Änderungen von A3 zu A3
| Ursprüngliche Version: | A3 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 05.05.2026, 11:28 |
| Neue Version: | A3 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 28.05.2026, 20:26 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 13 bis 15 einfügen:
angstbesetzte Themen. Welche Themen eingebracht werden dürfen, ohne verurteilt zu werden oder persönliche oder institutionelle Konsequenzen fürchten zu müssen, ist eingeschränkt. Eine offene Auseinandersetzung, genauso wie eine wertungsfreie Seelsorge, ist dadurch auch innerhalb unserer KjG-Strukturen
Von Zeile 23 bis 29:
In der katholischen Kirche gibt es weiterhin Themen, die mit Angst und Tabuisierung belegt sind. Dazu gehören vor allem Fragen der Sexualmoral.
In der katholischen Kirche gibt es weiterhin Themen, die mit Angst und Tabuisierung belegt sind. Dazu gehören vor allem Fragen der Sexualmoral. Diese Kultur verhindert, dass Menschen dringend gewünschte Seelsorge in Anspruch nehmen, da sie sich in ihren existentiellen Fragen weder verstanden noch ernstgenommen fühlen.
Diese Kultur verhindert leider an vielen Orten, dass Menschen dringend gewünschte Seelsorge in Anspruch nehmen, da sie sich in ihren existentiellen Fragen weder verstanden noch ernstgenommen fühlen. Gleichzeitig zeigt die bereits existierende wertvolle Arbeit offener und queersensibler Seelsorger*innen, dass der Bedarf nach einer Pastoral die zuhört definitiv vorhanden ist.
3. Kirche für Menschen, nicht für Dogmendas kirchliche Lehramt
Von Zeile 39 bis 41:
Es giltBeschlüsse und angedachte Ideenund Beschlüssedes Synodalen Weges müssen zügig und konsequentumzusetzenumgesetzt werden. Darüber hinaus ist vor allem an den Themen rund um Macht und Sexualmoral weiter zu arbeiten – in jedem einzelnen Bistum,
Von Zeile 43 bis 45 einfügen:
- Macht ist zu teilen und partizipative Strukturen sind auf allen Ebenen zu stärken. Dazu gehören verbindliche Mitbestimmungsrechte und -strukturen für Lai*innen, insbesondere für junge Menschen, in allen Entscheidungsprozessen. Damit
Nach Zeile 58 einfügen:
- Das kirchliche Arbeitsrecht darf unliebsame, aber demokratische Meinungen nicht weiter sanktionieren. In seiner aktuellen Fassung besteht die Möglichkeit, die freie Äußerung von Meinungen durch Mitarbeitende die außerhalb des erlaubten katholischen Meinungskorridors liegen mit Kündigungen zu sanktionieren. Zudem ist für uns klar, dass die Drohung eventueller Förderungsstreichungen kein Mittel eines freien und offenen Diskursraumes ist.
