Antrag: | SÄA: Änderung des Ausschlusses des Bezirksverbandes |
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Antragsteller*in: | Felix (Freiburg) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | Gestern, 16:22 |
Ä1 zu A16: SÄA: Änderung des Ausschlusses des Bezirksverbandes
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 6 bis 7 einfügen:
der Diözesankonferenz Einspruch einlegt werden. Der Diözesanausschuss Die Diözesankonferenz entscheidet verbindlich.
Alternativ kann die Diözesansatzung vorsehen, dass der Diözesanausschuss für den Einspruch zuständig ist. In diesem Fall entscheidet der Diözesanausschuss verbindlich.
Von Zeile 6 bis 7 einfügen:
der Diözesankonferenz Einspruch einlegt werden. Der Diözesanausschuss Die Diözesankonferenz entscheidet verbindlich.
Alternativ kann die Diözesansatzung vorsehen, dass der Diözesanausschuss für den Einspruch zuständig ist. In diesem Fall entscheidet der Diözesanausschuss verbindlich.
Kommentare
Simon Schwarzmüller (Bundesleitung):