Wir sehen die Rolle des Diözesanausschusses, mit seiner Funktion zwischen den Konferenzen Beschlüsse zu fassen und Kontrolle der Diözesanleitung wahrzunehmen, als besonders relevant.
Minimalkonsens kann sein, den Diözesanausschuss mit dieser Aufgabe zu verankern. Welche Größe dieser Ausschuss hat, wie er zusammenkommt und welche Aufgaben er sonst inne hat, können die Diözesanverbände darüber hinaus selbst regeln.
| Satzungsänderungsantrag : | Neufassung der Bundessatzung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | DV Münster, DV Essen |
| Status: | Zurückgezogen |
| Eingereicht: | 28.05.2026, 15:37 |

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