Von dem ursprünglichen Satzungsänderungsantrag:
Mit dem Änderungsantrag soll mehr Flexibilität bei der Auflösung von Pfarreien oder Ortsgruppen geschaffen werden. Es soll nicht automatisch die nächsthöhere Ebene, zum Beispiel die Bezirksleitung, für die Organisation und Verwaltung der Finanzmittel zuständig sein müssen.
Das entlastet insbesondere die Bezirksleitung beziehungsweise die Bezirksebene. Gerade wenn ein Bezirk inaktiv ist, sich im Umbruch befindet oder gerade neu aufgestellt wird, kann es schwierig sein, zusätzliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Auflösung einer Pfarrei oder Ortsgruppe zu übernehmen.
Durch den Änderungsantrag bleibt es möglich, Pfarreien oder Ortsgruppen geordnet aufzulösen, auch wenn die eigentlich nächsthöhere Ebene derzeit nicht arbeitsfähig oder nicht ausreichend handlungsfähig ist. Dadurch wird verhindert, dass notwendige Auflösungen blockiert werden, nur weil die Bezirksebene selbst gerade nicht aktiv oder im Umstrukturierungsprozess ist.

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