Veranstaltung: | KjG Bundeskonferenz 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP06 Anträge |
Antragsteller*in: | DV Köln |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.05.2025, 18:14 |
A18: SÄA: Keine Nachbesetzung von INTA*-Stellen
Antragstext
Die Bundessatzung wird gem. der nachfolgenden Anlage in die neue Fassung
geändert:
Delegationen zu Bezirks-, Diözesan-, Bundes- und allen weiteren Konferenzen sind
geschlechtergerecht zu besetzen. Dabei sollen bei Delegationen mit einer Größe
von bis zu 10 Personen eine, bei mehr als 10 Personen zwei Stellen mit INTA*
Personen besetzt werden.
Begründung
INTA*-Personen1 erfahren sowohl im Verband als auch in der Gesellschaft strukturelle Benachteiligung und sind daher in besonderer Weise schutzwürdig. Die im Vergleich zu binären Geschlechtern geringere Zahl an zur Verfügung stehenden Plätzen für INTA*-Personen stellt bereits eine Form der Ungleichbehandlung dar.
Die Praxis, unbesetzte INTA*-Plätze im Sinne der paritätischen Verteilung auf männliche und weibliche Delegierte umzuverteilen, lehnen wir entschieden ab. Sie führt faktisch zur Aberkennung der Stimme einer gesamten Geschlechtskategorie und unterläuft damit sowohl das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit als auch das demokratische Prinzip der gleichberechtigten Teilhabe. Eine solche Umverteilung würde bei männlich oder weiblich vorgesehenen Plätzen nicht in Betracht gezogen. Warum also bei INTA*-Plätzen?
Diese Regelung reproduziert bestehende Ungleichheiten, anstatt sie zu überwinden. Stattdessen braucht es eine Regelung, die die Repräsentanz von INTA*-Personen tatsächlich stärkt und nicht weiter marginalisiert.
[1] INTA* bezeichnet Personen, die sich als nicht oder nicht nur weiblich und nicht oder nicht nur männlich identifizieren oder genderfluid sind. INTA* steht dabei für inter*, nichtbinär, trans*, agender und weitere Geschlechterkategorien außerhalb des binären Systems.