Satzungsänderungsanträge müssen auf der Bundeskonferenz eine 2/3-Mehrheit bekommen. Falls dieser Antrag diese nicht erreicht, d.h. keine notwendige Mehrheit sich eine solche Änderung grundsätzlich überhaupt vorstellen kann, sehen wir es auch als sehr unrealistisch, dass auf der Bundeskonferenz eine 2/3-Mehrheit für eine konkrete Änderung erreicht werden kann.
| Antrag: | Beschäftigung mit der Delegationsgrößenberechnung & dem Hare-Niemeyer-Verfahren |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesleitung |
| Status: | Behandelt |
| Eingereicht: | 21.10.2025, 19:29 |

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Leo (DV Köln):