Änderungen von A4 zu A4
| Ursprüngliche Version: | A4 (Version 4) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 17.10.2026, 19:26 |
| Neue Version: | A4 (Version 5) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 18.10.2026, 01:23 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 5 bis 25:
Während allen offziellen Programmpunkten soll gelten:
Variante 1: Ein Verbot von Spirituosen und sonstigen hochprozentigen alkoholische Getränken. Der Konsum von Bier, Wein, Sekt und vergleichbaren Getränken bleibt im Rahmen der geltenden Jugendschutzbestimmungen zulässig.
- Variante 2: Ein generelles Alkoholverbot.
- Variante 3: Kein Verbot.
Außerhalb der offziellen Programmpunkte soll gelten:
Variante 1: Ein Verbot von Spirituosen und sonstigen hochprozentigen alkoholische Getränken. Der Konsum von Bier, Wein, Sekt und vergleichbaren Getränken bleibt im Rahmen der geltenden Jugendschutzbestimmungen zulässig.
- Variante 2: Ein generelles Alkoholverbot.
- Variante 3: Kein Verbot.
Zu offiziellen Programmpunkten zählen u.a.:
- Reguläres Konferenzgeschehen
- Regionenabende
- Verabschiedungen
- Jubiläumsfeiern
- Begrüßungsempfang
- Angebote von Ausschüssen und AGs
Im regulären Konferenzgeschehen, dem Begrüßungsempfang und bei Angeboten von Ausschüssen und AGs gilt ein generelles Alkoholverbot.
Außerhalb der offziellen Programmpunkte, bei den Regionenabende, Verabschiedungen und Jubiläumsfeiern gilt ein Verbot von Spirituosen und sonstigen hochprozentigen alkoholische Getränken. Der Konsum von Bier, Wein, Sekt und vergleichbaren Getränken bleibt im Rahmen der geltenden Jugendschutzbestimmungen zulässig.
