang und bei Angeboten von Ausschüssen und AGs gilt ein generelles Alkoholverbot.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Außerhalb der offziellen Programmpunkte, bei den Regionenabende, Verabschiedungen und Jubiläumsfeiern gilt ein Verbot von Spirituosen und sonstigen hochprozentigen alkoholische Getränken. Der Konsum von Bier, Wein, Sekt und vergleichbaren Getränken bleibt im Rahmen der geltenden Jugendschutzbestimmungen zulässig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Darüber hinaus werden die Konferenzteilnehmer*innen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol aufgefordert. Zusätzlich wird die Bundesleitung aufgefordert präventive Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Erläuterung und Aufforderung zur Einhaltung der Regeln, Studienteil/Bildungsangeboten zu Alkoholkonsum und seinen Folgen oder Ähnliches).<br><br>
Um zu Verhindern, dass Gruppenzwang und Gruppendynamiken zu Alkoholkonsum führen, dürfen auch außerhalb der offiziellen Programmpunkte keine Spiele gespielt werden, die als festen Bestandteil den Konsum von ausschließlich alkoholischen Getränken beinhalten.<br><br>
Darüber hinaus sollen die Bundesleitung für die Bar und die Regionen für die Gestaltung der Regionenabende weitere nichtalkoholische Getränke anbieten, die nicht nur eine alkoholfreie Variante eines eigentlich alkholhaltigen Getränks sind.<br><br>
Diese Maßnahmen gelten ab der kommenden KjG-Bundeskonferenz und werden auf dem Herbst-Bundesrat 2027 reflektiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a><a href="https://dpsg.de/sites/default/files/2026-05/260203_projektbericht_aufarbeitung_dpsg_finale_druckfassung_2026-02-03.pdf">https://dpsg.de/sites/default/files/2026-05/260203_projektbericht_aufarbeitung_dpsg_finale_druckfassung_2026-02-03.pdf</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 18 Oct 2026 11:46:12 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>InitiativA1: Prüfung von VotesUp als Alternative zu OpenSlides </title>
                        <link>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/motion/1411</link>
                        <author>DV Münster, DV Köln</author>
                        <guid>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/motion/1411</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Bundesleitung prüft bis zur ordentlichen Bundeskonferenz 2027, inwiefern das das Tool <a href="https://votesup.eu/">VotesUp</a> als Alternative zu OpenSlides dienen kann und eine Nutzung auf Bundeskonferenz und Bundesrat sinnvoll wäre. Bei positiver Prüfung, soll es direkt auf der Bundeskonferenz 2027 genutzt werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Zusammenfassung in einfacher Sprache</h2><h2>Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 18 Oct 2026 10:54:28 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Verantwortlicher Umgang mit Alkohol bei Konferenzen</title>
                        <link>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/motion/1410</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/motion/1410</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Basierend auf den Erkenntnissen der DPSG-Aufarbeitungsstudie<a href="#_ftn1">[1]</a> sowie den Bestrebungen zu kindgerechteren Konferenzen in der KjG beschließt der Bundesrat folgende Maßnahmen zum verantwortlichen Umgang mit Alkohol bei Konferenzen auf KjG-Bundesebene:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im regulären Konferenzgeschehen, dem Begrüßungsempfang und bei Angeboten von Ausschüssen und AGs gilt ein generelles Alkoholverbot.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Außerhalb der offziellen Programmpunkte, bei den Regionenabende, Verabschiedungen und Jubiläumsfeiern gilt ein Verbot von Spirituosen und sonstigen hochprozentigen alkoholische Getränken. Der Konsum von Bier, Wein, Sekt und vergleichbaren Getränken bleibt im Rahmen der geltenden Jugendschutzbestimmungen zulässig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Darüber hinaus werden die Konferenzteilnehmer*innen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol aufgefordert. Zusätzlich wird die Bundesleitung aufgefordert präventive Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Erläuterung und Aufforderung zur Einhaltung der Regeln, Studienteil/Bildungsangeboten zu Alkoholkonsum und seinen Folgen oder Ähnliches).<br><br>
Darüber hinaus sollen die Bundesleitung für die Bar und die Regionen für die Gestaltung der Regionenabende weitere nichtalkoholische Getränke anbieten, die nicht nur eine alkoholfreie Variante eines eigentlich alkholhaltigen Getränks sind.<br><br>
Diese Maßnahmen gelten ab der kommenden KjG-Bundeskonferenz und werden auf dem Herbst-Bundesrat 2027 reflektiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a><a href="https://dpsg.de/sites/default/files/2026-05/260203_projektbericht_aufarbeitung_dpsg_finale_druckfassung_2026-02-03.pdf">https://dpsg.de/sites/default/files/2026-05/260203_projektbericht_aufarbeitung_dpsg_finale_druckfassung_2026-02-03.pdf</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 18 Oct 2026 01:23:57 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Verantwortlicher Umgang mit Alkohol bei Konferenzen</title>
                        <link>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/motion/1408</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/motion/1408</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Basierend auf den Erkenntnissen der DPSG-Aufarbeitungsstudie<a href="#_ftn1">[1]</a> sowie den Bestrebungen zu kindgerechteren Konferenzen in der KjG beschließt der Bundesrat folgende Maßnahmen zum verantwortlichen Umgang mit Alkohol bei Konferenzen auf KjG-Bundesebene:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Während allen offziellen Programmpunkten soll gelten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p><strong>Variante 1:</strong> Ein Verbot von Spirituosen und sonstigen hochprozentigen alkoholische Getränken. Der Konsum von Bier, Wein, Sekt und vergleichbaren Getränken bleibt im Rahmen der geltenden Jugendschutzbestimmungen zulässig.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Variante 2:</strong> Ein generelles Alkoholverbot.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Variante 3:</strong> Kein Verbot.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Außerhalb der offziellen Programmpunkte soll gelten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p><strong>Variante 1:</strong> Ein Verbot von Spirituosen und sonstigen hochprozentigen alkoholische Getränken. Der Konsum von Bier, Wein, Sekt und vergleichbaren Getränken bleibt im Rahmen der geltenden Jugendschutzbestimmungen zulässig.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Variante 2:</strong> Ein generelles Alkoholverbot.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Variante 3:</strong> Kein Verbot.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zu offiziellen Programmpunkten zählen u.a.:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Reguläres Konferenzgeschehen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Regionenabende</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Verabschiedungen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Jubiläumsfeiern</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Begrüßungsempfang</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Angebote von Ausschüssen und AGs</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Darüber hinaus werden die Konferenzteilnehmer*innen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol aufgefordert. Zusätzlich wird die Bundesleitung aufgefordert präventive Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Erläuterung und Aufforderung zur Einhaltung der Regeln, Studienteil/Bildungsangeboten zu Alkoholkonsum und seinen Folgen oder Ähnliches).<br><br>
Darüber hinaus sollen die Bundesleitung für die Bar und die Regionen für die Gestaltung der Regionenabende weitere nichtalkoholische Getränke anbieten, die nicht nur eine alkoholfreie Variante eines eigentlich alkholhaltigen Getränks sind.<br><br>
Diese Maßnahmen gelten ab der kommenden KjG-Bundeskonferenz und werden auf dem Herbst-Bundesrat 2027 reflektiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a><a href="https://dpsg.de/sites/default/files/2026-05/260203_projektbericht_aufarbeitung_dpsg_finale_druckfassung_2026-02-03.pdf">https://dpsg.de/sites/default/files/2026-05/260203_projektbericht_aufarbeitung_dpsg_finale_druckfassung_2026-02-03.pdf</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 17 Oct 2026 19:26:59 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Verantwortlicher Umgang mit Alkohol bei Konferenzen</title>
                        <link>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/motion/1406</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/motion/1406</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Basierend auf den Erkenntnissen der DPSG-Aufarbeitungsstudie<a href="#_ftn1">[1]</a> sowie den Bestrebungen zu kindgerechteren Konferenzen in der KjG beschließt der Bundesrat folgende Maßnahmen zum verantwortlichen Umgang mit Alkohol bei Konferenzen auf KjG-Bundesebene:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Während allen offziellen Programmpunkten soll gelten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p><strong>Variante 1:</strong> Ein Verbot von Spirituosen und sonstigen hochprozentigen alkoholische Getränken. Der Konsum von Bier, Wein, Sekt und vergleichbaren Getränken bleibt im Rahmen der geltenden Jugendschutzbestimmungen zulässig.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Variante 2:</strong> Ein generelles Alkoholverbot.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Außerhalb der offziellen Programmpunkte soll gelten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p><strong>Variante 1:</strong> Ein Verbot von Spirituosen und sonstigen hochprozentigen alkoholische Getränken. Der Konsum von Bier, Wein, Sekt und vergleichbaren Getränken bleibt im Rahmen der geltenden Jugendschutzbestimmungen zulässig.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Variante 2:</strong> Ein generelles Alkoholverbot.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zu offiziellen Programmpunkten zählen u.a.:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Reguläres Konferenzgeschehen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Regionenabende</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Verabschiedungen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Jubiläumsfeiern</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Begrüßungsempfang</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Angebote von Ausschüssen und AGs</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Darüber hinaus werden die Konferenzteilnehmer*innen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol aufgefordert. Zusätzlich wird die Bundesleitung aufgefordert präventive Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Erläuterung und Aufforderung zur Einhaltung der Regeln, Studienteil/Bildungsangeboten zu Alkoholkonsum und seinen Folgen oder Ähnliches).<br><br>
Darüber hinaus sollen die Bundesleitung für die Bar und die Regionen für die Gestaltung der Regionenabende weitere nichtalkoholische Getränke anbieten, die nicht nur eine alkoholfreie Variante eines eigentlich alkholhaltigen Getränks sind.<br><br>
Diese Maßnahmen gelten ab der kommenden KjG-Bundeskonferenz und werden auf dem Herbst-Bundesrat 2027 reflektiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a><a href="https://dpsg.de/sites/default/files/2026-05/260203_projektbericht_aufarbeitung_dpsg_finale_druckfassung_2026-02-03.pdf">https://dpsg.de/sites/default/files/2026-05/260203_projektbericht_aufarbeitung_dpsg_finale_druckfassung_2026-02-03.pdf</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 17 Oct 2026 19:24:14 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Verantwortlicher Umgang mit Alkohol bei Konferenzen</title>
                        <link>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/motion/1404</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/motion/1404</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Basierend auf den Erkenntnissen der DPSG-Aufarbeitungsstudie<a href="#_ftn1">[1]</a> sowie den Bestrebungen zu kindgerechteren Konferenzen in der KjG beschließt der Bundesrat folgende Maßnahmen zum verantwortlichen Umgang mit Alkohol bei Konferenzen auf KjG-Bundesebene:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>[In allen drei Bereichen soll jeweils eine Variante durch den Bundesrat ausgewählt werden]</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Während allen offziellen Programmpunkten soll gelten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline"><strong>Maßnahme</strong></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p><strong>Variante 1:</strong> Ein Verbot von Spirituosen und sonstigen hochprozentigen alkoholische Getränken. Der Konsum von Bier, Wein, Sekt und vergleichbaren Getränken bleibt im Rahmen der geltenden Jugendschutzbestimmungen zulässig.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Variante 2:</strong> Ein generelles Alkoholverbot.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Außerhalb der offziellen Programmpunkte soll gelten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p><strong>Variante 1:</strong> Ein Verbot von Spirituosen und sonstigen hochprozentigen alkoholische Getränken. Der Konsum von Bier, Wein, Sekt und vergleichbaren Getränken bleibt im Rahmen der geltenden Jugendschutzbestimmungen zulässig.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline"><strong>Umfang</strong></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Variante 2:</strong> Ein generelles Alkoholverbot.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zu offiziellen Programmpunkten zählen u.a.:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Variante II:</strong> Diese Maßnahmen gelten während des gesamten Zeitraums bei Konferenzen auf KjG-Bundesebene.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Reguläres Konferenzgeschehen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Regionenabende</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Verabschiedungen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Jubiläumsfeiern</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Variante A:</strong> Diese Maßnahmen werden auf der kommenden KjG-Bundeskonferenz testweise durchgeführt und anschließend durch den KjG-Bundesrat evaluiert.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Begrüßungsempfang</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Variante B:</strong> Diese Maßnahmen gelten ab der kommenden KjG-Bundeskonferenz.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Angebote von Ausschüssen und AGs</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a><a href="https://dpsg.de/sites/default/files/2026-05/260203_projektbericht_aufarbeitung_dpsg_finale_druckfassung_2026-02-03.pdf">https://dpsg.de/sites/default/files/2026-05/260203_projektbericht_aufarbeitung_dpsg_finale_druckfassung_2026-02-03.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Darüber hinaus werden die Konferenzteilnehmer*innen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol aufgefordert. Zusätzlich wird die Bundesleitung aufgefordert präventive Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Erläuterung und Aufforderung zur Einhaltung der Regeln, Studienteil/Bildungsangeboten zu Alkoholkonsum und seinen Folgen oder Ähnliches).<br><br>
Darüber hinaus sollen die Bundesleitung für die Bar und die Regionen für die Gestaltung der Regionenabende weitere nichtalkoholische Getränke anbieten, die nicht nur eine alkoholfreie Variante eines eigentlich alkholhaltigen Getränks sind.<br><br>
Diese Maßnahmen gelten ab der kommenden KjG-Bundeskonferenz und werden auf dem Herbst-Bundesrat 2027 reflektiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a><a href="https://dpsg.de/sites/default/files/2026-05/260203_projektbericht_aufarbeitung_dpsg_finale_druckfassung_2026-02-03.pdf">https://dpsg.de/sites/default/files/2026-05/260203_projektbericht_aufarbeitung_dpsg_finale_druckfassung_2026-02-03.pdf</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 17 Oct 2026 19:22:58 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Kindergerechtigkeit?! Was heißt das eigentlich? </title>
                        <link>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/motion/1402</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/motion/1402</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Bundesrat möge beschließen:<br>
Für die weitere Arbeit im Themenbereich Kindermitbestimmung soll im KjG Bundesverband folgendes Verständnis von Kindergerechtigkeit als Grundlage verwendet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als KjG verstehen wir Kinder und Jugendliche als eigenständige und urteilsfähige Personen mit individuellen Bedürfnissen und Ansprüchen. Kinder und Jugendliche sind fähig ihre Ressourcen und Kompetenzen als politische Individuen in die Gesellschaft einzubringen und so ihre Lebenswelt zu gestalten. Wir sind uns der strukturellen Machtungleichheit zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen - sowie innerhalb dieser Gruppen - bewusst. Dementsprechend ist es die Verantwortung aller Entscheidungsträger*innen in unserem Verband Macht abzugeben und gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen einen Rahmen zu schaffen, in dem diese gleichberechtigt mitgestalten können. Dazu hinterfragen wir unsere Machtstrukturen kritisch und gestalten unsere Prozesse und Entscheidungen transparent.<br>
Damit Kinder und Jugendliche sich an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligen können (Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention), müssen Prozesse so aufgebaut sein, dass sie diese verstehen und gestalten können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wenn wir im KjG Bundesverband über solche Prozesse sprechen, ist uns bewusst, dass es keine universelle Anleitung gibt, um etwas „<em>kindgerecht“</em> zu gestalten.<br>
Wenn etwas einem einzelnen Kind gerecht wird, bedeutet das nicht, dass es allen Kindern gerecht wird. <em>Kindergerechtigkeit</em> bedeutet dementsprechend bei jedem Kind etwas anderes und kann nur individuell gedacht werden. Dabei sollen folgende Dimensionen berücksichtigt werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Orientierung an den individuellen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen, abhängig von:
<ul><li><em>Alter der Kinder und Jugendlichen</em></li><li><em>individuellem Entwicklungsstand</em></li><li><em>(Mehrfach-)Diskriminierung &amp; Soziale Ungleichheit</em></li></ul></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Der jeweilige Kontext mit seinen Rahmenbedingungen
<ul><li><em>Raum, Zeit &amp; Ressourcen:</em> Der Rahmen, in dem auf die einzelnen Kinder und Jugendlichen eingegangen werden kann ist abhängig von äußeren Faktoren. Der Ort, der zeitliche Horizont und auch materielle Voraussetzungen (wie z.B. Finanzierung) bestimmen Dauer und Intensität der Berücksichtigung der verschiedenen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen.</li><li><em>Methoden:</em> Die Methodenauswahl beeinflusst die Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche ihre Bedürfnisse zu kommunizieren.</li><li><em>Strukturelle Absicherung:</em> In einem Kontext kann z.B. durch Regeln, Konzepte oder Gesetze vorgegeben sein, dass die individuellen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen auf eine bestimmte Art und Weise zu berücksichtigen sind.</li><li><em>Sicherheit &amp; Verantwortung:</em> Im jeweiligen Rahmen tragen die Entscheidungsträger*innen die Verantwortung dafür, dass die Kinder und Jugendlichen sicher und geschützt teilnehmen können.</li></ul></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Die Haltung der Entscheidungsträger*innen
<ul><li><em>Kinder und Jugendliche als Rechtsträger*innen:</em> Kinder und Jugendliche haben individuelle Rechte (insbesondere die UN-Kinderrechtskonvention). Entscheidungsträger*innen müssen diese achten und gewährleisten, dass sie von Kindern und Jugendlichen wahrgenommen werden können.</li><li><em>Bereitschaft zur Machtabgabe:</em> Die Entscheidungsträger*innen müssen bereit sein, Entscheidungsprozesse für Kinder und Jugendliche zu öffnen und so Macht und Kontrolle abzugeben.</li><li><em>Transparenz:</em> Entscheidungsträger*innen sind bereit Kindern und Jugendlichen einen (für sie individuell) verständlichen Zugang zu (Entscheidungs-) Prozessen und deren Ergebnisse zu ermöglichen.</li><li><em>Reflektions- und Lernbereitschaft:</em> Auf dem Weg zu einem kindgerechten Umgang können und dürfen auch Fehler gemacht werden. Diese Fehler gilt es zu reflektieren um in Zukunft einen besseren Umgang zu ermöglichen.</li></ul></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ausblick und Weiterarbeit<br>
Auf Basis dieses Verständnisses erarbeitet der Sachausschuss Kindermitbestimmung eine Checkliste, die dazu dient, Angebote kindgerechter zu gestalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir als Kinder- und Jugendverband wollen bei der Gestaltung von Angeboten unsere Zielgruppen (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene) und deren Beteiligung differenziert mitdenken. Je nach Angebot soll, abhängig von der jeweiligen Zielgruppe, festgelegt werden, inwiefern eine kindgerechte Gestaltung und welche Beteiligungsform sinnvoll ist und umgesetzt werden kann. Dazu erarbeitet der Sachausschuss Kindermitbestimmung eine Entscheidungsgrundlage, die dazu beiträgt niederschwellig zu klären, welche Ansprüche hinsichtlich der Umsetzung von Kindergerechtigkeit an welche Angebote gestellt werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 17 Oct 2026 19:17:55 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>VerspätA1: Finanzierung neue Mitgliederdatenbank</title>
                        <link>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/Finanzierung-neue-Mitgliederdatenbank-25653</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/Finanzierung-neue-Mitgliederdatenbank-25653</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der KjG-Bundesrat schließt sich der Einschätzung des Verwaltungsrats an, dass derzeit kein realistisches Finanzierungsmodell für die Software „campflow“ möglich ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Stattdessen soll folgendes Modell bis zur Bundeskonferenz 2027 vorangebracht und ausgearbeitet werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Bundesleitung wird dazu beauftragt, einen Wechsel auf das Open-Source-Tool Hitobito (oder weitere finanzierbare Alternativen) zu prüfen, auch wenn dieses nicht alle ursprünglich definierten Anforderungen erfüllt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 17 Oct 2026 17:49:30 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>VerspätA1: Finanzierung neue Mitgliederdatenbank</title>
                        <link>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/motion/1398</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/motion/1398</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der KjG-Bundesrat schließt sich der Einschätzung des Verwaltungsrats an, dass derzeit kein realistisches Finanzierungsmodell für die Software „campflow“ möglich ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Stattdessen soll folgendes Modell / folgende Modelle bis zur Bundeskonferenz 2027 vorangebracht und ausgearbeitet werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>[Der Bundesrat soll ein oder mehrere Varianten zur Prüfung auswählen]</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Bundesleitung wird dazu beauftragt, einen Wechsel auf das Open-Source-Tool Hitobito (oder weitere finanzierbare Alternativen) zu prüfen, auch wenn dieses nicht alle ursprünglich definierten Anforderungen erfüllt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 17 Oct 2026 17:48:53 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A6: Strukturen Präventionsarbeit auf Bundesebene</title>
                        <link>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/strukturen-praventionsarbeit-auf-bundesebene-52371</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/strukturen-praventionsarbeit-auf-bundesebene-52371</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Bundesverband richtet zur Stärkung und Weiterentwicklung der Präventionsarbeit eine <strong>AG Prävention</strong> sowie ein System <strong>ehrenamtlicher Ansprechpersonen für Prävention </strong>ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>1. AG Prävention</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es wird eine <strong>Arbeitsgruppe Prävention</strong> als fachlich beratendes und unterstützendes Gremium auf Bundesebene eingerichtet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die <strong>Mitarbeit</strong> in der AG Prävention ist offen und bedarf keiner Wahl. Besonders wünschenswert für die Mitarbeit sind praktische Vorerfahrungen oder fachliche Expertise in den Arbeitsfeldern Prävention sexualisierter Gewalt, Aufarbeitung und Gewaltschutz. Die Einladung zur Mitarbeit richtet sich explizit sowohl an hauptamtliche (Fach-)kräfte als auch an ehrenamtliche Personen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die AG wird durch die bundesverbandlichen <strong>Präventionsfachkräfte</strong> begleitet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die AG Prävention hat insbesondere folgende <strong>Aufgaben</strong>:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>die Beratung der bundesverbandlichen Präventionsfachkräften bei der Umsetzung und regelmäßigen Revision des Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>die Beratung bei der Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen und -strukturen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>die fachliche Unterstützung und Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>die Begleitung des Aufarbeitungsprozesses im BDKJ</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>die Prüfung und ggf. Entwicklung bundesweiter Standards oder Handlungsempfehlungen für die Präventionsarbeit</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>die Unterstützung der Diözesanverbände (DVs) bei der Umsetzung und Weiterentwicklung ihrer Präventionsarbeit</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>2. Einrichtung ehrenamtlicher Ansprechpersonen für Prävention</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Neben den hauptamtlichen Präventionsfachkräften wird ergänzend die Stelle der <strong>ehrenamtlichen Ansprechpersonen für Prävention</strong> eingerichtet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Insbesondere im Mitteilungs- oder Konfliktfall, bei dem Vorwürfe gegenüber der Bundesleitung oder den hauptamtlichen Mitarbeiter*innen der Bundesstelle erhoben werden, sollen die ehrenamtlichen Ansprechpersonen zur Verfügung stehen und nehmen eine vermittelnde Funktion ein und sind im Interventionsteam an der Begleitung des Falles beteiligt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die ehrenamtlichen Ansprechpersonen sollen als beratende Mitglieder bei der Bundeskonferenz<a href="#_ftn1">[1]</a> und als Gäste am Verwaltungsrat teilnehmen können. Es liegt in der Kompetenz der ehrenamtlichen Ansprechpersonen diese Gremien über Verstöße der Bundesleitung gegen das Institutionelle Schutzkonzept in geeignetem Maße zu informieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zu den <strong>Aufgaben</strong> der ehrenamtlichen Ansprechpersonen gehören außerdem:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Ansprechbarkeit bei Fragen, Beschwerden und Anliegen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Mitwirkung im Interventionsteam im Verdachts- bzw. Vorfällen von Gewalt und Diskriminierung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Einbringen von Anliegen und Perspektiven aus der ehrenamtlichen Arbeit in die bundesverbandlichen Strukturen, insbesondere bei der Weiterentwicklung der Präventionsarbeit</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Vermittlung zwischen ehrenamtlich Engagierten, den hauptamtlichen Präventionsfachkräften sowie den zuständigen bundesverbandlichen Gremien und Stellen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Mitarbeit in der AG Prävention</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die ehrenamtlichen Ansprechpersonen stehen in einem regelmäßigen <strong>Austausch mit den hauptamtlichen Präventionsfachkräften</strong>. Sie haben die Pflicht zur fachlichen <strong>Weiterbildung</strong>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Wahl und Zusammensetzung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es werden <strong>drei ehrenamtliche Ansprechpersonen</strong> gewählt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>eine männliche Person,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>eine weibliche Person,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>eine INTA*-Person.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Amtszeit der ehrenamtlichen Ansprechpersonen beträgt<strong> 2 Jahre</strong>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das <strong>Institutionelle Schutzkonzept</strong> der KjG Bundesebene und der Bundestelle der Katholischen jungen Gemeinde e.V. wird ensprechend der in diesem Beschluss geregelten Maßnahmen aktualisiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Dies soll bei der nächsten Änderung der Bundessatzung auch formal dort festgehalten werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 17 Oct 2026 11:47:43 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Selbstverpflichtung zur Mitwirkung an der BDKJ-Aufarbeitungsstudie</title>
                        <link>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/Selbstverpflichtung-zur-Mitwirkung-an-der-BDKJ-Aufarbeitungsstudie-33675</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/Selbstverpflichtung-zur-Mitwirkung-an-der-BDKJ-Aufarbeitungsstudie-33675</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der KjG-Bundesverband mit seinen Diözesanverbänden verpflichten sich mit diesem Beschluss selbst dazu, das Forschungsvorhaben zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im BDKJ und seinen Verbänden in allen Phasen proaktiv, zeitnah und umfassend zu unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die KjG-Bundesleitung wird dazu beauftragt, eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit dem BDKJ-Bundesverband abzuschließen. Der KjG-Bundesverband mit seinen Diözesanverbänden verpflichtet sich darin zu folgenden konkreten Handlungen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>1. Benennung einer festen Koordinationsperson:</strong> Die KjG-Bundesebene benennt innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung eine namentliche Ansprechperson (inkl. Kontaktdaten) für die Forschungsinstitute. Diese Person steuert verbandsintern alle Anfragen, koordiniert Termine und stellt die Schnittstelle zum Forschungsteam dar. Die KjG Bundesebene informiert den BDKJ-Bundesvorstand und die Forschungsinstitute unverzüglich bei einem Wechsel der Koordinationsperson.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>2. Archiv- und Aktenzugang:</strong> Der KjG-Bundesverband mit seinen Diözesanverbänden verpflichtet sich, den Forschenden auf Anfrage uneingeschränkten, datenschutzkonformen und unentgeltlichen Zugang zu allen historischen und aktuellen Akten, Protokollen, Beschlüssen, Personal- und Fallunterlagen sowie Archivbeständen in seinem Verantwortungsbereich zu gewähren. Der KjG-Bundesverband mit seinen Diözesanverbänden leistet eine grundlegende organisatorische Zuarbeit bei der Sichtung und Bereitstellung vor Ort. Der KjG-Bundesverband mit seinen Diözesanverbänden wirkt aktiv daran mit, Zugang zu allen relevanten historischen und aktuellen Akten, Protokollen, Beschlüssen, Personal- und Fallunterlagen sowie Archivbeständen zu gewähren, die ihn unmittelbar betreffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>3. Unterstützung bei der Forschung:</strong> Der KjG-Bundesverband mit seinen Diözesanverbänden unterstützt das Forschungsteam aktiv bei der Gewinnung von Interviewpartner*innen (Zeitzeug*innen, aktive/ehemalige Ehren- und Hauptamtliche, Betroffene). Diese Pflicht erstreckt sich auf alle qualitativen Formate (Präsenz-, Online- oder Telefoninterviews, Einzel- oder Gruppenbefragungen). Bei quantitativen Erhebungen (Dunkelfeldforschung) garantiert der KjG-Bundesverband mit seinen Diözesanverbänden die proaktive Distribution von Informationsschreiben der Forschungsinstitute, Fragebögen oder digitalen Umfragelinks über seine offiziellen Kommunikationskanäle.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>4. Unterstützung der Beteiligung von Leitungskräften:</strong> Um die strukturellen Bedingungen, Machtverhältnisse und die verbandliche Kultur valide zu erforschen, motiviert der KjG-Bundesverband mit seinen Diözesanverbänden seine Vorstände, Geschäftsführungen und präventionsverantwortlichen Schlüsselpersonen auf Bundes-, Diözesan-, Regional- und Ortsebene zur aktiven und vollständigen Teilnahme an den für diese Zielgruppe vorgesehenen Befragungen und Erhebungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>5. Innerverbandliche Öffentlichkeitsarbeit:</strong> Zur innerverbandlichen Öffentlichkeitsarbeit und der Unterstützung der Teilnehmendenakquise trägt der KjG-Bundesverband mit seinen Diözesanverbänden innerhalb seiner eigenen Verbandsstrukturen (einschließlich seiner Untergliederungen, Mitgliedsverbände und regionalen Ebenen) eigenverantwortlich Sorge für die zeitnahe Weitergabe von Informationen, Berichten und offiziellen Mitteilungen zum Forschungsvorhaben. Dies umfasst insbesondere die verpflichtende und proaktive Platzierung von Aufrufen zur Mitwirkung (z.B. für Interviews oder Online-Befragungen) in den eigenen innerverbandlichen Medien (wie Newsletter, Mitgliederzeitschriften, digitalen Kanälen) sowie im Rahmen von Gremiensitzungen und Versammlungen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 17 Oct 2026 11:12:54 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Kirche der Vielfalt statt christlicher Fundamentalismus</title>
                        <link>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/KjG-gegen-Fundamentalismus-fur-eine-Kirche-ohne-Angst-43392</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/KjG-gegen-Fundamentalismus-fur-eine-Kirche-ohne-Angst-43392</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Demokratie als Grundhaltung </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als KjG stehen wir für eine demokratische, solidarische und vielfältige Gesellschaft und Kirche. Die Würde jedes Menschen, die Freiheit des Gewissens und die gleichberechtigte Teilhabe aller sind für uns Ausdruck unseres christlichen Menschenbildes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Christlicher Glaube und demokratische Werte gehören zusammen. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Religiöse Praxis, die Menschen unter Druck setzt, ihre Freiheit einschränkt oder ihnen die eigenständige Gewissensentscheidung abspricht, widerspricht unserem Verständnis von christlicher Jugendarbeit¹.Gerade in jüngerer Zeit erhielten die Gefahren solcher Formen geistlichen Missbrauchs weitere Aufmerksamkeit. Dass die Risiken solcher missbräuchlicher Handlungen in fundamentalistischen Strukturen, Ideologien und Theologien besonders stark vertreten sind, gilt es grundsätzlich zu benennen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als KjG stellen wir uns deshalb klar gegen Demokratiefeindlichkeit, Autoritarismus und jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit¹.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Fundamentalismus und seine Folgen </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Religiöser Fundamentalismus zeigt sich unter anderem durch Absolutheitsansprüche, die Ablehnung von Pluralismus, starre religiöse Auslegungen und autoritäre Strukturen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Besonders problematisch ist, wenn dadurch:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Selbstbestimmung und freie Gewissensentscheidungen eingeschränkt werden,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Geschlechterrollen und ein enges Familienbild vorgeschrieben werden,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>queere Menschen, Feminismus oder sexuelle Selbstbestimmung abgewertet werden,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>gesellschaftliche Vielfalt als Bedrohung dargestellt wird,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>wissenschaftsfeindliche Weltanschauungen verbreitet werden oder</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Angst, Schuld und Abhängigkeiten entstehen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Solche Inhalte verbreiten sich zunehmend auch über Social-Media. Dabei können religiöse, gesellschaftliche und politische Positionen miteinander verbunden werden. Teilweise bestehen Überschneidungen mit rechtspopulistischen und extremen Rechten Strukturen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir sehen deshalb eine besondere Verantwortung darin, junge Menschen zu befähigen, solche Inhalte kritisch einzuordnen¹.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Kirche muss ein Ort ohne Angst sein </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Kirche und insbesondere kirchliche Jugendarbeit müssen Räume sein, in denen junge Menschen sich sicher fühlen, Fragen stellen, zweifeln und ihren Glauben selbstbestimmt leben können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Macht darf nicht dazu genutzt werden, Menschen einzuschüchtern oder abhängig zu machen. Insbesondere bei geistlicher Begleitung und seelsorglichen Angeboten braucht es klare Grenzen zwischen Seelsorge, geistlicher Begleitung und therapeutischer bzw. medizinischer Behandlung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Praktiken, bei denen psychische Prozesse als rein geistliche Phänomene gedeutet werden oder Menschen durch religiöse Deutungen unter Druck geraten, lehnen wir ab².</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Unsere Verantwortung als KjG </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als KjG wollen wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>fundamentalistischen und demokratiefeindlichen Tendenzen klar widersprechen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Bildungsangebote zu Demokratie, sowie gegen Fundamentalismus, Rechtsextremismus und geistlichen Missbrauch fördern,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>junge Menschen für problematische religiöse Inhalte in sozialen Medien sensibilisieren,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Machtstrukturen und geistlichen Missbrauch kritisch thematisieren,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Betroffene von Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit unterstützen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>unsere eigenen Strukturen regelmäßig auf Macht, Teilhabe und Abhängigkeiten überprüfen, sowie</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>spirituelle Angebote schaffen, die einen selbstbestimmten Glauben fördern, aus dem heraus wertebasierte Gewissensentscheidungen getroffen werden können und der Vielfalt akzeptiert.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Unsere Forderungen an die DBK</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir fordern die Bischöfe dazu auf:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li>bestehende Kooperationen mit Gruppen und Initiativen auf fundamentalistische, demokratiefeindliche oder menschenfeindliche Tendenzen zu überprüfen;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li>klare Kriterien für Kooperationen und Förderungen zu entwickeln, die Demokratie, Menschenwürde, Vielfalt und den Schutz vor geistlichem Missbrauch berücksichtigen;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li>Kooperationen zu beenden, wenn diese Kriterien nicht erfüllt werden;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="4"><li>Gruppen oder Organisationen, die katholische Vereine sind oder die Bezeichnung &quot;katholisch&quot; in ihrem Namen tragen und klar fundamentalistische, demokratiefeindliche oder menschenfeindliche Tendenzen aufweisen, aus der katholischen Kirche auszuschließen und ihnen die Anerkennung zum Führen der Bezeichnung &quot;katholisch&quot; zu entziehen;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="5"><li>konsequent weiterhin öffentlich Stellung zu beziehen, wenn christliche Inhalte für Menschenfeindlichkeit, Rechtsextremismus oder Demokratiefeindlichkeit instrumentalisiert werden (Fußnote siehe u.a. Deutsche Bischofskonferenz, 2024, Erklärung zu völkischem Nationalismus <a href="https://www.dbk.de/themen/erklaerung-zum-voelkischen-nationalismus">https://www.dbk.de/themen/erklaerung-zum-voelkischen-nationalismus</a>);</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="6"><li>kirchliche Mitarbeitende und Ehrenamtliche zu Fundamentalismus, Rechtsextremismus und geistlichem Missbrauch fortzubilden; Es benötigt jetzt den Aufbau eigener Austiegsstrukturen, an die pastorales und religionspädagogisches Personal gefährdete Personen verweisen kann.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="7"><li>bei seelsorglichen und geistlichen Angeboten verbindliche fachliche Standards und Schutzkonzepte sicherzustellen;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="8"><li>spirituelle Angebote zu fördern und auszubauen, die einen selbstbestimmten, vernunftbegabten Glauben fördern;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="9"><li>junge Menschen stärker an kirchlichen Entscheidungen und der Gestaltung kirchlicher Angebote zu beteiligen³.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Für uns als KjG gilt: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Christlicher Glaube darf niemals eine Begründung für Ausgrenzung sein. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Demokratie, Menschenwürde, Vielfalt und Selbstbestimmung gehören für uns zu einer christlichen Haltung. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Wir stehen für eine KjG und eine Kirche ohne Angst. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>¹ KjG-Bundeskonferenz 2023, Beschluss „KjG gegen Faschismus – Aus christlicher Überzeugung für Demokratie“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>² KjG-Bundeskonferenz 2026, Beschluss „Kirche ohne Angst – Macht teilen, Vielfalt leben, Seelsorge stärken“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>³ KjG-Bundesrat 2024, Beschluss „Bischöfe zeigt Haltung – kein Schulterschluss mit Rechtsradikalen“; KjG-Bundeskonferenz 2026, Beschluss „Kirche ohne Angst – Macht teilen, Vielfalt leben, Seelsorge stärken“.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 17 Oct 2026 10:55:21 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>VerspätA1: Finanzierung neue Mitgliederdatenbank</title>
                        <link>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/motion/1388</link>
                        <author>Bundesleitung (für den Verwaltungsrat)</author>
                        <guid>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/motion/1388</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der KjG-Bundesrat schließt sich der Einschätzung des Verwaltungsrats an, dass derzeit kein realistisches Finanzierungsmodell für die Software „campflow“ möglich ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Stattdessen soll folgendes Modell / folgende Modelle bis zur Bundeskonferenz 2027 vorangebracht und ausgearbeitet werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>[Der Bundesrat soll ein oder mehrere Varianten zur Prüfung auswählen]</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Variante 1: Prüfung eines alternativen Tools (Hitobito)</strong><br>
Die Bundesleitung wird dazu beauftragt, einen Wechsel auf das Open-Source-Tool Hitobito (oder weitere finanzierbare Alternativen) zu prüfen, auch wenn dieses nicht alle ursprünglich definierten Anforderungen erfüllt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Variante 2: </strong><strong>Verbleib bei VerbandOnline (aktuelle MiDa)</strong><br>
Die Bundesleitung wird dazu beauftragt, zu prüfen, wie die bisherige MiDa langfristig weiter genutzt werden kann und welche Veränderungen z.B. im Bereich des Hostings, Datenschutz, Design und Sicherheit hierzu notwendig sind.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Variante 3: Keine bundesweite Mitgliederdatenbank</strong><br>
Die Bundesleitung wird dazu beauftragt, ein Konzept für eine Abschaffung der bestehenden bundesweiten Mitgliederdatenbank zu entwickeln.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Bundeskonferenz 2026 hat die Bundesleitung mit dem Beschluss „<a href="https://kjg.de/wp-content/uploads/2026/07/Beschluss-A2-Neue-Mitgliederdatenbank.pdf">Neue Mitgliederdatenbank</a>“ dazu beauftragt, mit campflow in Vertragsverhandlungen zu gehen. Die Bundesleitung und der Verwaltungsrat wurden zudem dazu beauftragt, auf dem Herbstbundesrat 2026 über die Ergebnisse zu informieren und der Bundeskonferenz 2027 einen Vorschlag für ein Finanzierungsmodell vorzulegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Verwaltungsrat hat dazu eine Kleingruppe eingerichtet, die in der Zwischenzeit</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Vertragsverhandlungen mit campflow geführt hat</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>eine vertiefende Umfrage unter den DVs zu deren finanziellen Möglichkeiten und den Anforderungen der Ortsgruppen hinsichtlich Basis- / Vollversion durchgeführt hat</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>auf dieser Grundlage Finanzierungsmöglichkeiten des Bundesverbandes geprüft hat</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Verwaltungsrat hat die Ergebnisse der Kleingruppe beraten und ist geschlossen zu der Einschätzung gekommen, dass derzeit kein realistisches Finanzierungsmodell möglich ist. Deshalb möchten wir auf dem Bundesrat gemeinsam mit euch darüber beraten, wie wir in dieser Frage weiter vorgehen sollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Weitere Details zum bisherigen Verlauf des Prozesses sowie Infos zu den Vertragsverhandlungen und den Ergebnissen der Umfrage findet ihr in der Cloud.</p></div></div><h2>Zusammenfassung in einfacher Sprache</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der KjG‑Bundesrat sagt: Die Software campflow kann nicht bezahlt werden. Darum sollen bis zu drei Möglichkeiten geprüft werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li>Neues Tool wie Hitobito nutzen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li>Bisherige Mitgliederdatenbank weiterverwenden und anpassen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li>Gar keine gemeinsame Mitgliederdatenbank mehr haben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Grund: Nach Gesprächen, Umfragen und Finanzchecks ist klar, dass campflow zu teuer ist. Jetzt muss entschieden werden, wie es weitergeht.</p></div></div><h2>Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 09 Oct 2026 10:53:20 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A6: Strukturen Präventionsarbeit auf Bundesebene</title>
                        <link>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/motion/1318</link>
                        <author>Bundesleitung</author>
                        <guid>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/motion/1318</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Bundesverband richtet zur Stärkung und Weiterentwicklung der Präventionsarbeit eine <strong>AG Prävention</strong> sowie ein System <strong>ehrenamtlicher Ansprechpersonen für Prävention </strong>ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>1. AG Prävention</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es wird eine <strong>Arbeitsgruppe Prävention</strong> als fachlich beratendes und unterstützendes Gremium auf Bundesebene eingerichtet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die <strong>Mitarbeit</strong> in der AG Prävention ist offen und bedarf keiner Wahl. Besonders wünschenswert für die Mitarbeit sind praktische Vorerfahrungen oder fachliche Expertise in den Arbeitsfeldern Prävention sexualisierter Gewalt, Aufarbeitung und Gewaltschutz. Die Einladung zur Mitarbeit richtet sich explizit sowohl an hauptamtliche (Fach-)kräfte als auch an ehrenamtliche Personen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die AG wird durch die bundesverbandlichen <strong>Präventionsfachkräfte</strong> begleitet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die AG Prävention hat insbesondere folgende <strong>Aufgaben</strong>:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>die Beratung der bundesverbandlichen Präventionsfachkräften bei der Umsetzung und regelmäßigen Revision des Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>die Beratung bei der Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen und -strukturen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>die fachliche Unterstützung und Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>die Begleitung des Aufarbeitungsprozesses im BDKJ</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>die Prüfung und ggf. Entwicklung bundesweiter Standards oder Handlungsempfehlungen für die Präventionsarbeit</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>die Unterstützung der Diözesanverbände (DVs) bei der Umsetzung und Weiterentwicklung ihrer Präventionsarbeit</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>2. Einrichtung ehrenamtlicher Ansprechpersonen für Prävention</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Neben den hauptamtlichen Präventionsfachkräften wird ergänzend die Stelle der <strong>ehrenamtlichen Ansprechpersonen für Prävention</strong> eingerichtet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Insbesondere im Mitteilungs- oder Konfliktfall, bei dem Vorwürfe gegenüber der Bundesleitung oder den hauptamtlichen Mitarbeiter*innen der Bundesstelle erhoben werden, sollen die ehrenamtlichen Ansprechpersonen zur Verfügung stehen und nehmen eine vermittelnde Funktion ein und sind im Interventionsteam an der Begleitung des Falles beteiligt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die ehrenamtlichen Ansprechpersonen sollen als beratende Mitglieder bei der Bundeskonferenz<a href="#_ftn1">[1]</a> und als Gäste am Verwaltungsrat teilnehmen können. Es liegt in der Kompetenz der ehrenamtlichen Ansprechpersonen diese Gremien über Verstöße der Bundesleitung gegen das Institutionelle Schutzkonzept in geeignetem Maße zu informieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zu den <strong>Aufgaben</strong> der ehrenamtlichen Ansprechpersonen gehören außerdem:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Ansprechbarkeit bei Fragen, Beschwerden und Anliegen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Mitwirkung im Interventionsteam im Verdachts- bzw. Vorfällen von Gewalt und Diskriminierung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Einbringen von Anliegen und Perspektiven aus der ehrenamtlichen Arbeit in die bundesverbandlichen Strukturen, insbesondere bei der Weiterentwicklung der Präventionsarbeit</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Vermittlung zwischen ehrenamtlich Engagierten, den hauptamtlichen Präventionsfachkräften sowie den zuständigen bundesverbandlichen Gremien und Stellen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Mitarbeit in der AG Prävention</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die ehrenamtlichen Ansprechpersonen stehen in einem regelmäßigen <strong>Austausch mit den hauptamtlichen Präventionsfachkräften</strong>. Sie haben die Möglichkeit zur regelmäßigen fachlichen <strong>Weiterbildung</strong>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Wahl und Zusammensetzung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es werden <strong>drei ehrenamtliche Ansprechpersonen</strong> gewählt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>eine männliche Person,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>eine weibliche Person,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>eine INTA*-Person.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Amtszeit der ehrenamtlichen Ansprechpersonen beträgt<strong> 2 Jahre</strong>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das <strong>Institutionelle Schutzkonzept</strong> der KjG Bundesebene und der Bundestelle der Katholischen jungen Gemeinde e.V. wird ensprechend der in diesem Beschluss geregelten Maßnahmen aktualisiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Dies soll bei der nächsten Änderung der Bundessatzung auch formal dort festgehalten werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Prävention (sexualisierter) Gewalt ist eine gemeinsame Aufgabe des gesamten Verbandes. Das meint zum einen die Maßnahmen zur Prävention von Gewalt und Diskriminierung in den Strukturen der Bundesebene und zum anderen das gemeinsame Verständnis und die Präventionsarbeit in den DVs und vor Ort, d.h. im ganzen Bundesverband.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit der Einrichtung einer <strong>AG Prävention</strong> und der Benennung <strong>ehrenamtlicher Ansprechpersonen</strong> sollen daher Strukturen geschaffen werden, die die hauptamtlichen Fachkräfte ergänzen und weitere Erfahrungen und Perspektiven systematisch mit einbeziehen. Das sieht das seit April 2026 gültige Institutionelle Schutzkonzept auf KjG Bundesebene so vor und ist ein Ergebnis der gemeinsamen Beratungen im TOP Weiterarbeit Prävention und Aufarbeitung auf der Bundeskonferenz 2026.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die <strong>AG Prävention</strong> soll einen Ort schaffen, an dem Erfahrungen und Expertise aus unterschiedlichen Bereichen zusammenkommen und für die Weiterentwicklung der Präventionsarbeit im Bundesverband nutzbar gemacht werden. Dabei geht es insbesondere darum, die hauptamtlichen Präventionsfachkräfte bei der Umsetzung und Revision des Institutionellen Schutzkonzeptes, bei der Weiterentwicklung von Maßnahmen sowie bei der Entwicklung bundesweiter Standards fachlich zu beraten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die AG soll bewusst <strong>nicht als gewähltes Gremium</strong> ausgestaltet werden. Dadurch ist sie offen für z.B. hauptamtliche Präventionsfachkräfte, Menschen mit Erfahrungen aus Job oder Studium außerhalb der KjG oder Menschen mit praktischer Erfahrung aus DV und Ortsgruppe. Die AG soll als Themennetzwerk funktionieren und kann sich genauere Arbeitsweisen selbst festlegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Neben den hauptamtlichen Präventionsfachkräfte als erste Ansprechpersonen für Betroffene wollen wir niedrigschwellige Möglichkeiten für ehrenamtlich Engagierte, Fragen, Unsicherheiten und Anliegen anzusprechen schaffen. Gerade für Ehrenamtliche kann der Zugang zu hauptamtlichen Fachstrukturen mit unterschiedlichen Hürden verbunden sein. Die <strong>ehrenamtlichen Ansprechpersonen</strong> sollen dabei ausdrücklich <strong>keine Konkurrenz zu den hauptamtlichen Präventionsfachkräften</strong> darstellen. Ihre Tätigkeit ergänzt deren Fachlichkeit um die Perspektive und Erfahrungswelt des Ehrenamtes. Insbesondere die vermittelnde und vertretende Funktion gegenüber Bundesleitung und Mitarbeiter*innen soll sicherstellen, dass Anliegen aus der ehrenamtlichen Arbeit in den zuständigen Strukturen wahrgenommen werden. Außerdem soll so eine Anlaufstelle bestehen, die in keiner Abhängigkeit aufgrund von Anstellungsverhältnissen zur Bundesleitung steht. Das bedeutet, dass die ehrenamtlichen Ansprechpersonen auch für Mitarbeiter*innen oder die Mitarbeitendenvertretung ein Sprachrohr sein kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die vorgesehene <strong>Zusammensetzung </strong>mit <em>einer männlichen, einer weiblichen und einer INTA-Person</em>* trägt dem Anspruch Rechnung, unterschiedliche Perspektiven und Lebensrealitäten in der Präventionsarbeit abzubilden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine <strong>Qualifikation</strong> als Präventionsfachkraft soll bewusst keine Voraussetzung für die ehrenamtliche Tätigkeit sein. Die Aufgaben der ehrenamtlichen Ansprechpersonen unterscheiden sich in ihrem Schwerpunkt von denen einer hauptamtlichen Präventionsfachkraft. Entscheidend sind neben der Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit dem Thema insbesondere Erfahrungen im Verband, die Fähigkeit zur Vermittlung und eine niedrigschwellige Zugänglichkeit für ehrenamtlich Engagierte. Gleichzeitig soll durch fachliche Weiterbildung und regelmäßige Reflexion mit den hauptamtlichen Präventionsfachkräften sichergestellt werden, dass die ehrenamtlichen Ansprechpersonen ihre Aufgabe qualifiziert und verantwortungsvoll wahrnehmen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die <strong>beratende Stimme</strong> in der Bundeskonferenz soll gewährleisten, dass die Perspektive der ehrenamtlichen Präventionsarbeit auch strukturell in die Beratungen und Entscheidungen des Bundesverbandes einbezogen wird. Das bedeutet konkret, dass vor allem bei Vorfällen, in denen die Bundesleitung involviert ist, den Mitgliedern der kontrollierenden Gremien (Bundeskonferenz/Verwaltungsrat) diese Informationen zur Verfügung stehen sollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wenn auf dem kommenden Bundesrat ein Beschluss gefasst wird, der, so wie der vorliegende Antrag, eine <strong>Wahl der ehrenamtlichen Ansprechpersonen</strong> vorsieht, soll auf diesem Bundesrat bereits eine Wahl erfolgen. Die Amtszeit von zwei Jahren würde in dem Fall verkürzt und bis zur Bundeskonferenz 2028 dauern.</p></div></div><h2>Zusammenfassung in einfacher Sprache</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Bundesverband soll die Präventionsarbeit stärken und weiterentwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dafür werden zwei Strukturen eingerichtet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>eine <strong>AG Prävention</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>drei ehrenamtliche <strong>Ansprechpersonen für Prävention</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>1. AG Prävention</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die AG Prävention berät und unterstützt den Bundesverband bei der Präventionsarbeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Alle Interessierten können mitarbeiten. Besonders wichtig sind Erfahrungen oder Fachwissen in den Bereichen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>Prävention sexualisierter Gewalt</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>Aufarbeitung</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>Gewaltschutz</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hauptamtliche und ehrenamtliche Personen können mitarbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die AG wird von den hauptamtlichen Präventionsfachkräften begleitet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zu den Aufgaben gehören:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>Beratung zum Institutionellen Schutzkonzept (ISK)</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>Weiterentwicklung der Präventionsarbeit</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>Unterstützung bei Veranstaltungen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>Begleitung der Aufarbeitung im BDKJ</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>Entwicklung von Standards und Empfehlungen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>Unterstützung der Diözesanverbände bei ihrer Präventionsarbeit</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>2. Ehrenamtliche Ansprechpersonen</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zusätzlich zu den hauptamtlichen Präventionsfachkräften gibt es drei ehrenamtliche Ansprechpersonen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Sie sind Ansprechpersonen für Fragen, Beschwerden und Anliegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Besonders bei Vorwürfen gegen die Bundesleitung oder hauptamtliche Mitarbeitende können sie vermitteln und im Interventionsteam mitarbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Sie können außerdem:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>bei der Bundeskonferenz beratend mitwirken,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>als Gäste am Verwaltungsrat teilnehmen,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>Verstöße gegen das Institutionelle Schutzkonzept ansprechen,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>die Perspektive von Ehrenamtlichen einbringen,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>in der AG Prävention mitarbeiten.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die ehrenamtlichen Ansprechpersonen arbeiten regelmäßig mit den hauptamtlichen Präventionsfachkräften zusammen und können an Weiterbildungen teilnehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Wahl und Zusammensetzung</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es werden drei Personen für <strong>2 Jahre</strong> gewählt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>eine männliche Person,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>eine weibliche Person,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>eine INTA*-Person.</p></li></ul></div></div><h2>Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 18 Sep 2026 13:24:43 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Selbstverpflichtung zur Mitwirkung an der BDKJ-Aufarbeitungsstudie</title>
                        <link>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/motion/1317</link>
                        <author>Bundesleitung</author>
                        <guid>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/motion/1317</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der KjG-Bundesverband mit seinen Diözesanverbänden verpflichten sich mit diesem Beschluss selbst dazu, das Forschungsvorhaben zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im BDKJ und seinen Verbänden in allen Phasen proaktiv, zeitnah und umfassend zu unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die KjG-Bundesleitung wird dazu beauftragt, eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit dem BDKJ-Bundesverband abzuschließen. Der KjG-Bundesverband mit seinen Diözesanverbänden verpflichtet sich darin zu folgenden konkreten Handlungen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>1. Benennung einer festen Koordinationsperson:</strong> Die KjG-Bundesebene benennt innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung eine namentliche Ansprechperson (inkl. Kontaktdaten) für die Forschungsinstitute. Diese Person steuert verbandsintern alle Anfragen, koordiniert Termine und stellt die Schnittstelle zum Forschungsteam dar. Die KjG Bundesebene informiert den BDKJ-Bundesvorstand und die Forschungsinstitute unverzüglich bei einem Wechsel der Koordinationsperson.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>2. Archiv- und Aktenzugang:</strong> Der KjG-Bundesverband mit seinen Diözesanverbänden verpflichtet sich, den Forschenden auf Anfrage uneingeschränkten, datenschutzkonformen und unentgeltlichen Zugang zu allen historischen und aktuellen Akten, Protokollen, Beschlüssen, Personal- und Fallunterlagen sowie Archivbeständen in seinem Verantwortungsbereich zu gewähren. Der KjG-Bundesverband mit seinen Diözesanverbänden leistet eine grundlegende organisatorische Zuarbeit bei der Sichtung und Bereitstellung vor Ort. Der KjG-Bundesverband mit seinen Diözesanverbänden wirkt aktiv daran mit, Zugang zu allen relevanten historischen und aktuellen Akten, Protokollen, Beschlüssen, Personal- und Fallunterlagen sowie Archivbeständen zu gewähren, die ihn unmittelbar betreffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>3. Unterstützung bei der Forschung:</strong> Der KjG-Bundesverband mit seinen Diözesanverbänden unterstützt das Forschungsteam aktiv bei der Gewinnung von Interviewpartner*innen (Zeitzeug*innen, aktive/ehemalige Ehren- und Hauptamtliche, Betroffene). Diese Pflicht erstreckt sich auf alle qualitativen Formate (Präsenz-, Online- oder Telefoninterviews, Einzel- oder Gruppenbefragungen). Bei quantitativen Erhebungen (Dunkelfeldforschung) garantiert der KjG-Bundesverband mit seinen Diözesanverbänden die proaktive Distribution von Informationsschreiben der Forschungsinstitute, Fragebögen oder digitalen Umfragelinks über seine offiziellen Kommunikationskanäle.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>4. Unterstützung der Beteiligung von Leitungskräften:</strong> Um die strukturellen Bedingungen, Machtverhältnisse und die verbandliche Kultur valide zu erforschen, motiviert der KjG-Bundesverband mit seinen Diözesanverbänden seine Vorstände, Geschäftsführungen und präventionsverantwortlichen Schlüsselpersonen auf Bundes-, Diözesan-, Regional- und Ortsebene zur aktiven und vollständigen Teilnahme an den für diese Zielgruppe vorgesehenen Befragungen und Erhebungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>5. Innerverbandliche Öffentlichkeitsarbeit:</strong> Zur innerverbandlichen Öffentlichkeitsarbeit und der Unterstützung der Teilnehmendenakquise trägt der KjG-Bundesverband mit seinen Diözesanverbänden innerhalb seiner eigenen Verbandsstrukturen (einschließlich seiner Untergliederungen, Mitgliedsverbände und regionalen Ebenen) eigenverantwortlich Sorge für die zeitnahe Weitergabe von Informationen, Berichten und offiziellen Mitteilungen zum Forschungsvorhaben. Dies umfasst insbesondere die verpflichtende und proaktive Platzierung von Aufrufen zur Mitwirkung (z.B. für Interviews oder Online-Befragungen) in den eigenen innerverbandlichen Medien (wie Newsletter, Mitgliederzeitschriften, digitalen Kanälen) sowie im Rahmen von Gremiensitzungen und Versammlungen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Jugend- und Diözesanverbände im BDKJ haben sich auf den Hauptversammlungen 2020 und 2022 gemeinsam dazu verpflichtet, an der umfassenden, transparenten und wissenschaftlichen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Kontext der katholischen Jugendverbandsarbeit zu arbeiten. Ziel ist es, unter unabhängiger wissenschaftlicher Begleitung und unter strikter Einbindung der Perspektiven Betroffener nach jenen Strukturen, Handlungsweisen, Haltungen und verbandlichen Kulturen zu forschen, welche sexualisierte Gewalt begünstigen, begünstigt haben oder deren Aufdeckung und Sanktionierung behinderten. Daraus sollen konkrete Konsequenzen für unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gezogen werden, damit diese in unseren Verbänden vor Übergriffen geschützt sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zur Umsetzung dieses Auftrags hat die BDKJ-Bundesstelle ein unabhängiges Forschungskonsortium – bestehend aus dem Dissens – Institut für Bildung und Forschung e.V. (Berlin) und dem Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) (München) – mit der Durchführung der wissenschaftlichen Studie „Wissenschaftliche Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) sowie der angeschlossenen Jugend- und Diözesanverbände in den Jahren 1945–2025“ beauftragt. Die geplante Projektlaufzeit läuft bis zum 30.06.2029.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da die Strukturen der Jugendverbände und des BDKJ föderal, eigenständig und dezentral organisiert sind und die BDKJ-Bundesstelle über keine Durchgriffs- oder Weisungsrechte bezüglich der Aktenbestände, Personalakten und praktischen Arbeitsfelder der Jugend- und Diözesanverbände verfügt, ist eine vertragliche Kooperationsvereinbarung zwischen dem BDKJ und den teilnehmenden Verbänden notwendig. Sie dient der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Absicherung des Gesamtprojekts sowie dem Schutz des betroffenen Personenkreises. Da die wissenschaftliche Untersuchung auch die dezentralen, regionalen und lokalen Ebenen der Jugendverbandsarbeit umfasst, wird empfohlen, dass der kooperierende Verband die Kernbestimmungen dieser Vereinbarung durch eigene verbandsinterne Vereinbarungen an seine jeweiligen rechtlich eigenständigen Untergliederungen weitergibt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aus diesem Grund legen wir diesen Antrag zur Selbstverpflichtung vor.</p></div></div><h2>Zusammenfassung in einfacher Sprache</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der BDKJ und seine Mitgliedsverbände haben beschlossen, sexualisierte Gewalt in der katholischen Jugendverbandsarbeit wissenschaftlich aufzuarbeiten. Dabei soll untersucht werden, welche Strukturen oder Verhaltensweisen Gewalt ermöglicht oder deren Aufdeckung erschwert haben. Die Ergebnisse sollen helfen, Kinder und Jugendliche künftig besser zu schützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da die Verbände eigenständig organisiert sind, kann der BDKJ die Mitarbeit nicht anordnen. Deshalb braucht es eine verbindliche Vereinbarung, in der sich die Verbände zur Zusammenarbeit verpflichten. Das Forschungsprojekt betrifft jedoch nicht nur die KjG-Bundesebene. Mit diesem Beschluss sollen daher auch die Diözesanverbände ihre Bereitschaft dazu erklären, die Studie umfassend zu unterstützen. Die Bundesleitung der KjG soll auf dieser Grundlage eine entsprechende Vereinbarung mit dem BDKJ abschließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dafür verpflichtet sich die KjG zu folgenden Punkten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li><strong>Feste Ansprechperson benennen</strong><ul><li>Innerhalb von zwei Wochen wird eine Person benannt, die für die Forschenden erreichbar ist.</li><li>Sie organisiert die Zusammenarbeit und gibt Änderungen sofort weiter.</li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li><strong>Zugang zu Akten und Archiven ermöglichen</strong><ul><li>Die Forschenden sollen alle wichtigen Unterlagen einsehen können, soweit dies rechtlich zulässig ist.</li><li>Die KjG unterstützt bei der Suche und Bereitstellung der Dokumente.</li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li><strong>Die Forschung unterstützen</strong><ul><li>Die KjG hilft dabei, Gesprächspartner*innen für Interviews zu finden.</li><li>Informationen zu Befragungen und Umfragen werden aktiv über die eigenen Kommunikationswege verbreitet.</li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="4"><li><strong>Leitungskräfte zur Teilnahme motivieren</strong><ul><li>Vorstände, Geschäftsführungen und andere Verantwortliche sollen sich an Befragungen beteiligen.</li><li>So können Strukturen, Machtverhältnisse und die Verbandskultur besser untersucht werden.</li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="5"><li><strong>Informationen im Verband weitergeben</strong><ul><li>Die KjG informiert ihre Mitglieder und Untergliederungen regelmäßig über die Studie.</li><li>Aufrufe zur Teilnahme an Interviews oder Umfragen werden aktiv veröffentlicht.</li></ul></li></ol></div></div><h2>Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 18 Sep 2026 13:08:25 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Verantwortlicher Umgang mit Alkohol bei Konferenzen</title>
                        <link>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/motion/1316</link>
                        <author>Bundesleitung</author>
                        <guid>https://bv.antrag.kjg.de/buraherbst2026/motion/1316</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Basierend auf den Erkenntnissen der DPSG-Aufarbeitungsstudie<a href="#_ftn1">[1]</a> sowie den Bestrebungen zu kindgerechteren Konferenzen in der KjG beschließt der Bundesrat folgende Maßnahmen zum verantwortlichen Umgang mit Alkohol bei Konferenzen auf KjG-Bundesebene:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>[In allen drei Bereichen soll jeweils eine Variante durch den Bundesrat ausgewählt werden]</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline"><strong>Maßnahme</strong></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p><strong>Variante 1:</strong> Ein Verbot von Spirituosen und sonstigen hochprozentigen alkoholische Getränken. Der Konsum von Bier, Wein, Sekt und vergleichbaren Getränken bleibt im Rahmen der geltenden Jugendschutzbestimmungen zulässig.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Variante 2:</strong> Ein generelles Alkoholverbot.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Variante 3:</strong> Es erfolgt keine Änderung der bisherigen Praxis. Die Bundesleitung wird jedoch aufgefordert, weiterhin auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol hinzuwirken und präventive Maßnahmen zu ergreifen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline"><strong>Umfang</strong></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Variante I</strong>: Diese Maßnahmen gelten während allen offiziellen Programmpunkten. Außerhalb offizieller Programmpunkte bleibt der Konsum im Rahmen der geltenden Jugendschutzbestimmungen zulässig.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Variante II:</strong> Diese Maßnahmen gelten während des gesamten Zeitraums bei Konferenzen auf KjG-Bundesebene.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline"><strong>Laufzeit</strong></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Variante A:</strong> Diese Maßnahmen werden auf der kommenden KjG-Bundeskonferenz testweise durchgeführt und anschließend durch den KjG-Bundesrat evaluiert.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Variante B:</strong> Diese Maßnahmen gelten ab der kommenden KjG-Bundeskonferenz.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a><a href="https://dpsg.de/sites/default/files/2026-05/260203_projektbericht_aufarbeitung_dpsg_finale_druckfassung_2026-02-03.pdf">https://dpsg.de/sites/default/files/2026-05/260203_projektbericht_aufarbeitung_dpsg_finale_druckfassung_2026-02-03.pdf</a></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der Reflexion der vergangenen Bundeskonferenz wurde benannt, dass Situationen, in denen Hartalkohol beispielsweise als Bestandteil des Abendprogramms ausgeschüttet wird, künftig vermieden werden sollen. Gleichzeitig existiert bislang auf Bundesebene keine einheitliche Regelung zum Umgang mit Alkohol beziehungsweise Hartalkohol.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Neben unseren Bestrebungen zu kindgerechteren Konferenzen zeigen die Ergebnisse der DPSG-Aufarbeitungsstudie: Alkohol spielt eine erhebliche Rolle bei sexualisierter Gewalt. Ein erheblicher Teil der Grenzverletzungen ereignet sich unter Alkoholeinfluss – auch unter Beteiligung von Gruppenmitgliedern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit dem Antrag wollen wir verschiedene Handlungsoptionen aufzeigen und eine Diskussion darüber ermöglichen, welcher Umgang mit Alkohol zukünftig auf Veranstaltungen der KjG Bundesebene gelten soll.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unser Wunsch wäre zumindest ein Verbot von Hartalkohol bei offiziellen Programmpunkten. Bei einem generellen Verbot wäre zu bedenken, dass dann die Gefahr besteht, dass Alkohol weiter / wieder in exklusiven oder geheimen Runden konsumiert wird, was wir vermeiden wollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Darüber hinaus können wir uns auch Maßnahmen, wie beispielsweise eine testweise komplett alkoholfreie Bundeskonferenz vorstellen, wie sie auch die DPSG beschlossen hat<a href="#_ftn1">[1]</a>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a><a href="https://antrag.bv.dpsg.de/bv94/alkoholfreie_bundesversammlung-18923">https://antrag.bv.dpsg.de/bv94/alkoholfreie_bundesversammlung-18923</a></p></div></div><h2>Zusammenfassung in einfacher Sprache</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir möchten Regeln für den Umgang mit Alkohol bei Konferenzen festlegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hintergrund ist, dass Alkohol häufig bei Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt eine Rolle spielt. Außerdem sollen Konferenzen kinder- und jugendgerechter werden. Ziel ist es, einen sicheren und verantwortungsvollen Rahmen für alle Teilnehmenden zu schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zur Auswahl stehen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Verbot von Hartalkohol</strong> (z. B. Schnaps), während Bier, Wein und Sekt erlaubt bleiben.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Komplettes Alkoholverbot</strong>.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Keine neue Regel</strong>, aber weiterhin Werbung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es soll auch geklärt werden, ob diese Regelungen nur während offiziellen Programmpunkten oder der gesamten Konferenz gelten. Außerdem soll darüber gesprochen werden, ob die Regelungen nur testweise oder dauerhaft eingeführt werden.</p></div></div><h2>Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 18 Sep 2026 13:01:40 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>