Eine Entscheidung kann m.E.n. frühestens auf der Bundeskonferenz 2026 gefasst werden. Ergebnisse zur Bundeskonferenz 2025 waren laut Zwischenbericht der Bundesleitung sowieso eingeplant. Hier ist dies nochmal genau verortet.
Laut erster Begründung soll anhand der Arbeitsergebnisse eine Entscheidung getroffen werden. Hier steht nun genau im Antragstext, dass dies auch das Erarbeitungsziel der AG sein soll.
Im Ursprungsantrag waren keine genauen Kriterien enthalten. Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, so wie dies vorgesehen ist braucht es einen vielschichtigen Katalog an Kriterien. Nach rein persönlichem Empfinden braucht es dabie mindestens das aufgeführte. Mehr ist natürlich (wenn die Ressourcen da sind) wünschenswert.
Ich hatte das Gefühl, dass die Beauftragung mit den jeweiligen Anbietern ins Gespräch zu gehen, Kern des Antrags war. Deswegen wollte ich dies weiterhin beinhaltet lassen.
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