A2: Beschäftigung mit der Delegationsgrößenberechnung & dem Hare-Niemeyer-Verfahren
| Veranstaltung: | Bundesrat Herbst 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 03 Anträge |
| Antragsteller*in: | DV Münster |
| Status: | Eingereicht |
| Antragshistorie: | Version 1(10.06.2025) |
| Veranstaltung: | Bundesrat Herbst 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 03 Anträge |
| Antragsteller*in: | DV Münster |
| Status: | Eingereicht |
| Antragshistorie: | Version 1(10.06.2025) Version 2 |
Bis zur Bundeskonferenz 2026 möge sich der Bundessatzungsausschuss mit einer
Alternative zur Delegationsgrößenberechnung für die Bundeskonferenzen
beschäftigen. Der BSA erarbeitet einen Antrag, über den die Bundeskonferenz 2026
berät. Er berichtet und informiert über den aktuellen Stand auf den Bundesräten
über Optionen und Auswirkungen. So können die Diözesanverbände aktiv mitwirken
und Perspektiven einbringen.
Bis zur Bundeskonferenz 2026Sofern dieser Antrag eine 2/3-Mehrheit bekommt, möge sich der Bundessatzungsausschuss bis zur Bundeskonferenz 2026 mit einer Alternative zur Delegationsgrößenberechnung für die Bundeskonferenzen beschäftigen. Der BSA erarbeitet einen Antrag, über den die Bundeskonferenz 2026 berät. Er berichtet und informiert über den aktuellen Stand auf den Bundesrätendem Frühjahrs-Bundesrat 2026 über Optionen und Auswirkungen. So können die Diözesanverbände aktiv mitwirken und Perspektiven einbringen.
Bis zur Bundeskonferenz 2026 möge sich der Bundessatzungsausschuss mit einer Alternative zur Delegationsgrößenberechnung für die Bundeskonferenzen beschäftigen. Der BSA erarbeitet einen Antrag, über den die Bundeskonferenz 2026 berät. Er berichtet und informiert über den aktuellen Stand auf den Bundesräten über Optionen und Auswirkungen.Der BSA berichtet auf der Bundeskonferenz 2026 und stellt ggfs. einen Antrag über den beraten wird. Beim Frühjahrsbundesrat berichtet er über den aktuellen Stand & mögliche Optionen und Auswirkungen. So können die Diözesanverbände aktiv mitwirken und Perspektiven einbringen.
Es sollen folgende Anforderungen und Wünsche beachtet werden:
Wir beziehen uns auf die folgende Formulierung aus der Bundessatzung:
Die Größe der Diözesandelegationen wird wie folgt ermittelt: Jeder Diözesanverband erhält mindestens 2 und höchstens 6 Stimmen. Die Stimmen werden nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren zugeteilt. Grundlage für die Verteilung sind die bis zum 31. Dezember des Vorjahres bei der Bundesstelle gemeldeten Mitglieder, für die der Bundesbeitrag entrichtet wurde.
Bei der Vorbereitung zur Bundeskonferenz ist uns bei der Diskussion über SÄA18 (und mögliche Konsequenzen für Delegationsbesetzungen zur Bundeskonferenz) aufgefallen, dass das Hare-Niemeyer Verfahren (mit der Deckelung auf 6 Stimmen) die Verteilung und Größenstruktur des Bundesverbandes schlecht abbildet. Unsere Arbeitsweise als Bundesverband (2 Bundesräte, bei denen die DV’s alle gleich viele Stimmen haben & die Bundeskonferenz, bei der die Stimmen proportionaler verteilt sind) möchte ein gleichberechtigtes und faires Miteinander ermöglichen. Deshalb haben wir großes Verständnis dafür, dass kleineren Diözesanverbänden zur Bundeskonferenz ein Minimum an Stimmen zugesprochen wird.
Unsere Motivation für den Antrag rührt vor allem aus diesen Punkten her:
Uns geht es nicht darum, dass ein neues Delegationsgrößenverfahren die genauen Größenverhältnisse der Diözesanverbände abbildet; Unser Ziel ist eine realitätsnähere Verteilung.
Die KjG will prüfen, wie man besser ausrechnen kann, wie viele Delegierte (also Vertreterinnen und Vertreter) zur Bundeskonferenz kommen dürfen.
Darum arbeitet der Bundessatzungsausschuss (BSA) bis zur Bundeskonferenz 2026 an einem neuen Vorschlag.
Leo (DV Köln):