| Veranstaltung: | KjG Bundeskonferenz 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3.1. Anträge |
| Antragsteller*in: | Bundesleitung, SAS Glaube & Kirche |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 05.05.2026, 11:29 |
A3: Kirche ohne Angst – Macht teilen, Vielfalt leben, Seelsorge stärken.
Antragstext
Als KjG sehen wir eine unserer Kernaufgaben darin, Anliegen von Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufzugreifen und sie zu befähigen, sich in
der Kirche zu vertreten.[1] Wir schaffen Möglichkeiten, Fragen zu stellen und
Meinungen zu vertreten. Wir geben Halt und Orientierung und wir begleiten junge
Menschen. So ist KjG Kirche.
Die KjG teilt den kirchlichen Grundauftrag, Menschen zu unterstützen, gerade
diejenigen in Krisensituationen oder mit Fragen und Zweifeln.[2] Anliegen und
Ärgernisse junger Menschen sind Zeichen der Zeit und bedürfen der Reflektion vor
dem Evangelium.
Als junge Christ*innen erleben wir jedoch, dass es in unserer Kirche auch heute
noch eine Kultur der Verurteilung und somit der Angst gibt. Gerade im Kontext
der Lebensführung und Sexualmoral gibt es tabuisierte, stigmatisierte und
angstbesetzte Themen. Welche Themen eingebracht werden dürfen, ohne verurteilt
zu werden, ist eingeschränkt. Eine offene Auseinandersetzung, genauso wie eine
wertungsfreie Seelsorge, ist dadurch auch innerhalb unserer KjG-Strukturen
erschwert.
Trotz der vielen wichtigen Bemühungen der letzten Jahre, müssen wir klarstellen,
dass missbrauchsanfällige und verletzende Machtstrukturen Teil kirchlicher
Normalität sind. Strenghierarchische Machtgefälle, mangelnde Transparenz und
fehlende Mitbestimmungsmöglichkeiten für Lai*innen, besonders für junge
Menschen, sind nach wie vor ein großes Problem.
In der katholischen Kirche gibt es weiterhin Themen, die mit Angst und
Tabuisierung belegt sind. Dazu gehören vor allem Fragen der Sexualmoral. Diese
Kultur verhindert, dass Menschen dringend gewünschte Seelsorge in Anspruch
nehmen, da sie sich in ihren existentiellen Fragen weder verstanden noch
ernstgenommen fühlen.
Die Grundvollzüge der Kirche verlangen von ihr, keinen Menschen abzuweisen, der
ihrer Hilfe bedarf. Die katholische Kirche neigt jedoch nach wie vor dazu,
Menschen zu maßregeln, zu verurteilen und auszuschließen. Insbesondere in Fragen
von Queerness, Scheidung oder Schwangerschaftskonflikten werden Menschen subtil
oder explizit verurteilt. Diese Haltung verhindert, dass Kirche als Anlaufstelle
für Seelsorge in Frage kommt. Darüber hinaus verhindern veraltete Regeln wie
beispielsweise zu Verhütung und safer sex, dass Kirche in anderen ethischen
Fragen ernstgenommen wird.
- Es gilt angedachte Ideen und Beschlüsse des Synodalen Weges zügig und
konsequent umzusetzen. Darüber hinaus ist vor allem an den Themen rund um
Macht und Sexualmoral weiter zu arbeiten – in jedem einzelnen Bistum,
gemeinsam in der Synodalkonferenz und in der Weltkirche.
- Macht ist zu teilen und partizipative Strukturen sind auf allen Ebenen zu
stärken. Dazu gehören verbindliche Mitbestimmungsrechte für Lai*innen,
insbesondere für junge Menschen, in allen Entscheidungsprozessen. Damit
einhergehend müssen autoritäre Führungsstile dringend abgelegt werden.
Hierbei wurden in den letzten Jahren viele gute Ansätze geteilter Leitung
erprobt. Einige weitere, beispielsweise in Orden, sind seit Jahrhunderten
gängige Praxis. Von diesen gilt es zu lernen.
- Kirchliche Verantwortungsträger*innen müssen eine Haltung etablieren, die
unterstützend statt (ver)urteilend ist. Dass beispielsweise Segensfeiern
für gleichgeschlechtliche Paare in vielen Diözesen stillschweigend
geduldet werden, ist ein erster Schritt, bei dem nicht stehen geblieben
werden darf. Eine solche Duldung bietet weder für Mitarbeiter*innen, noch
für Personen, die sich eine Begleitung von kirchlicher Seite erhoffen,
sichere Räume. Stattdessen braucht es Unterstützung wie beispielsweise
durch Fortbildungsformate für Haupt- und Ehrenamtliche, vor allem in den
Themen Machtkritik, Partizipation und den Umgang mit Vielfalt.
- Es braucht ein Ende der Angstkultur auch bei Stellenbesetzungen, z.B. bei
geistlichen Verbandsleitungen, bei Lehrkräften und in der akademischen
Theologie. Das Missio-Verfahren für Religionslehrkräfte und das Nihil
obstat-Verfahren für Theologieprofessor*innen braucht transparente
Richtlinien, die keinen Zusammenhang mit kirchengenehmer Lebensführung
haben dürfen. Theologische Forschung, Verkündung und Lehre braucht die
Bandbreite der Menschen und des Lebens, um sich weiterzuentwickeln und
zukunftsfähig zu sein.
- Die Kirche muss sich auf ihre Kernaufgabe besinnen: Seelsorge und
Unterstützung. Statt moralischer Bewertung braucht es Empathie, Zuhören
und konkrete Hilfe. Gerade in Kontexten von Seelsorge, Katechese und
kirchlicher Bildungsarbeit muss deutlich werden, dass alle Themen offen
und ohne Angst vor Sanktionen oder Stigmatisierung besprochen oder
kritisch hinterfragt werden können. Hierfür müssen Angebote und Formate
ausgebaut und immer wieder mit Teilnehmenden auf ihr Anliegen hin
reflektiert werden.
- Ehrenamtliche wie hauptberufliche Mitarbeiter*innen müssen die
unterstützende Haltung sichtbar machen, z.B. in geschlechterinklusiver
Sprache oder mit queerfreundlichen Bannern, mit kostenlosen
Verhütungsmitteln in caritativen Einrichtungen oder mit Beratungsangeboten
zu Schwangerschaftskonflikten. Nur so können Unterstützung Suchende nach
Jahrzehnten der Tabuisierung wissen, dass sie mit ihren Fragen Raum
finden.
- Wenn vermeintliche lehramtliche Gewissheiten bereits seit Jahrzehnten
großes Leid verursachen, muss dieses Lehramt angepasst werden. Dass dies
möglich ist, hat sich historisch mehrfach erwiesen
Die KjG steht für eine Kirche, die Menschen in ihrem Leben unterstützt. Wir
rufen alle Verantwortungsträger*innen in der Kirche auf, unsere Forderungen
ernst zu nehmen und gemeinsam mit uns an einer Kirche zu arbeiten, die von
Zuhören, Offenheit und Barmherzigkeit geprägt ist.
[2] Unter anderem siehe Die deutschen Bischöfe: In der Seelsorge schlägt das
Herz der Kirche, 2022. Oder Benedikt XVI: Deus Caritas est, 2005.
Begründung
Resultiert aus der Bearbeitung des Beschlusses "Mein Körper. Meine Entscheidung. Unsere Verantwortung" der Buko 2025.
Zusammenfassung in einfacher Sprache
Die KjG will, dass niemand in der Kirche Angst haben muss.
Die KjG sagt: Jeder soll in der Kirche mitreden dürfen – auch Kinder und Jugendliche! Aber jetzt ist es oft so, dass nur die Chefs in der Kirche bestimmen, was erlaubt ist. Manche Themen sind ein großes Tabu: zum Beispiel, wenn jemand Fragen zu Liebe hat. Dann fühlen sich viele nicht verstanden und trauen sich nicht, in der Kirche Hilfe zu holen.
Als KjG wollen wir, dass niemand in der Kirche Angst haben muss. Alle sollen Hilfe in der Kirche bekommen.
- Die Kirche soll helfen, nicht bestrafen – egal, wie jemand ist oder lebt.
- Die Kirche soll mehr Zuhören und bestimmen, was für jemanden richtig ist.
