| Veranstaltung: | Bundesrat Herbst 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 1. Anträge |
| Antragsteller*in: | KjG Berlin |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 17.09.2026, 23:58 |
A3: Kennzeichnung von mit künstlicher Inteligenz (KI) generierten Inhalten
Antragstext
In den folgenden Fällen kennzeichnet die KjG Bundesebene, bei der
Veröffentlichung von Texten, über die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten
nach Art. 50 KI-VO hinaus folgende Inhalte:
Begründung
In den vergangenen zwei Jahren hat KI viele Lebensbereiche grundlegend verändert. Es wird immer schwieriger, KI-generierte Inhalte von menschlichen zu unterscheiden. Infolgedessen braucht es ein höheres Maß an Transparenz, woher Informationen oder Inhalte bezogen werden.Bei Bild-, Video- und Audiodateien die hauptsächlich durch KI erstellt werden muss KI-Nutzung schon gekennzeichnet werden. Darüber hinaus besteht eine vergleichbare Interessenslage auch bei Textinhalten.
Kinder und Jugendliche nutzen KI-Tools in ihrem alltäglichen Leben und sehen auf den verschiedensten Plattformen KI-generierte Inhalte. Eine differenzierte Kennzeichnung ist daher wichtig, um zwischen Realität und KI-gestützten Inhalten unterscheiden zu können. KI ist schon Alltag, soll aber trotzdem bewusst geschehen, da KI nicht die Fähigkeit zu echter Reflexion und begründeter Argumentation hat. Diese Fähigkeiten sind wichtige Kompetenzen, die wir Kindern und Jugendlichen vermitteln wollen.
KI-generierte Texte unterscheiden sich strukturell grundlegend von menschlich erstellten Inhalten:
Ihnen liegen keine selbstständigen Denkprozesse zugrunde, sondern ausschließlich andere Texte eingeflossenes Wissen. Insbesondere sollten wir, als Jugendverband, transparent mit unserer Nutzung von KI umgehen, um Bewusstsein zu schaffen, dabei wollen wir die Nutzung von KI jedoch nicht bewerten.
