Veranstaltung: | KjG Bundeskonferenz 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP06 Anträge |
Antragsteller*in: | DV Köln |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.05.2025, 18:12 |
A17: SÄA: Änderung des Vorsitzes von Gremien
Antragstext
Die Bundessatzung wird gem. der nachfolgenden Anlage in die neue Fassung
geändert:
Der Wahlausschuss und Sachausschüsse können nach Bedarf von den einzelnen Ebenen
eingerichtet werden. Dazu berechtigt ist mindestens das oberste
beschlussfassende Organ der jeweiligen Ebene.
Begründung
Die Streichung der Regelung, wonach der Vorsitz von Sachausschüssen und Wahlausschüssen zwingend durch ein Mitglied der jeweiligen Leitung übernommen werden muss, stärkt die Unabhängigkeit und Selbstorganisation innerhalb unseres Verbandes.
Gerade für Wahlausschüsse sind die unabhängige Arbeitsweise und Beschlussfassung von zentraler Bedeutung, nicht nur inhaltlich, sondern auch mit Blick auf die nach außen wahrnehmbare Neutralität. Ein verpflichtender Vorsitz durch ein Mitglied der Leitung kann den Eindruck einer Einflussnahme erwecken und somit das Vertrauen in faire, transparente Wahlen gefährden.
Die Organisationsverantwortung der jeweiligen Leitungsebene bleibt davon unberührt und ist auch ohne eine solche Regelung gewährleistet.
Darüber hinaus ist es sachlich sinnvoll, Ausschüssen die Möglichkeit einzuräumen, ihre Leitung eigenständig zu wählen, insbesondere dann, wenn sie aus engagierten, fachlich kompetenten Mitgliedern bestehen, die ihre Arbeit eigenverantwortlich gestalten möchten. Eine solche Form der Autonomie stärkt das demokratische Miteinander sowie die Beteiligungskultur auf allen Ebenen unseres Verbandes