Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
| Veranstaltung: | KjG Bundeskonferenz 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 2. Satzungs- / Geschäftsordnungsänderungsanträge |
| Antragsteller*in: | DV Köln |
| Status: | Abgelehnt (Vertagt von der Buko 2025) |
| Eingereicht: | 15.06.2025, 18:00 |

Die Antrags- und Berichtsfrist wird von vier auf fünf Wochen vor der Bundeskonferenz angehobe. Die Frist für den Unterlagenversand durch die Bundesleitung an die Delegierten wird von drei auf vier Wochen angehoben.
Simon Schwarzmüller (Bundesleitung):
- Der Anmeldeschluss der Buko verschiebt sich ebenfalls um eine Woche nach vorne auf den Tag vor dem neuen Datum des Unterlagenversands (Fristgerechte Anmeldungen sind bereits jetzt eine große Herausforderung. Auch dieses Jahr gab es wieder sehr viele Nachmeldungen, die die Orga für uns schwierig machen oder dazu führen, dass sich später anmeldende Personen evtl. keinen Platz mehr bekommen)
- Diözesanverbände haben weniger Zeit, fristgerechte Anträge einzureichen, was Absprachen dazu in Delegationen schwieriger macht.
- Wir und unsere Gremien müssen die Unterlagen wie z.B. Berichte früher fertigstellen, was zu mehr bis zur Buko veralteten Informationen führt
- Insbesondere würde das ggf. dazu führen, dass wir aufgrund der knappen Zeitläufe schon vor dem Frühjahrs-Bundesrat anfangen müssen, den Buko-Bericht zu schreiben (aktuell starten wir teilweise direkt danach)
Ein in der Begründung genanntes Argument für den Antrag ist, dass die kurze Frist die Terminsuche erschwert. Die Terminsuche für Delegationsabsprachen kann unseres Erachtens jedoch auch schon vor dem Unterlagenversand stattfinden, da die Zeitläufe dafür ja klar geregelt sind.
(Dies ist ein Übertrag des Kommentars aus dem Antragsgrün der letzten Bundeskonferenz, da der Antrag ja von dort vertagt wurde)