Änderungen von SÄA5 zu SÄA5
| Ursprüngliche Version: | SÄA5 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 22.04.2026, 20:25 |
| Neue Version: | SÄA5 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 29.04.2026, 12:17 |
Titel
Inhaltliche Zusammenfassung
Von Zeile 1 bis 2:
Die Regel, dass freie Stellen, die für INTA*-Personen vorgesehen sind, von Personen besetzt werden dürfen, die sich nicht zuals INTA* gehörenidentifizieren, wird aus der Satzung entfernt.
Neuer Satzungstext
Von Zeile 1 bis 4:
1.23. Delegationen im Verband
Delegationen zu Bezirks-, Diözesan-, Bundes- und allen weiteren Konferenzen sind geschlechtergerecht zu besetzen.
Delegationen sind zuerst durch die jeweilige gewählte Leitung wahrzunehmen. Nicht durch die jeweilige Leitung wahrgenommene Stimmen werden von Delegierten, die von den jeweiligen Konferenzen zu wählen sind, besetzt.
Delegationen zu Bezirks-, Diözesan-, Bundes- und allen weiteren Konferenzen sind geschlechtergerecht zu besetzen. Dabei sollen bei Delegationen mit einer Größe von bis zu 10 Personen eine, bei
Nach Zeile 5 einfügen:
Die geschlechtergerechte Besetzung der Delegation muss zum Zeitpunkt der Wahl gegeben sein. Davon darf nur im Zuge der wechselnde Selbstidentifikation (siehe 1.2.) abgewichen werden.
Es gilt:
- Delegationen mit zwei Delegierten: Sind mit zwei Personen unterschiedlicher Geschlechterkategorien zu besetzen. (1w, 1INTA* oder 1m, 1 INTA* oder 1m, 1w).
- Delegationen mit drei Delegierten: Sollen mit einer weiblichen, einer männlichen sowie einer INTA* Person besetzt werden.
- Delegationen mit vier Delegierten: Sollen mit einer weiblichen, einer männlichen sowie einer INTA* Person besetzt werden. Die vierte Stelle ist unabhängig von der Geschlechterkategorie zu besetzen.
- Delegationen mit fünf Delegierten: Sollen mit zwei weibliche, zwei männlichen sowie einer INTA* Person besetzt werden.
- Delegationen mit sechs Delegierten: Sollen mit zwei weiblichen, zwei männlichen sowie einer INTA* Person besetzt werden. Die sechste Stelle ist unabhängig von der Geschlechterkategorie zu besetzen.
usw.
