| Veranstaltung: | Bundesrat Herbst 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 1. Anträge |
| Antragsteller*in: | Sachausschuss Kindermitbestimmung |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 17.09.2026, 20:21 |
A1: Kindergerechtigkeit?! Was heißt das eigentlich?
Antragstext
Der Bundesrat möge beschließen:
Für die weitere Arbeit im Themenbereich Kindermitbestimmung soll im KjG
Bundesverband folgendes Verständnis von Kindergerechtigkeit als Grundlage
verwendet werden.
Als KjG verstehen wir Kinder und Jugendliche als eigenständige und urteilsfähige
Personen mit individuellen Bedürfnissen und Ansprüchen. Kinder und Jugendliche
sind fähig ihre Ressourcen und Kompetenzen als politische Individuen in die
Gesellschaft einzubringen und so ihre Lebenswelt zu gestalten. Wir sind uns der
strukturellen Machtungleichheit zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen -
sowie innerhalb dieser Gruppen - bewusst. Dementsprechend ist es die
Verantwortung aller Entscheidungsträger*innen in unserem Verband Macht abzugeben
und gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen einen Rahmen zu schaffen, in dem
diese gleichberechtigt mitgestalten können. Dazu hinterfragen wir unsere
Machtstrukturen kritisch und gestalten unsere Prozesse und Entscheidungen
transparent.
Damit ein Kind (oder Jugendlicher) sich an allen es betreffenden Entscheidungen
beteiligen kann (Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention), müssen Prozesse so
aufgebaut sein, dass es diese verstehen und gestalten kann.
Wenn wir im KjG Bundesverband über solche Prozesse sprechen, ist uns bewusst,
dass es keine universelle Anleitung gibt, um etwas „kindgerecht“ zu gestalten.
Wenn etwas einem einzelnen Kind gerecht wird, bedeutet das nicht, dass es allen
Kindern gerecht wird. Kindergerechtigkeit bedeutet dementsprechend bei jedem
Kind etwas anderes und kann nur individuell gedacht werden. Dabei sollen
folgende Dimensionen berücksichtigt werden:
- Orientierung an den individuellen Bedürfnissen der Kinder und
Jugendlichen, abhängig von:- Alter der Kinder und Jugendlichen
- individuellem Entwicklungsstand
- (Mehrfach-)Diskriminierung & Soziale Ungleichheit
- Der jeweilige Kontext mit seinen Rahmenbedingungen
- Raum, Zeit & Ressourcen: Der Rahmen, in dem auf die einzelnen Kinder
und Jugendlichen eingegangen werden kann ist abhängig von äußeren
Faktoren. Der Ort, der zeitliche Horizont und auch materielle
Voraussetzungen (wie z.B. Finanzierung) bestimmen Dauer und
Intensität der Berücksichtigung der verschiedenen Bedürfnisse von
Kindern und Jugendlichen. - Methoden: Die Methodenauswahl beeinflusst die Möglichkeiten für
Kinder und Jugendliche ihre Bedürfnisse zu kommunizieren. - Strukturelle Absicherung: In einem Kontext kann z.B. durch Regeln,
Konzepte oder Gesetze vorgegeben sein, dass die individuellen
Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen auf eine bestimmte Art und
Weise zu berücksichtigen sind. - Sicherheit & Verantwortung: Im jeweiligen Rahmen tragen die
Entscheidungsträger*innen die Verantwortung dafür, dass die Kinder
und Jugendlichen sicher und geschützt teilnehmen können.
- Raum, Zeit & Ressourcen: Der Rahmen, in dem auf die einzelnen Kinder
- Die Haltung der Entscheidungsträger*innen
- Kinder und Jugendliche als Rechtsträger*innen: Kinder und
Jugendliche haben individuelle Rechte (insbesondere die UN-
Kinderrechtskonvention) die von den Entscheidungsträger*innen
berücksichtigt werden müssen. - Bereitschaft zur Machtabgabe: Die Entscheidungsträger*innen müssen
bereit sein, Entscheidungsprozesse für Kinder und Jugendliche zu
öffnen und so Macht und Kontrolle abzugeben. - Transparenz: Entscheidungsträger*innen sind bereit Kindern und
Jugendlichen einen (für sie individuell) verständlichen Zugang zu
(Entscheidungs-) Prozessen zu ermöglichen. - Reflektions- und Lernbereitschaft: Auf dem Weg zu einem
kindgerechten Umgang können und dürfen auch Fehler gemacht werden.
Diese Fehler gilt es zu reflektieren um in Zukunft einen besseren
Umgang zu ermöglichen.
- Kinder und Jugendliche als Rechtsträger*innen: Kinder und
Begründung
Als Sachausschuss Kindermitbestimmung ist uns besonders in den vergangenen Debatten rund um die Anpassung von Satzungen oder die Gestaltung unserer Konferenzen aufgefallen, dass das Wort „kindgerecht“ mit verschiedenen Bedeutungen auf KjG-Bundesebene verwendet und verstanden wird.
Was bedeutet der Begriff „kindgerecht“/ „Kindergerechtigkeit“? Beschreibt er eine altersangemessene Sprache oder Methodenwahl? Beschreibt er den Anspruch Kinder bei Entscheidungen zu berücksichtigen? Was wird Kindern und Jugendlichen gerecht?
Für unsere Weiterarbeit als Sachausschuss ist es wichtig zu klären, wie „Kindergerechtigkeit“ im KjG-Bundesverband verstanden werden soll.
Grundsätzlich versteht der Antrag Kinder und Jugendliche als vielfältige Gruppe, die unterschiedliche Fähigkeiten und Bedürfnisse mitbringt. Dabei gilt: Was für ein Kind eine gut und zugänglich ist, kann für ein anderes Kind ausschließend, überfordernd oder nicht verständlich sein. Die Orientierung an den individuellen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen entscheidet damit, ob diese Zugang zu bspw. einzelnen Aktivitäten oder Diskussionen haben. „Kindergerechtigkeit“ erfordert deshalb, Unterschiede wahrzunehmen und Barrieren abzubauen, besonders in Bezug auf Diskriminierung und soziale Ungleichheit. Ob Kinder und Jugendliche Zugänge zu etwas erhalten, hängt also nicht allein von ihrer Motivation oder ihren Fähigkeiten ab. Entscheidend sind auch die Rahmenbedingungen, die Entscheidungsträger*innen und Organisationen schaffen. Deshalb benennt der Antrag „Raum, Zeit & Ressourcen“, „Methoden“, „strukturelle Absicherung“ sowie „Sicherheit & Verantwortung“ als zweite Dimension. Die dritte Dimension des Antrags richtet den Blick auf die Haltung der Entscheidungsträger*innen. Diese ist entscheidend, weil Beteiligung nie unabhängig von Machtverhältnissen stattfindet. In einem Jugendverband verfügen Erwachsene und Personen mit Ämtern häufig über mehr Informationen, Erfahrung, Redezeit, finanzielle Mittel und Entscheidungskompetenzen. Um etwas „kindgerecht“ zu gestalten und gleichzeitig das Beteiligungsrecht von Kindern und Jugendlichen zu verwirklichen braucht es eine entsprechende Haltung bei den Entscheidungsträger*innen. Teil dieser Haltung sind die Bereitschaft zur Machtabgabe, die transparente Gestaltung von Prozessen und eine Reflektions- bzw. Lernbereitschaft.
Zusammenfassung in einfacher Sprache
Die KjG in Deutschland arbeitet zum Thema Kinder-Mitbestimmung. Dafür soll es eine neue gemeinsame Grundlage geben. Diese Grundlage beschreibt, was Kinder-Gerechtigkeit für die KjG bedeutet.
Für die KjG gilt: Kinder und Jugendliche sind eigenständige Personen. Sie haben eine eigene Meinung. Sie haben eigene Bedürfnisse. Kinder und Jugendliche können bei der Politik mitmachen. Sie können die Welt um sich herum mitgestalten.
Sie kennen ihr eigenes Leben am besten. Sie sind Expert*innen für ihr eigenes Leben. Sie bringen ihre Fähigkeiten in die Gesellschaft ein.
Wir wissen: Erwachsene haben oft mehr Macht als Kinder und Jugendliche. Auch einige Kinder haben mehr Macht als andere Kinder. Das wollen wir ändern.
Deshalb haben alle Personen eine Aufgabe, die in der KjG etwas entscheiden. Wir nennen diese Personen hier: die Verantwortlichen. Die Verantwortlichen müssen Macht an Kinder und Jugendliche abgeben. Sie müssen gute Bedingungen für alle schaffen. Dann können Kinder und Jugendliche gleichberechtigt mitentscheiden. Dafür prüfen wir immer wieder, wer bei uns die Macht hat. Wir machen unsere Arbeit und unsere Entscheidungen für alle gut sichtbar und verständlich.
Kindergerechtigkeit sieht bei jedem Kind anders aus. Dabei sind drei Bereiche wichtig:
Wir müssen auf die eigenen Bedürfnisse von den Kindern und Jugendlichen achten. Dabei schauen wir auf diese Dinge:
- Entwicklung: Was können sie schon gut? Wie weit sind sie in ihrer Entwicklung?
- Diskriminierung und soziale Ungleichheit: Werden sie benachteiligt? Haben sie vielleicht mehrere Nachteile auf einmal? Sind sie zum Beispiel arm und haben eine Behinderung?
- Platz, Zeit und Dinge: Haben wir genug Geld? Haben wir einen guten Ort? Haben wir genug Zeit? Dadurch können wir uns besser oder schlechter um die Bedürfnisse von den Kindern und Jugendlichen kümmern.
- Methoden: Wir müssen gute Spiele und Arbeits-Weisen aussuchen. Dann können die Kinder und Jugendlichen leichter sagen, was sie brauchen.
- Feste Regeln: Manchmal gibt es feste Regeln, Konzepte oder Gesetze. Diese Regeln sagen uns, wie wir auf die Bedürfnisse von den Kindern achten müssen.
- Sicherheit: Die Verantwortlichen haben eine wichtige Aufgabe. Sie müssen dafür sorgen, dass alle sicher sind. Niemand darf in Gefahr sein, wenn er*sie mitmacht.
- Eigene Rechte: Kinder und Jugendliche haben eigene Rechte. Es gibt dazu einen wichtigen Vertrag für die ganze Welt. Er heißt: UN-Kinder-Rechts-Konvention. Darauf müssen die Verantwortlichen achten.
- Macht abgeben: Die Verantwortlichen müssen bereit sein, ihre Macht abzugeben. Sie müssen die Kinder und Jugendlichen mitentscheiden lassen. Sie müssen Kontrolle abgeben.
- Offenheit: Die Verantwortlichen müssen alles gut erklären. Die Kinder und Jugendlichen müssen gut verstehen können, wie Entscheidungen getroffen werden.
