A4: Verantwortlicher Umgang mit Alkohol bei Konferenzen
| Veranstaltung: | Bundesrat Herbst 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 1. Anträge |
| Status: | Eingereicht |
| Antragshistorie: | Version 1(18.09.2026) |
| Veranstaltung: | Bundesrat Herbst 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 1. Anträge |
| Status: | Eingereicht |
| Antragshistorie: | Version 1(18.09.2026) Version 5 |
Basierend auf den Erkenntnissen der DPSG-Aufarbeitungsstudie[1] sowie den
Bestrebungen zu kindgerechteren Konferenzen in der KjG beschließt der Bundesrat
folgende Maßnahmen zum verantwortlichen Umgang mit Alkohol bei Konferenzen auf
KjG-Bundesebene:
Im regulären Konferenzgeschehen, dem Begrüßungsempfang und bei Angeboten von
Ausschüssen und AGs gilt ein generelles Alkoholverbot.
Außerhalb der offziellen Programmpunkte, bei den Regionenabende,
Verabschiedungen und Jubiläumsfeiern gilt ein Verbot von Spirituosen und
sonstigen hochprozentigen alkoholische Getränken. Der Konsum von Bier, Wein,
Sekt und vergleichbaren Getränken bleibt im Rahmen der geltenden
Jugendschutzbestimmungen zulässig.
Darüber hinaus werden die Konferenzteilnehmer*innen zu einem
verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol aufgefordert. Zusätzlich wird die
Bundesleitung aufgefordert präventive Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Erläuterung
und Aufforderung zur Einhaltung der Regeln, Studienteil/Bildungsangeboten zu
Alkoholkonsum und seinen Folgen oder Ähnliches).
Darüber hinaus sollen die Bundesleitung für die Bar und die Regionen für die
Gestaltung der Regionenabende weitere nichtalkoholische Getränke anbieten, die
nicht nur eine alkoholfreie Variante eines eigentlich alkholhaltigen Getränks
sind.
Diese Maßnahmen gelten ab der kommenden KjG-Bundeskonferenz und werden auf dem
Herbst-Bundesrat 2027 reflektiert.
Darüber hinaus werden die Konferenzteilnehmer*innen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol aufgefordert. Zusätzlich wird die Bundesleitung aufgefordert präventive Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Erläuterung und Aufforderung zur Einhaltung der Regeln, Studienteil/Bildungsangeboten zu Alkoholkonsum und seinen Folgen oder Ähnliches).
Um zu Verhindern, dass Gruppenzwang und Gruppendynamiken zu Alkoholkonsum führen, dürfen auch außerhalb der offiziellen Programmpunkte keine Spiele gespielt werden, die als festen Bestandteil den Konsum von alkoholischen Getränken beinhalten, oder diesen nachahmen
Darüber hinaus sollen die Bundesleitung für die Bar und die Regionen für die Gestaltung der Regionenabende weitere nichtalkoholische Getränke anbieten, die nicht nur eine alkoholfreie Variante eines eigentlich alkholhaltigen Getränks sind.
Diese Maßnahmen gelten ab der kommenden KjG-Bundeskonferenz und werden auf dem Herbst-Bundesrat 2027 reflektiert.
[1]https://dpsg.de/sites/default/files/2026-
05/260203_projektbericht_aufarbeitung_dpsg_finale_druckfassung_2026-02-03.pdf