Antrag: | Mein Körper. Meine Entscheidung. Unsere Verantwortung. |
---|---|
Antragsteller*in: | DV Aachen |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 12.06.2025, 23:20 |
Ä2 zu A7: Mein Körper. Meine Entscheidung. Unsere Verantwortung.
Antragstext
Von Zeile 143 bis 145 löschen:
Entscheidungen für einen Schwangerschaftsabbruch werden nicht leichtfertig getroffen, sondern sind Ergebnis einer verantwortungsvollen Abwägung in oft tiefster Not.
Die Katholische junge Gemeinde positioniert sich klar für die Selbstbestimmung
schwangerer Personen. Schwangerschaftsabbrüche dürfen kein Tabu sein und müssen
entkriminalisiert werden. Die Realität zeigt: Schwangerschaftsabbrüche betreffen
vor allem Erwachsene. Die meisten Eingriffe erfolgen in der Altersgruppe der 30-
bis 34-Jährigen, dicht gefolgt von den 25- bis 29-Jährigen1 – also Menschen, die
oft bereits in Familien- oder Berufsplanungen stehen. Damit ist ein erheblicher
Teil der Betroffenen junge Erwachsene – eine Gruppe, zu der auch viele unserer
Mitglieder gehören. Als Kinder- und Jugendverband ist es für uns deshalb
selbstverständlich, Teil dieser Debatte zu sein.
Als Kinder- und Jugendverband setzen wir uns für gerechte Lebensbedingungen und
selbstbestimmte Lebensentwürfe ein. Dazu gehört auch das Recht auf körperliche
und reproduktive Selbstbestimmung – unabhängig von Alter, Herkunft,
Geschlechtsidentität oder sozialem Status. Wenn wir wollen, dass junge Menschen
mit Zuversicht in ihre Zukunft blicken, müssen wir sie darin bestärken,
informiert und frei über ihren Körper, ihre Familienplanung und ihre
Perspektiven entscheiden zu können. Die freie Wahl über Schwangerschaft und
Geburt ist dafür ein unverzichtbarer Bestandteil.
Wir beobachten mit Sorge, dass Veranstaltungen wie der sogenannte „Marsch für
das Leben“ gezielt gegen diese Selbstbestimmung mobilisieren. Diese
Veranstaltungen erhalten zunehmend Unterstützung von rechtsradikalen
Akteur*innen – eine Entwicklung, die wir entschieden ablehnen. Gerade deshalb
braucht es ein klares Bekenntnis zu körperlicher Autonomie und dem Recht,
selbstbestimmt über Schwangerschaft, Geburt und Familienplanung zu entscheiden.
Dass sich Teile der katholischen Kirche diesen Veranstaltungen durch Teilnahme
oder Grußworte annähern, widerspricht nicht nur der eigenen Erklärung
„Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“ (Deutsche
Bischofskonferenz, 2024)2, sondern birgt die Gefahr, christliche Positionen mit
antidemokratischen, queer- und frauenfeindlichen Ideologien zu verknüpfen. Mit
unserem KjG-Beschluss „Bischöfe, zeigt Haltung – kein Schulterschluss mit
Rechtsradikalen“ (Bundesrat Herbst 2024)3 haben wir daher bereits deutlich
gemacht: Es braucht eine klare Abgrenzung gegenüber Bewegungen, die unter dem
Deckmantel des Lebensschutzes gezielt gegen Selbstbestimmung und Vielfalt
mobilisieren.
Wir setzen uns daher ein für:
Entkriminalisierung
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch gemäß § 218 StGB grundsätzlich
rechtswidrig – selbst wenn er unter bestimmten Bedingungen straffrei bleibt.
Diese gesetzliche Konstruktion "rechtswidrig, aber straffrei" macht deutlich,
dass Schwangerschaftsabbrüche staatlich missbilligt werden. Diese Missbilligung
überträgt sich auch gesellschaftlich und stigmatisiert Betroffene sowie
medizinisches Personal. Sie steht im Widerspruch zu grundlegenden Rechten wie
der körperlichen Selbstbestimmung, dem Schutz der Privatsphäre und dem
gleichberechtigten Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung.
Die Tatsache, dass Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch geregelt sind,
erzeugt strukturelle Hürden – sowohl für schwangere Personen als auch für
Ärzt*innen. Dies führt zu einem Klima der moralischen Bewertung und rechtlichen
Unsicherheit, das der Komplexität individueller Lebensrealitäten nicht gerecht
wird. International wird diese Situation zunehmend kritisch betrachtet: Sowohl
das UN-Frauenrechtskomitee (CEDAW)4 als auch die Weltgesundheitsorganisation
(WHO)5 fordern eine Entkriminalisierung und eine klare rechtliche Verankerung
von Schwangerschaftsabbrüchen im Bereich der Gesundheitsversorgung. Außerdem ist
es Ausdruck von patriarchalen Strukturen in unserer Gesellschaft, die Menschen
biologistisch auf eine mögliche Gebärfähigkeit reduzieren, um das Patriarchat zu
verfestigen. Dem treten wir entschlossen entgegen.
Erleichterte Zugänge
Ein sicherer Schwangerschaftsabbruch ist ein Bestandteil reproduktiver
Gesundheitsversorgung. Er zählt – unter den richtigen medizinischen Bedingungen
– zu sicheren und risikoarmen Eingriffen.6 Der Zugang ist in Deutschland
vielfach erschwert, da die Versorgung regional ungleich verteilt ist – während
in Berlin alle 6,7 km² eine Einrichtung zu finden ist, gibt es in Bayern nur
alle 793 km² eine solche Versorgungsmöglichkeit, was besonders die ländlichen
Räume benachteiligt.7 Die Bundesländer müssen laut § 13 SchkG dafür sorgen, dass
genügend ambulante und stationäre Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche zur
Verfügung stehen. Das Gesetz lässt jedoch offen, welche Kriterien erfüllt sein
müssen, damit das Angebot als ausreichend betrachtet wird. Außerdem wird der
Schwangerschaftsabbruch im Medizinstudium sowie in der fachärztlichen
Weiterbildung nicht verpflichtend und systematisch gelehrt. Dadurch entsteht
nicht nur ein Mangel an qualifizierten Fachkräften, sondern auch eine
Wissenslücke in Bezug auf Methodenvielfalt, empathische Gesprächsführung und
ethische Reflexion, was die Versorgungslage zusätzlich verschärft.8
Auch die Finanzierung ist nicht für alle gleich geregelt: Zwar übernehmen
gesetzliche Krankenkassen die Kosten für einen Abbruch nach medizinischer oder
kriminologischer Indikation. Bei sogenannten „Beratungsabbrüchen“ müssen
Betroffene die Kosten in der Regel aber selbst tragen, sofern sie keinen Antrag
auf Kostenübernahme stellen können. Dieser ist jedoch an Einkommensgrenzen
gebunden und mit bürokratischen Hürden verbunden. Eine vollständige,
bedingungslose Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist aus
medizinischer und sozialer Sicht notwendig, um den Zugang zur Versorgung nicht
von der finanziellen Situation abhängig zu machen.9 Es braucht einen
barrierearmen Zugang zu medizinischen Informationen und Leistungen – unabhängig
von Alter, Sprache, Bildungsstand oder Aufenthaltsstatus. Informationen über
einen sicheren Abbruch müssen niedrigschwellig, mehrsprachig sowie in Formaten
wie Leichter Sprache verfügbar sein, um alle Menschen zu erreichen, die von
einer ungewollten Schwangerschaft betroffen sind. Der Zugang zu sicherem
Schwangerschaftsabbruch darf weder vom Wohnort noch von der Haltung einzelner
Ärzt*innen oder Institutionen abhängig sein können. Diese strukturellen
Hindernisse machen reproduktive Selbstbestimmung zu einem sozialen Privileg. Aus
fachlicher Perspektive ist es notwendig, Schwangerschaftsabbrüche wie andere
gynäkologische Eingriffe zu behandeln – als regulären Bestandteil ärztlicher
Versorgung.
Recht auf Selbstbestimmung
Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch ist eine
höchstpersönliche und tiefgreifende Frage individueller Selbstbestimmung. Sie
betrifft die körperliche Integrität, die psychische Gesundheit und die
Lebensperspektive der betroffenen Person. Der Grundsatz „My Body, My Choice“
bringt zum Ausdruck, dass niemand außer der schwangeren Person selbst
legitimiert ist, über ihren Körper und ihre reproduktive Zukunft zu entscheiden.
Die strafrechtlichen Regelungen stehen im Widerspruch zu zentralen Grundrechten:
dem Recht auf körperliche Selbstbestimmung, dem Schutz der Privatsphäre und dem
gleichberechtigten Zugang zu Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die
aktuellen gesetzlichen Bestimmungen schaffen eine strukturelle Hürde für
Menschen, die eine Schwangerschaft beenden wollen, und sind damit Ausdruck
staatlicher Bevormundung. Dies widerspricht den staatlichen Grundprinzipien der
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Die Entscheidung über einen
Schwangerschaftsabbruch betrifft allein die betroffene Person und sollte als
deren individuelles Recht anerkannt werden. Eine moderne und
menschenrechtskonforme Regelung muss reproduktive Rechte als eigenständige
Rechtsgüter stärken.
Als KjG setzen wir uns für die Stärkung von Selbstbestimmung und Teilhabe junger
Menschen ein. Dazu gehört auch, dass junge Menschen das Recht haben, selbst über
ihren Körper, ihre Gesundheit und ihre Zukunft zu entscheiden – unabhängig von
gesellschaftlichen Erwartungen oder kirchlichen Normen. Eine gesetzliche
Regelung, die reproduktive Entscheidungen kriminalisiert oder moralisch
aufwertet, widerspricht diesem Anspruch. Reproduktive Rechte sind Menschenrechte
– sie gehören geschützt, nicht bewertet.
Seelsorgliche Begleitung statt moralischer Verurteilung
Der Glaube an die unantastbare Würde jedes Menschen ist ein zentraler
Bestandteil der katholischen Ethik. Diese Würde gilt sowohl für das ungeborene
Leben als auch für die schwangere Person mit ihrer individuellen
Lebenssituation, ihren Ängsten, Hoffnungen und Entscheidungen. Christliche Werte
wie Mitgefühl, Barmherzigkeit und Nächstenliebe zeigen sich insbesondere darin,
Menschen in schwierigen Lagen beizustehen – nicht sie zu bevormunden oder
moralisch zu verurteilen. In dieser Tradition stehen wir, wenn wir uns für die
Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen aussprechen.
Als katholischer Jugendverband ist uns bewusst, dass Glaube und Lebensrealität
nicht immer spannungsfrei zusammengehen. Viele junge Christ*innen erleben einen
inneren Konflikt zwischen kirchlicher Lehre – die Schwangerschaftsabbrüche als
moralisch falsch und am Schutz des Lebens von der Empfängnis an festhält - und
ihren eigenen Überzeugungen – besonders bei sensiblen Themen wie ungewollter
Schwangerschaft und reproduktiver Selbstbestimmung. Dabei wächst auch innerhalb
der Kirche das Bewusstsein dafür, dass pauschale Verurteilungen weder der
Komplexität menschlicher Lebenssituationen noch dem seelsorgerlichen Anspruch
des Evangeliums gerecht werden.10
Die KjG steht in der Tradition eines Glaubens, der auf Gewissensfreiheit, Dialog
und die Verantwortung des Einzelnen setzt. Das Zweite Vatikanische Konzil zielte
ausdrücklich darauf, die kirchliche Lehre mit den Zeichen der Zeit in Dialog zu
bringen. Auch die Entscheidung von Papst Franziskus im Jahr 2016, allen
Priestern die Vollmacht zur Lossprechung von der Sünde des
Schwangerschaftsabbruchs zu erteilen, kann als Zeichen einer solchen Öffnung und
eines barmherzigeren pastoralen Zugangs verstanden werden.
In schwierigen Entscheidungssituationen muss das individuelle Gewissen Vorrang
haben – so wie es das Konzil in Gaudium et Spes betont. Die meisten
Entscheidungen für einen Schwangerschaftsabbruch werden nicht leichtfertig
getroffen, sondern sind Ergebnis einer verantwortungsvollen Abwägung in oft
tiefster Not.
Als Verband, der junge Menschen in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit, ihres
Glaubens und ihrer Werte begleitet, ist es unser Anliegen, Räume für ehrliche
Auseinandersetzung und urteilsfreie Unterstützung zu schaffen. Eine Kirche, die
reproduktive Selbstbestimmung schützt und begleitet, steht dem Geist Jesu näher
als eine, die mit der Drohung der Exkommunikation lehrt. Wir wenden uns gegen
eine Haltung, die den Schutz des ungeborenen Lebens absolut über das Recht auf
Selbstbestimmung über den eigenen Körper stellt – denn echte Lebensschutzethik
muss beide Perspektiven zusammen denken.
Wir fordern daher, dass die Kirche gebärfähige Personen nicht länger unter
Generalverdacht stellt, sondern ihre moralische Urteilsfähigkeit respektiert –
und dass ihr Engagement sich stärker an der Seite der Betroffenen orientiert:
mit Seelsorge, Beratung und einem offenen Ohr statt mit Schuldzuweisung und
Ausgrenzung.
Daher fordern wir:
Forderungen an Politik und Gesellschaft
Um reproduktive Rechte zu stärken und selbstbestimmte Entscheidungen zu
ermöglichen, setzen wir uns ein für:
1. Entkriminalisierung und gesetzliche Neuregelung
Die vollständige Streichung der §§ 218 ff. aus dem Strafgesetzbuch.
Eine gesetzliche Regelung außerhalb des Strafrechts, die sich an
menschenrechtlichen Standards (z. B. WHO, CEDAW) orientiert und das Recht
auf körperliche Selbstbestimmung ins Zentrum stellt.
2. Flächendeckende und diskriminierungsfreie Versorgung
Eine wohnortnahe, sichere und kostenfreie Versorgung mit
Schwangerschaftsabbrüchen – unabhängig von persönlichen Haltungen
einzelner Ärzt*innen oder Institutionen.
Die Überarbeitung von § 13 SchKG mit klaren Kriterien für ein
„ausreichendes Angebot“ und verpflichtenden Maßnahmen bei
Versorgungslücken. Dazu gehören flächenbezogene Bedarfsanalysen,
verpflichtende Maßnahmen bei Versorgungslücken sowie die Integration von
Schwangerschaftsabbrüchen in die Krankenhausplanung und kassenärztliche
Versorgung.
Ein transparentes Monitoring-System zur regionalen Erfassung und
Veröffentlichung der Versorgungslage.
3. Integration in das Gesundheitssystem
Die rechtliche und praktische Einbindung von Schwangerschaftsabbrüchen in
die reguläre Gesundheitsversorgung.
Die vollständige Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen –
unabhängig von der Indikation, ohne bürokratische Hürden.
4. Bildungs- und Ausbildungsreform
Die verpflichtende Verankerung der Methoden, rechtlichen Grundlagen und
ethischen Aspekte von Schwangerschaftsabbrüchen im Medizinstudium und in
der fachärztlichen Weiterbildung.
Die Sicherstellung, dass Versorgungslücken nicht durch individuelle
Gewissensentscheidungen einzelner Leistungserbringer*innen entstehen.
5. Informations- und Beratungsangebote
Der Abbau von Informationsbarrieren durch barrierefreie, mehrsprachige und
digitale Informationsangebote, auch in Leichter Sprache.
Die Abschaffung der verpflichtenden Beratung und Wartezeit – zugunsten
freiwilliger, vielfältiger und ergebnisoffener Unterstützungsangebote.
Forderungen an die Kirche
Als katholischer Kinder- und Jugendverband, der junge Menschen in der
Auseinandersetzung mit Glauben, Ethik und Lebensrealitäten begleitet, richten
wir folgende Forderungen an unsere Kirche.
1. Respekt vor Gewissensentscheidungen und moralischer Urteilsfähigkeit
Anerkennung der Entscheidungsfähigkeit gebärfähiger Personen, auch in
existenziellen Konfliktsituationen.
Verzicht auf pauschale Schuldzuweisung oder moralische Verurteilung von
Personen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden.
2. Seelsorge statt Ausgrenzung
Eine seelsorgliche und solidarische Haltung gegenüber Betroffenen –
geprägt von Mitgefühl, Barmherzigkeit und dem Vertrauen in die
Lebensverantwortung jedes Menschen.
Pastoral, die zuhört, begleitet und unterstützt – statt mit Ausschluss
oder Exkommunikation zu drohen.
Sichtbare Zeichen der Öffnung, wie sie Papst Franziskus mit der erteilten
Lossprechungsvollmacht gesetzt hat, müssen weitergeführt und ausgebaut
werden.
3. Offenheit für innerkirchliche Auseinandersetzung
Förderung einer ehrlichen, theologischen und lebensnahen Debatte über
reproduktive Selbstbestimmung in Kirche und Gesellschaft.
Einbeziehung von Fachwissen, praktischer Erfahrung und feministischer
Theologie in die kirchliche Meinungsbildung.
Unterstützung der Stimmen katholischer Verbände, Initiativen und
Theolog*innen, die sich für Selbstbestimmung, reproduktive Rechte und eine
gerechte Gesundheitsversorgung stark machen.
4. Lebensschutz umfassend denken
Ein ethisches Verständnis, das sowohl die Würde des ungeborenen Lebens als
auch die Selbstbestimmung und das Wohlergehen der schwangeren Person ernst
nimmt.
Ein klares Bekenntnis zu einer Lebensschutzethik, die Verantwortung nicht
einseitig zuschreibt, sondern den ganzen Menschen mit seinen
Lebensrealitäten in den Blick nimmt.
5. Kirche im Dialog mit der Lebenswelt junger Menschen
Ernstnehmen der Spannungen, die junge Christ*innen zwischen kirchlicher
Lehre und ihrer Lebensrealität erleben – besonders bei sensiblen Themen
wie ungewollter Schwangerschaft.
Schaffung von geschützten Räumen für ehrliche Auseinandersetzung, ohne
moralischen Druck oder vorgefertigte Antworten.
Eine Kirche, die begleitet, statt zu richten, und die sich glaubwürdig an
der Seite junger Menschen positioniert, wenn diese Halt, Orientierung und
Freiheit zugleich suchen.
1Pfaff, Heiko (2025): Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland – Ergebnisse der
Bundesstatistik. In: Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung,
Gesundheitsschutz 68 (1), S. 3–10. DOI: 10.1007/s00103-024-03994-3.
3https://kjg.de/wp-content/uploads/2024/10/2024-10-HerbstBura-Beschluss5-
Bischoefe-zeigt-Haltung.pdf
6Special Programme of Research, Development, and Research Training in Human
Reproduction (World Health Organization) (2022): Abortion care guideline.
Geneva: World Health Organization Human Reproduction Programme. Online verfügbar
unter https://www.ncbi.nlm.nih.gov/books/NBK578942/.
7https://doi.org/10.1007/s43999-023-00036-4
8https://bmcpregnancychildbirth.biomedcentral.com/articles/10.1186/s12884-024-
06453-8
10https://www.kfd.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/kfd-nimmt-stellung-zum-
thema-schwangerschaftsabbruch (15.04.24)
Von Zeile 143 bis 145 löschen:
Entscheidungen für einen Schwangerschaftsabbruch werden nicht leichtfertig getroffen, sondern sind Ergebnis einer verantwortungsvollen Abwägung in oft tiefster Not.
Die Katholische junge Gemeinde positioniert sich klar für die Selbstbestimmung
schwangerer Personen. Schwangerschaftsabbrüche dürfen kein Tabu sein und müssen
entkriminalisiert werden. Die Realität zeigt: Schwangerschaftsabbrüche betreffen
vor allem Erwachsene. Die meisten Eingriffe erfolgen in der Altersgruppe der 30-
bis 34-Jährigen, dicht gefolgt von den 25- bis 29-Jährigen1 – also Menschen, die
oft bereits in Familien- oder Berufsplanungen stehen. Damit ist ein erheblicher
Teil der Betroffenen junge Erwachsene – eine Gruppe, zu der auch viele unserer
Mitglieder gehören. Als Kinder- und Jugendverband ist es für uns deshalb
selbstverständlich, Teil dieser Debatte zu sein.
Als Kinder- und Jugendverband setzen wir uns für gerechte Lebensbedingungen und
selbstbestimmte Lebensentwürfe ein. Dazu gehört auch das Recht auf körperliche
und reproduktive Selbstbestimmung – unabhängig von Alter, Herkunft,
Geschlechtsidentität oder sozialem Status. Wenn wir wollen, dass junge Menschen
mit Zuversicht in ihre Zukunft blicken, müssen wir sie darin bestärken,
informiert und frei über ihren Körper, ihre Familienplanung und ihre
Perspektiven entscheiden zu können. Die freie Wahl über Schwangerschaft und
Geburt ist dafür ein unverzichtbarer Bestandteil.
Wir beobachten mit Sorge, dass Veranstaltungen wie der sogenannte „Marsch für
das Leben“ gezielt gegen diese Selbstbestimmung mobilisieren. Diese
Veranstaltungen erhalten zunehmend Unterstützung von rechtsradikalen
Akteur*innen – eine Entwicklung, die wir entschieden ablehnen. Gerade deshalb
braucht es ein klares Bekenntnis zu körperlicher Autonomie und dem Recht,
selbstbestimmt über Schwangerschaft, Geburt und Familienplanung zu entscheiden.
Dass sich Teile der katholischen Kirche diesen Veranstaltungen durch Teilnahme
oder Grußworte annähern, widerspricht nicht nur der eigenen Erklärung
„Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“ (Deutsche
Bischofskonferenz, 2024)2, sondern birgt die Gefahr, christliche Positionen mit
antidemokratischen, queer- und frauenfeindlichen Ideologien zu verknüpfen. Mit
unserem KjG-Beschluss „Bischöfe, zeigt Haltung – kein Schulterschluss mit
Rechtsradikalen“ (Bundesrat Herbst 2024)3 haben wir daher bereits deutlich
gemacht: Es braucht eine klare Abgrenzung gegenüber Bewegungen, die unter dem
Deckmantel des Lebensschutzes gezielt gegen Selbstbestimmung und Vielfalt
mobilisieren.
Wir setzen uns daher ein für:
Entkriminalisierung
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch gemäß § 218 StGB grundsätzlich
rechtswidrig – selbst wenn er unter bestimmten Bedingungen straffrei bleibt.
Diese gesetzliche Konstruktion "rechtswidrig, aber straffrei" macht deutlich,
dass Schwangerschaftsabbrüche staatlich missbilligt werden. Diese Missbilligung
überträgt sich auch gesellschaftlich und stigmatisiert Betroffene sowie
medizinisches Personal. Sie steht im Widerspruch zu grundlegenden Rechten wie
der körperlichen Selbstbestimmung, dem Schutz der Privatsphäre und dem
gleichberechtigten Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung.
Die Tatsache, dass Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch geregelt sind,
erzeugt strukturelle Hürden – sowohl für schwangere Personen als auch für
Ärzt*innen. Dies führt zu einem Klima der moralischen Bewertung und rechtlichen
Unsicherheit, das der Komplexität individueller Lebensrealitäten nicht gerecht
wird. International wird diese Situation zunehmend kritisch betrachtet: Sowohl
das UN-Frauenrechtskomitee (CEDAW)4 als auch die Weltgesundheitsorganisation
(WHO)5 fordern eine Entkriminalisierung und eine klare rechtliche Verankerung
von Schwangerschaftsabbrüchen im Bereich der Gesundheitsversorgung. Außerdem ist
es Ausdruck von patriarchalen Strukturen in unserer Gesellschaft, die Menschen
biologistisch auf eine mögliche Gebärfähigkeit reduzieren, um das Patriarchat zu
verfestigen. Dem treten wir entschlossen entgegen.
Erleichterte Zugänge
Ein sicherer Schwangerschaftsabbruch ist ein Bestandteil reproduktiver
Gesundheitsversorgung. Er zählt – unter den richtigen medizinischen Bedingungen
– zu sicheren und risikoarmen Eingriffen.6 Der Zugang ist in Deutschland
vielfach erschwert, da die Versorgung regional ungleich verteilt ist – während
in Berlin alle 6,7 km² eine Einrichtung zu finden ist, gibt es in Bayern nur
alle 793 km² eine solche Versorgungsmöglichkeit, was besonders die ländlichen
Räume benachteiligt.7 Die Bundesländer müssen laut § 13 SchkG dafür sorgen, dass
genügend ambulante und stationäre Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche zur
Verfügung stehen. Das Gesetz lässt jedoch offen, welche Kriterien erfüllt sein
müssen, damit das Angebot als ausreichend betrachtet wird. Außerdem wird der
Schwangerschaftsabbruch im Medizinstudium sowie in der fachärztlichen
Weiterbildung nicht verpflichtend und systematisch gelehrt. Dadurch entsteht
nicht nur ein Mangel an qualifizierten Fachkräften, sondern auch eine
Wissenslücke in Bezug auf Methodenvielfalt, empathische Gesprächsführung und
ethische Reflexion, was die Versorgungslage zusätzlich verschärft.8
Auch die Finanzierung ist nicht für alle gleich geregelt: Zwar übernehmen
gesetzliche Krankenkassen die Kosten für einen Abbruch nach medizinischer oder
kriminologischer Indikation. Bei sogenannten „Beratungsabbrüchen“ müssen
Betroffene die Kosten in der Regel aber selbst tragen, sofern sie keinen Antrag
auf Kostenübernahme stellen können. Dieser ist jedoch an Einkommensgrenzen
gebunden und mit bürokratischen Hürden verbunden. Eine vollständige,
bedingungslose Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist aus
medizinischer und sozialer Sicht notwendig, um den Zugang zur Versorgung nicht
von der finanziellen Situation abhängig zu machen.9 Es braucht einen
barrierearmen Zugang zu medizinischen Informationen und Leistungen – unabhängig
von Alter, Sprache, Bildungsstand oder Aufenthaltsstatus. Informationen über
einen sicheren Abbruch müssen niedrigschwellig, mehrsprachig sowie in Formaten
wie Leichter Sprache verfügbar sein, um alle Menschen zu erreichen, die von
einer ungewollten Schwangerschaft betroffen sind. Der Zugang zu sicherem
Schwangerschaftsabbruch darf weder vom Wohnort noch von der Haltung einzelner
Ärzt*innen oder Institutionen abhängig sein können. Diese strukturellen
Hindernisse machen reproduktive Selbstbestimmung zu einem sozialen Privileg. Aus
fachlicher Perspektive ist es notwendig, Schwangerschaftsabbrüche wie andere
gynäkologische Eingriffe zu behandeln – als regulären Bestandteil ärztlicher
Versorgung.
Recht auf Selbstbestimmung
Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch ist eine
höchstpersönliche und tiefgreifende Frage individueller Selbstbestimmung. Sie
betrifft die körperliche Integrität, die psychische Gesundheit und die
Lebensperspektive der betroffenen Person. Der Grundsatz „My Body, My Choice“
bringt zum Ausdruck, dass niemand außer der schwangeren Person selbst
legitimiert ist, über ihren Körper und ihre reproduktive Zukunft zu entscheiden.
Die strafrechtlichen Regelungen stehen im Widerspruch zu zentralen Grundrechten:
dem Recht auf körperliche Selbstbestimmung, dem Schutz der Privatsphäre und dem
gleichberechtigten Zugang zu Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die
aktuellen gesetzlichen Bestimmungen schaffen eine strukturelle Hürde für
Menschen, die eine Schwangerschaft beenden wollen, und sind damit Ausdruck
staatlicher Bevormundung. Dies widerspricht den staatlichen Grundprinzipien der
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Die Entscheidung über einen
Schwangerschaftsabbruch betrifft allein die betroffene Person und sollte als
deren individuelles Recht anerkannt werden. Eine moderne und
menschenrechtskonforme Regelung muss reproduktive Rechte als eigenständige
Rechtsgüter stärken.
Als KjG setzen wir uns für die Stärkung von Selbstbestimmung und Teilhabe junger
Menschen ein. Dazu gehört auch, dass junge Menschen das Recht haben, selbst über
ihren Körper, ihre Gesundheit und ihre Zukunft zu entscheiden – unabhängig von
gesellschaftlichen Erwartungen oder kirchlichen Normen. Eine gesetzliche
Regelung, die reproduktive Entscheidungen kriminalisiert oder moralisch
aufwertet, widerspricht diesem Anspruch. Reproduktive Rechte sind Menschenrechte
– sie gehören geschützt, nicht bewertet.
Seelsorgliche Begleitung statt moralischer Verurteilung
Der Glaube an die unantastbare Würde jedes Menschen ist ein zentraler
Bestandteil der katholischen Ethik. Diese Würde gilt sowohl für das ungeborene
Leben als auch für die schwangere Person mit ihrer individuellen
Lebenssituation, ihren Ängsten, Hoffnungen und Entscheidungen. Christliche Werte
wie Mitgefühl, Barmherzigkeit und Nächstenliebe zeigen sich insbesondere darin,
Menschen in schwierigen Lagen beizustehen – nicht sie zu bevormunden oder
moralisch zu verurteilen. In dieser Tradition stehen wir, wenn wir uns für die
Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen aussprechen.
Als katholischer Jugendverband ist uns bewusst, dass Glaube und Lebensrealität
nicht immer spannungsfrei zusammengehen. Viele junge Christ*innen erleben einen
inneren Konflikt zwischen kirchlicher Lehre – die Schwangerschaftsabbrüche als
moralisch falsch und am Schutz des Lebens von der Empfängnis an festhält - und
ihren eigenen Überzeugungen – besonders bei sensiblen Themen wie ungewollter
Schwangerschaft und reproduktiver Selbstbestimmung. Dabei wächst auch innerhalb
der Kirche das Bewusstsein dafür, dass pauschale Verurteilungen weder der
Komplexität menschlicher Lebenssituationen noch dem seelsorgerlichen Anspruch
des Evangeliums gerecht werden.10
Die KjG steht in der Tradition eines Glaubens, der auf Gewissensfreiheit, Dialog
und die Verantwortung des Einzelnen setzt. Das Zweite Vatikanische Konzil zielte
ausdrücklich darauf, die kirchliche Lehre mit den Zeichen der Zeit in Dialog zu
bringen. Auch die Entscheidung von Papst Franziskus im Jahr 2016, allen
Priestern die Vollmacht zur Lossprechung von der Sünde des
Schwangerschaftsabbruchs zu erteilen, kann als Zeichen einer solchen Öffnung und
eines barmherzigeren pastoralen Zugangs verstanden werden.
In schwierigen Entscheidungssituationen muss das individuelle Gewissen Vorrang
haben – so wie es das Konzil in Gaudium et Spes betont. Die meisten
Entscheidungen für einen Schwangerschaftsabbruch werden nicht leichtfertig
getroffen, sondern sind Ergebnis einer verantwortungsvollen Abwägung in oft .
tiefster Not
Als Verband, der junge Menschen in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit, ihres
Glaubens und ihrer Werte begleitet, ist es unser Anliegen, Räume für ehrliche
Auseinandersetzung und urteilsfreie Unterstützung zu schaffen. Eine Kirche, die
reproduktive Selbstbestimmung schützt und begleitet, steht dem Geist Jesu näher
als eine, die mit der Drohung der Exkommunikation lehrt. Wir wenden uns gegen
eine Haltung, die den Schutz des ungeborenen Lebens absolut über das Recht auf
Selbstbestimmung über den eigenen Körper stellt – denn echte Lebensschutzethik
muss beide Perspektiven zusammen denken.
Wir fordern daher, dass die Kirche gebärfähige Personen nicht länger unter
Generalverdacht stellt, sondern ihre moralische Urteilsfähigkeit respektiert –
und dass ihr Engagement sich stärker an der Seite der Betroffenen orientiert:
mit Seelsorge, Beratung und einem offenen Ohr statt mit Schuldzuweisung und
Ausgrenzung.
Daher fordern wir:
Forderungen an Politik und Gesellschaft
Um reproduktive Rechte zu stärken und selbstbestimmte Entscheidungen zu
ermöglichen, setzen wir uns ein für:
1. Entkriminalisierung und gesetzliche Neuregelung
Die vollständige Streichung der §§ 218 ff. aus dem Strafgesetzbuch.
Eine gesetzliche Regelung außerhalb des Strafrechts, die sich an
menschenrechtlichen Standards (z. B. WHO, CEDAW) orientiert und das Recht
auf körperliche Selbstbestimmung ins Zentrum stellt.
2. Flächendeckende und diskriminierungsfreie Versorgung
Eine wohnortnahe, sichere und kostenfreie Versorgung mit
Schwangerschaftsabbrüchen – unabhängig von persönlichen Haltungen
einzelner Ärzt*innen oder Institutionen.
Die Überarbeitung von § 13 SchKG mit klaren Kriterien für ein
„ausreichendes Angebot“ und verpflichtenden Maßnahmen bei
Versorgungslücken. Dazu gehören flächenbezogene Bedarfsanalysen,
verpflichtende Maßnahmen bei Versorgungslücken sowie die Integration von
Schwangerschaftsabbrüchen in die Krankenhausplanung und kassenärztliche
Versorgung.
Ein transparentes Monitoring-System zur regionalen Erfassung und
Veröffentlichung der Versorgungslage.
3. Integration in das Gesundheitssystem
Die rechtliche und praktische Einbindung von Schwangerschaftsabbrüchen in
die reguläre Gesundheitsversorgung.
Die vollständige Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen –
unabhängig von der Indikation, ohne bürokratische Hürden.
4. Bildungs- und Ausbildungsreform
Die verpflichtende Verankerung der Methoden, rechtlichen Grundlagen und
ethischen Aspekte von Schwangerschaftsabbrüchen im Medizinstudium und in
der fachärztlichen Weiterbildung.
Die Sicherstellung, dass Versorgungslücken nicht durch individuelle
Gewissensentscheidungen einzelner Leistungserbringer*innen entstehen.
5. Informations- und Beratungsangebote
Der Abbau von Informationsbarrieren durch barrierefreie, mehrsprachige und
digitale Informationsangebote, auch in Leichter Sprache.
Die Abschaffung der verpflichtenden Beratung und Wartezeit – zugunsten
freiwilliger, vielfältiger und ergebnisoffener Unterstützungsangebote.
Forderungen an die Kirche
Als katholischer Kinder- und Jugendverband, der junge Menschen in der
Auseinandersetzung mit Glauben, Ethik und Lebensrealitäten begleitet, richten
wir folgende Forderungen an unsere Kirche.
1. Respekt vor Gewissensentscheidungen und moralischer Urteilsfähigkeit
Anerkennung der Entscheidungsfähigkeit gebärfähiger Personen, auch in
existenziellen Konfliktsituationen.
Verzicht auf pauschale Schuldzuweisung oder moralische Verurteilung von
Personen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden.
2. Seelsorge statt Ausgrenzung
Eine seelsorgliche und solidarische Haltung gegenüber Betroffenen –
geprägt von Mitgefühl, Barmherzigkeit und dem Vertrauen in die
Lebensverantwortung jedes Menschen.
Pastoral, die zuhört, begleitet und unterstützt – statt mit Ausschluss
oder Exkommunikation zu drohen.
Sichtbare Zeichen der Öffnung, wie sie Papst Franziskus mit der erteilten
Lossprechungsvollmacht gesetzt hat, müssen weitergeführt und ausgebaut
werden.
3. Offenheit für innerkirchliche Auseinandersetzung
Förderung einer ehrlichen, theologischen und lebensnahen Debatte über
reproduktive Selbstbestimmung in Kirche und Gesellschaft.
Einbeziehung von Fachwissen, praktischer Erfahrung und feministischer
Theologie in die kirchliche Meinungsbildung.
Unterstützung der Stimmen katholischer Verbände, Initiativen und
Theolog*innen, die sich für Selbstbestimmung, reproduktive Rechte und eine
gerechte Gesundheitsversorgung stark machen.
4. Lebensschutz umfassend denken
Ein ethisches Verständnis, das sowohl die Würde des ungeborenen Lebens als
auch die Selbstbestimmung und das Wohlergehen der schwangeren Person ernst
nimmt.
Ein klares Bekenntnis zu einer Lebensschutzethik, die Verantwortung nicht
einseitig zuschreibt, sondern den ganzen Menschen mit seinen
Lebensrealitäten in den Blick nimmt.
5. Kirche im Dialog mit der Lebenswelt junger Menschen
Ernstnehmen der Spannungen, die junge Christ*innen zwischen kirchlicher
Lehre und ihrer Lebensrealität erleben – besonders bei sensiblen Themen
wie ungewollter Schwangerschaft.
Schaffung von geschützten Räumen für ehrliche Auseinandersetzung, ohne
moralischen Druck oder vorgefertigte Antworten.
Eine Kirche, die begleitet, statt zu richten, und die sich glaubwürdig an
der Seite junger Menschen positioniert, wenn diese Halt, Orientierung und
Freiheit zugleich suchen.
1Pfaff, Heiko (2025): Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland – Ergebnisse der
Bundesstatistik. In: Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung,
Gesundheitsschutz 68 (1), S. 3–10. DOI: 10.1007/s00103-024-03994-3.
3https://kjg.de/wp-content/uploads/2024/10/2024-10-HerbstBura-Beschluss5-
Bischoefe-zeigt-Haltung.pdf
6Special Programme of Research, Development, and Research Training in Human
Reproduction (World Health Organization) (2022): Abortion care guideline.
Geneva: World Health Organization Human Reproduction Programme. Online verfügbar
unter https://www.ncbi.nlm.nih.gov/books/NBK578942/.
7https://doi.org/10.1007/s43999-023-00036-4
8https://bmcpregnancychildbirth.biomedcentral.com/articles/10.1186/s12884-024-
06453-8
10https://www.kfd.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/kfd-nimmt-stellung-zum-
thema-schwangerschaftsabbruch (15.04.24)
Kommentare