Die Entscheidung, ob Fördermitglieder stimmberechtig sind, soll beim Diözesanverband liegen. Ohne die Änderung sind laut Satzung alle Mitglieder stimmberechtigt, eine andere Regelung im Diözesanverband würde sonst im Konflikt mit der Bundessatzung stehen.
| Satzungsänderungsantrag : | Neufassung der Bundessatzung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | DV Rost |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 00:07 |

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