| Antrag: | Kindergerechtigkeit?! Was heißt das eigentlich? |
|---|---|
| Antragsteller*in: | DV Freiburg |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 22:51 |
Ä4 zu A1: Kindergerechtigkeit?! Was heißt das eigentlich?
Von Zeile 54 bis 55 einfügen:
- Jugendlichen einen (für sie individuell) verständlichen Zugang zu (Entscheidungs-) Prozessen und deren Ergebnisse zu ermöglichen.
Der Bundesrat möge beschließen:
Für die weitere Arbeit im Themenbereich Kindermitbestimmung soll im KjG
Bundesverband folgendes Verständnis von Kindergerechtigkeit als Grundlage
verwendet werden.
Als KjG verstehen wir Kinder und Jugendliche als eigenständige und urteilsfähige
Personen mit individuellen Bedürfnissen und Ansprüchen. Kinder und Jugendliche
sind fähig ihre Ressourcen und Kompetenzen als politische Individuen in die
Gesellschaft einzubringen und so ihre Lebenswelt zu gestalten. Wir sind uns der
strukturellen Machtungleichheit zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen -
sowie innerhalb dieser Gruppen - bewusst. Dementsprechend ist es die
Verantwortung aller Entscheidungsträger*innen in unserem Verband Macht abzugeben
und gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen einen Rahmen zu schaffen, in dem
diese gleichberechtigt mitgestalten können. Dazu hinterfragen wir unsere
Machtstrukturen kritisch und gestalten unsere Prozesse und Entscheidungen
transparent.
Damit ein Kind (oder Jugendlicher) sich an allen es betreffenden Entscheidungen
beteiligen kann (Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention), müssen Prozesse so
aufgebaut sein, dass es diese verstehen und gestalten kann.
Wenn wir im KjG Bundesverband über solche Prozesse sprechen, ist uns bewusst,
dass es keine universelle Anleitung gibt, um etwas „kindgerecht“ zu gestalten.
Wenn etwas einem einzelnen Kind gerecht wird, bedeutet das nicht, dass es allen
Kindern gerecht wird. Kindergerechtigkeit bedeutet dementsprechend bei jedem
Kind etwas anderes und kann nur individuell gedacht werden. Dabei sollen
folgende Dimensionen berücksichtigt werden:
- Orientierung an den individuellen Bedürfnissen der Kinder und
Jugendlichen, abhängig von:- Alter der Kinder und Jugendlichen
- individuellem Entwicklungsstand
- (Mehrfach-)Diskriminierung & Soziale Ungleichheit
- Der jeweilige Kontext mit seinen Rahmenbedingungen
- Raum, Zeit & Ressourcen: Der Rahmen, in dem auf die einzelnen Kinder
und Jugendlichen eingegangen werden kann ist abhängig von äußeren
Faktoren. Der Ort, der zeitliche Horizont und auch materielle
Voraussetzungen (wie z.B. Finanzierung) bestimmen Dauer und
Intensität der Berücksichtigung der verschiedenen Bedürfnisse von
Kindern und Jugendlichen. - Methoden: Die Methodenauswahl beeinflusst die Möglichkeiten für
Kinder und Jugendliche ihre Bedürfnisse zu kommunizieren. - Strukturelle Absicherung: In einem Kontext kann z.B. durch Regeln,
Konzepte oder Gesetze vorgegeben sein, dass die individuellen
Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen auf eine bestimmte Art und
Weise zu berücksichtigen sind. - Sicherheit & Verantwortung: Im jeweiligen Rahmen tragen die
Entscheidungsträger*innen die Verantwortung dafür, dass die Kinder
und Jugendlichen sicher und geschützt teilnehmen können.
- Raum, Zeit & Ressourcen: Der Rahmen, in dem auf die einzelnen Kinder
- Die Haltung der Entscheidungsträger*innen
- Kinder und Jugendliche als Rechtsträger*innen: Kinder und
Jugendliche haben individuelle Rechte (insbesondere die UN-
Kinderrechtskonvention) die von den Entscheidungsträger*innen
berücksichtigt werden müssen. - Bereitschaft zur Machtabgabe: Die Entscheidungsträger*innen müssen
bereit sein, Entscheidungsprozesse für Kinder und Jugendliche zu
öffnen und so Macht und Kontrolle abzugeben. - Transparenz: Entscheidungsträger*innen sind bereit Kindern und
Jugendlichen einen (für sie individuell) verständlichen Zugang zu
(Entscheidungs-) Prozessen und deren Ergebnisse zu ermöglichen. - Reflektions- und Lernbereitschaft: Auf dem Weg zu einem
kindgerechten Umgang können und dürfen auch Fehler gemacht werden.
Diese Fehler gilt es zu reflektieren um in Zukunft einen besseren
Umgang zu ermöglichen.
- Kinder und Jugendliche als Rechtsträger*innen: Kinder und

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