Änderungen von A7 zu A7
Ursprüngliche Version: | A7 (Version 1) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 14.05.2025, 22:37 |
Neue Version: | A7 (Version 2) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.06.2025, 08:12 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 264:
Die Katholische junge Gemeinde positioniert sich klar für die Selbstbestimmung schwangerer Personen. Schwangerschaftsabbrüche dürfen kein Tabu sein und müssen entkriminalisiert werden. Die Realität zeigt: Schwangerschaftsabbrüche betreffen vor allem Erwachsene. Die meisten Eingriffe erfolgen in der Altersgruppe der 30- bis 34-Jährigen, dicht gefolgt von den 25- bis 29-Jährigen1 – also Menschen, die oft bereits in Familien- oder Berufsplanungen stehen. Damit ist ein erheblicher Teil der Betroffenen junge Erwachsene – eine Gruppe, zu der auch viele unserer Mitglieder gehören. Als Kinder- und Jugendverband ist es für uns deshalb selbstverständlich, Teil dieser Debatte zu sein.
Als Kinder- und Jugendverband setzen wir uns für gerechte Lebensbedingungen und selbstbestimmte Lebensentwürfe ein. Dazu gehört auch das Recht auf körperliche und reproduktive Selbstbestimmung – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlechtsidentität oder sozialem Status. Wenn wir wollen, dass junge Menschen mit Zuversicht in ihre Zukunft blicken, müssen wir sie darin bestärken, informiert und frei über ihren Körper, ihre Familienplanung und ihre Perspektiven entscheiden zu können. Die freie Wahl über Schwangerschaft und Geburt ist dafür ein unverzichtbarer Bestandteil.
Wir beobachten mit Sorge, dass Veranstaltungen wie der sogenannte „Marsch für das Leben“ gezielt gegen diese Selbstbestimmung mobilisieren. Diese Veranstaltungen erhalten zunehmend Unterstützung von rechtsradikalen Akteur*innen – eine Entwicklung, die wir entschieden ablehnen. Gerade deshalb braucht es ein klares Bekenntnis zu körperlicher Autonomie und dem Recht, selbstbestimmt über Schwangerschaft, Geburt und Familienplanung zu entscheiden. Dass sich Teile der katholischen Kirche diesen Veranstaltungen durch Teilnahme oder Grußworte annähern, widerspricht nicht nur der eigenen Erklärung „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“ (Deutsche Bischofskonferenz, 2024)2, sondern birgt die Gefahr, christliche Positionen mit antidemokratischen, queer- und frauenfeindlichen Ideologien zu verknüpfen. Mit unserem KjG-Beschluss „Bischöfe, zeigt Haltung – kein Schulterschluss mit Rechtsradikalen“ (Bundesrat Herbst 2024)3 haben wir daher bereits deutlich gemacht: Es braucht eine klare Abgrenzung gegenüber Bewegungen, die unter dem Deckmantel des Lebensschutzes gezielt gegen Selbstbestimmung und Vielfalt mobilisieren.
Wir setzen uns daher ein für:
Entkriminalisierung
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch gemäß § 218 StGB grundsätzlich rechtswidrig – selbst wenn er unter bestimmten Bedingungen straffrei bleibt. Diese gesetzliche Konstruktion "rechtswidrig, aber straffrei" macht deutlich, dass Schwangerschaftsabbrüche staatlich missbilligt werden. Diese Missbilligung überträgt sich auch gesellschaftlich und stigmatisiert Betroffene sowie medizinisches Personal. Sie steht im Widerspruch zu grundlegenden Rechten wie der körperlichen Selbstbestimmung, dem Schutz der Privatsphäre und dem gleichberechtigten Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung.
Die Tatsache, dass Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch geregelt sind, erzeugt strukturelle Hürden – sowohl für schwangere Personen als auch für Ärzt*innen. Dies führt zu einem Klima der moralischen Bewertung und rechtlichen Unsicherheit, das der Komplexität individueller Lebensrealitäten nicht gerecht wird. International wird diese Situation zunehmend kritisch betrachtet: Sowohl das UN-Frauenrechtskomitee (CEDAW)4 als auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO)5 fordern eine Entkriminalisierung und eine klare rechtliche Verankerung von Schwangerschaftsabbrüchen im Bereich der Gesundheitsversorgung. Außerdem ist es Ausdruck von patriarchalen Strukturen in unserer Gesellschaft, die Menschen biologistisch auf eine mögliche Gebärfähigkeit reduzieren, um das Patriarchat zu verfestigen. Dem treten wir entschlossen entgegen.
Erleichterte Zugänge
Ein sicherer Schwangerschaftsabbruch ist ein Bestandteil reproduktiver Gesundheitsversorgung. Er zählt – unter den richtigen medizinischen Bedingungen – zu sicheren und risikoarmen Eingriffen.6 Der Zugang ist in Deutschland vielfach erschwert, da die Versorgung regional ungleich verteilt ist – während in Berlin alle 6,7 km² eine Einrichtung zu finden ist, gibt es in Bayern nur alle 793 km² eine solche Versorgungsmöglichkeit, was besonders die ländlichen Räume benachteiligt.7 Die Bundesländer müssen laut § 13 SchkG dafür sorgen, dass genügend ambulante und stationäre Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung stehen. Das Gesetz lässt jedoch offen, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit das Angebot als ausreichend betrachtet wird. Außerdem wird der Schwangerschaftsabbruch im Medizinstudium sowie in der fachärztlichen Weiterbildung nicht verpflichtend und systematisch gelehrt. Dadurch entsteht nicht nur ein Mangel an qualifizierten Fachkräften, sondern auch eine Wissenslücke in Bezug auf Methodenvielfalt, empathische Gesprächsführung und ethische Reflexion, was die Versorgungslage zusätzlich verschärft.8
Auch die Finanzierung ist nicht für alle gleich geregelt: Zwar übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für einen Abbruch nach medizinischer oder kriminologischer Indikation. Bei sogenannten „Beratungsabbrüchen“ müssen Betroffene die Kosten in der Regel aber selbst tragen, sofern sie keinen Antrag auf Kostenübernahme stellen können. Dieser ist jedoch an Einkommensgrenzen gebunden und mit bürokratischen Hürden verbunden. Eine vollständige, bedingungslose Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist aus medizinischer und sozialer Sicht notwendig, um den Zugang zur Versorgung nicht von der finanziellen Situation abhängig zu machen.9 Es braucht einen barrierearmen Zugang zu medizinischen Informationen und Leistungen – unabhängig von Alter, Sprache, Bildungsstand oder Aufenthaltsstatus. Informationen über einen sicheren Abbruch müssen niedrigschwellig, mehrsprachig sowie in Formaten wie Leichter Sprache verfügbar sein, um alle Menschen zu erreichen, die von einer ungewollten Schwangerschaft betroffen sind. Der Zugang zu sicherem Schwangerschaftsabbruch darf weder vom Wohnort noch von der Haltung einzelner Ärzt*innen oder Institutionen abhängig sein können. Diese strukturellen Hindernisse machen reproduktive Selbstbestimmung zu einem sozialen Privileg. Aus fachlicher Perspektive ist es notwendig, Schwangerschaftsabbrüche wie andere gynäkologische Eingriffe zu behandeln – als regulären Bestandteil ärztlicher Versorgung.
Recht auf Selbstbestimmung
Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch ist eine höchstpersönliche und tiefgreifende Frage individueller Selbstbestimmung. Sie betrifft die körperliche Integrität, die psychische Gesundheit und die Lebensperspektive der betroffenen Person. Der Grundsatz „My Body, My Choice“ bringt zum Ausdruck, dass niemand außer der schwangeren Person selbst legitimiert ist, über ihren Körper und ihre reproduktive Zukunft zu entscheiden.
Die strafrechtlichen Regelungen stehen im Widerspruch zu zentralen Grundrechten: dem Recht auf körperliche Selbstbestimmung, dem Schutz der Privatsphäre und dem gleichberechtigten Zugang zu Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen schaffen eine strukturelle Hürde für Menschen, die eine Schwangerschaft beenden wollen, und sind damit Ausdruck staatlicher Bevormundung. Dies widerspricht den staatlichen Grundprinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch betrifft allein die betroffene Person und sollte als deren individuelles Recht anerkannt werden. Eine moderne und menschenrechtskonforme Regelung muss reproduktive Rechte als eigenständige Rechtsgüter stärken.
Als KjG setzen wir uns für die Stärkung von Selbstbestimmung und Teilhabe junger Menschen ein. Dazu gehört auch, dass junge Menschen das Recht haben, selbst über ihren Körper, ihre Gesundheit und ihre Zukunft zu entscheiden – unabhängig von gesellschaftlichen Erwartungen oder kirchlichen Normen. Eine gesetzliche Regelung, die reproduktive Entscheidungen kriminalisiert oder moralisch aufwertet, widerspricht diesem Anspruch. Reproduktive Rechte sind Menschenrechte – sie gehören geschützt, nicht bewertet.
Seelsorgliche Begleitung statt moralischer Verurteilung
Der Glaube an die unantastbare Würde jedes Menschen ist ein zentraler Bestandteil der katholischen Ethik. Diese Würde gilt sowohl für das ungeborene Leben als auch für die schwangere Person mit ihrer individuellen Lebenssituation, ihren Ängsten, Hoffnungen und Entscheidungen. Christliche Werte wie Mitgefühl, Barmherzigkeit und Nächstenliebe zeigen sich insbesondere darin, Menschen in schwierigen Lagen beizustehen – nicht sie zu bevormunden oder moralisch zu verurteilen. In dieser Tradition stehen wir, wenn wir uns für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen aussprechen.
Als katholischer Jugendverband ist uns bewusst, dass Glaube und Lebensrealität nicht immer spannungsfrei zusammengehen. Viele junge Christ*innen erleben einen inneren Konflikt zwischen kirchlicher Lehre – die Schwangerschaftsabbrüche als moralisch falsch und am Schutz des Lebens von der Empfängnis an festhält - und ihren eigenen Überzeugungen – besonders bei sensiblen Themen wie ungewollter Schwangerschaft und reproduktiver Selbstbestimmung. Dabei wächst auch innerhalb der Kirche das Bewusstsein dafür, dass pauschale Verurteilungen weder der Komplexität menschlicher Lebenssituationen noch dem seelsorgerlichen Anspruch des Evangeliums gerecht werden.10
Die KjG steht in der Tradition eines Glaubens, der auf Gewissensfreiheit, Dialog und die Verantwortung des Einzelnen setzt. Das Zweite Vatikanische Konzil zielte ausdrücklich darauf, die kirchliche Lehre mit den Zeichen der Zeit in Dialog zu bringen. Auch die Entscheidung von Papst Franziskus im Jahr 2016, allen Priestern die Vollmacht zur Lossprechung von der Sünde des Schwangerschaftsabbruchs zu erteilen, kann als Zeichen einer solchen Öffnung und eines barmherzigeren pastoralen Zugangs verstanden werden.
In schwierigen Entscheidungssituationen muss das individuelle Gewissen Vorrang haben – so wie es das Konzil in Gaudium et Spes betont. Die meisten Entscheidungen für einen Schwangerschaftsabbruch werden nicht leichtfertig getroffen, sondern sind Ergebnis einer verantwortungsvollen Abwägung in oft tiefster Not.
Als Verband, der junge Menschen in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit, ihres Glaubens und ihrer Werte begleitet, ist es unser Anliegen, Räume für ehrliche Auseinandersetzung und urteilsfreie Unterstützung zu schaffen. Eine Kirche, die reproduktive Selbstbestimmung schützt und begleitet, steht dem Geist Jesu näher als eine, die mit der Drohung der Exkommunikation lehrt. Wir wenden uns gegen eine Haltung, die den Schutz des ungeborenen Lebens absolut über das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper stellt – denn echte Lebensschutzethik muss beide Perspektiven zusammen denken.
Wir fordern daher, dass die Kirche gebärfähige Personen nicht länger unter Generalverdacht stellt, sondern ihre moralische Urteilsfähigkeit respektiert – und dass ihr Engagement sich stärker an der Seite der Betroffenen orientiert: mit Seelsorge, Beratung und einem offenen Ohr statt mit Schuldzuweisung und Ausgrenzung.
Daher fordern wir:
Forderungen an Politik und Gesellschaft
Um reproduktive Rechte zu stärken und selbstbestimmte Entscheidungen zu ermöglichen, setzen wir uns ein für:
1. Entkriminalisierung und gesetzliche Neuregelung
Die vollständige Streichung der §§ 218 ff. aus dem Strafgesetzbuch.
Eine gesetzliche Regelung außerhalb des Strafrechts, die sich an menschenrechtlichen Standards (z. B. WHO, CEDAW) orientiert und das Recht auf körperliche Selbstbestimmung ins Zentrum stellt.
2. Flächendeckende und diskriminierungsfreie Versorgung
Eine wohnortnahe, sichere und kostenfreie Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen – unabhängig von persönlichen Haltungen einzelner Ärzt*innen oder Institutionen.
Die Überarbeitung von § 13 SchKG mit klaren Kriterien für ein „ausreichendes Angebot“ und verpflichtenden Maßnahmen bei Versorgungslücken. Dazu gehören flächenbezogene Bedarfsanalysen, verpflichtende Maßnahmen bei Versorgungslücken sowie die Integration von Schwangerschaftsabbrüchen in die Krankenhausplanung und kassenärztliche Versorgung.
Ein transparentes Monitoring-System zur regionalen Erfassung und Veröffentlichung der Versorgungslage.
3. Integration in das Gesundheitssystem
Die rechtliche und praktische Einbindung von Schwangerschaftsabbrüchen in die reguläre Gesundheitsversorgung.
Die vollständige Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen – unabhängig von der Indikation, ohne bürokratische Hürden.
4. Bildungs- und Ausbildungsreform
Die verpflichtende Verankerung der Methoden, rechtlichen Grundlagen und ethischen Aspekte von Schwangerschaftsabbrüchen im Medizinstudium und in der fachärztlichen Weiterbildung.
Die Sicherstellung, dass Versorgungslücken nicht durch individuelle Gewissensentscheidungen einzelner Leistungserbringer*innen entstehen.
5. Informations- und Beratungsangebote
Der Abbau von Informationsbarrieren durch barrierefreie, mehrsprachige und digitale Informationsangebote, auch in Leichter Sprache.
Die Abschaffung der verpflichtenden Beratung und Wartezeit – zugunsten freiwilliger, vielfältiger und ergebnisoffener Unterstützungsangebote.
Forderungen an die Kirche
Als katholischer Kinder- und Jugendverband, der junge Menschen in der Auseinandersetzung mit Glauben, Ethik und Lebensrealitäten begleitet, richten wir folgende Forderungen an unsere Kirche.
1. Respekt vor Gewissensentscheidungen und moralischer Urteilsfähigkeit
Anerkennung der Entscheidungsfähigkeit gebärfähiger Personen, auch in existenziellen Konfliktsituationen.
Verzicht auf pauschale Schuldzuweisung oder moralische Verurteilung von Personen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden.
2. Seelsorge statt Ausgrenzung
Eine seelsorgliche und solidarische Haltung gegenüber Betroffenen – geprägt von Mitgefühl, Barmherzigkeit und dem Vertrauen in die Lebensverantwortung jedes Menschen.
Pastoral, die zuhört, begleitet und unterstützt – statt mit Ausschluss oder Exkommunikation zu drohen.
Sichtbare Zeichen der Öffnung, wie sie Papst Franziskus mit der erteilten Lossprechungsvollmacht gesetzt hat, müssen weitergeführt und ausgebaut werden.
3. Offenheit für innerkirchliche Auseinandersetzung
Förderung einer ehrlichen, theologischen und lebensnahen Debatte über reproduktive Selbstbestimmung in Kirche und Gesellschaft.
Einbeziehung von Fachwissen, praktischer Erfahrung und feministischer Theologie in die kirchliche Meinungsbildung.
Unterstützung der Stimmen katholischer Verbände, Initiativen und Theolog*innen, die sich für Selbstbestimmung, reproduktive Rechte und eine gerechte Gesundheitsversorgung stark machen.
4. Lebensschutz umfassend denken
Ein ethisches Verständnis, das sowohl die Würde des ungeborenen Lebens als auch die Selbstbestimmung und das Wohlergehen der schwangeren Person ernst nimmt.
Ein klares Bekenntnis zu einer Lebensschutzethik, die Verantwortung nicht einseitig zuschreibt, sondern den ganzen Menschen mit seinen Lebensrealitäten in den Blick nimmt.
5. Kirche im Dialog mit der Lebenswelt junger Menschen
Ernstnehmen der Spannungen, die junge Christ*innen zwischen kirchlicher Lehre und ihrer Lebensrealität erleben – besonders bei sensiblen Themen wie ungewollter Schwangerschaft.
Schaffung von geschützten Räumen für ehrliche Auseinandersetzung, ohne moralischen Druck oder vorgefertigte Antworten.
Eine Kirche, die begleitet, statt zu richten, und die sich glaubwürdig an der Seite junger Menschen positioniert, wenn diese Halt, Orientierung und Freiheit zugleich suchen.
1Pfaff, Heiko (2025): Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland – Ergebnisse der Bundesstatistik. In: Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz 68 (1), S. 3–10. DOI: 10.1007/s00103-024-03994-3.
3https://kjg.de/wp-content/uploads/2024/10/2024-10-HerbstBura-Beschluss5-Bischoefe-zeigt-Haltung.pdf
6Special Programme of Research, Development, and Research Training in Human Reproduction (World Health Organization) (2022): Abortion care guideline. Geneva: World Health Organization Human Reproduction Programme. Online verfügbar unter https://www.ncbi.nlm.nih.gov/books/NBK578942/.
7https://doi.org/10.1007/s43999-023-00036-4
8https://bmcpregnancychildbirth.biomedcentral.com/articles/10.1186/s12884-024-06453-8
10https://www.kfd.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/kfd-nimmt-stellung-zum-thema-schwangerschaftsabbruch (15.04.24)
Der Bundesverband der Katholischen jungen Gemeinde soll aufgrund eines Beschlusses des Herbstbundesrats 2024 „Bischöfe zeigt Haltung – kein Schulterschluss mit Rechtsradikalen“ einen innerverbandlichen Prozess zur inhaltlichen Auseinandersetzung zum Thema Schwangerschaftsabbruch anstoßen.
Die Bundesleitung wird beauftragt, geeignete Personen(-gruppen) und Formate zu finden, die passende Informationsangebote entwickeln und bereitstellen (z.B. Fachtage, Studienteile, Workshops, Arbeitsmaterialien, Expert*innenbesuche). Gewünscht ist eine Beteiligung der Sachausschüsse Glaube und Kirche sowie Geschlechtergerechtigkeit und -vielfalt, um mögliche fachliche Expertise mit einzubringen. Diese Angebote sollen vor allem Diözesan-, Bezirks- und Ortsleitungen für eine kritische und differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung gestellt werden – aus medizinischer, ethischer, juristischer, gesellschaftlicher, (kirchen‑)politischer und theologischer Perspektive. Die Diözesanverbände verpflichten sich selbst an den Angeboten bestmöglich zu partizipieren und das Thema in den eigenen Diözesanverband einzubringen und sich eine Meinung zu bilden, um zur Bundeskonferenz 2026 so gut wie möglich sprachfähig zu sein. Zu dieser Konferenz wird die Thematik neu aufgenommen.
Der Prozess und sein Ergebnis sollen dabei offen sein.