Änderungen von A4 zu A4
| Ursprüngliche Version: | A4 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 18.09.2026, 13:01 |
| Neue Version: | A4 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 17.10.2026, 19:22 |
Titel
Antragstext
Nach Zeile 6 einfügen:
Während allen offziellen Programmpunkten soll gelten:
Von Zeile 12 bis 16:
Außerhalb der offziellen Programmpunkte soll gelten:
- Variante 3: Es erfolgt keine Änderung der bisherigen Praxis. Die Bundesleitung wird jedoch aufgefordert, weiterhin auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol hinzuwirken und präventive Maßnahmen zu ergreifen.
Variante 1: Ein Verbot von Spirituosen und sonstigen hochprozentigen alkoholische Getränken. Der Konsum von Bier, Wein, Sekt und vergleichbaren Getränken bleibt im Rahmen der geltenden Jugendschutzbestimmungen zulässig.
Von Zeile 18 bis 20:
- Variante I: Diese Maßnahmen gelten während allen offiziellen Programmpunkten. Außerhalb offizieller Programmpunkte bleibt der Konsum im Rahmen der geltenden Jugendschutzbestimmungen zulässig.
- Variante 2: Ein generelles Alkoholverbot.
Zu offiziellen Programmpunkten zählen u.a.:
In Zeile 23:
Laufzeit
- Reguläres Konferenzgeschehen
- Regionenabende
- Verabschiedungen
- Jubiläumsfeiern
Nach Zeile 25 einfügen:
- Begrüßungsempfang
Nach Zeile 26 einfügen:
- Angebote von Ausschüssen und AGs
[1]https://dpsg.de/sites/default/files/2026-05/260203_projektbericht_aufarbeitung_dpsg_finale_druckfassung_2026-02-03.pdf
Darüber hinaus werden die Konferenzteilnehmer*innen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol aufgefordert. Zusätzlich wird die Bundesleitung aufgefordert präventive Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Erläuterung und Aufforderung zur Einhaltung der Regeln, Studienteil/Bildungsangeboten zu Alkoholkonsum und seinen Folgen oder Ähnliches).
Darüber hinaus sollen die Bundesleitung für die Bar und die Regionen für die Gestaltung der Regionenabende weitere nichtalkoholische Getränke anbieten, die nicht nur eine alkoholfreie Variante eines eigentlich alkholhaltigen Getränks sind.
Diese Maßnahmen gelten ab der kommenden KjG-Bundeskonferenz und werden auf dem Herbst-Bundesrat 2027 reflektiert.
