| Veranstaltung: | Bundesrat Herbst 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 1. Anträge |
| Antragsteller*innen: | Bundesleitung Bundesleitung |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 18.09.2026, 13:25 |
A6: Strukturen Präventionsarbeit auf Bundesebene
Antragstext
Der Bundesverband richtet zur Stärkung und Weiterentwicklung der
Präventionsarbeit eine AG Prävention sowie ein System ehrenamtlicher
Ansprechpersonen für Prävention ein.
Es wird eine Arbeitsgruppe Prävention als fachlich beratendes und
unterstützendes Gremium auf Bundesebene eingerichtet.
Die Mitarbeit in der AG Prävention ist offen und bedarf keiner Wahl. Besonders
wünschenswert für die Mitarbeit sind praktische Vorerfahrungen oder fachliche
Expertise in den Arbeitsfeldern Prävention sexualisierter Gewalt, Aufarbeitung
und Gewaltschutz. Die Einladung zur Mitarbeit richtet sich explizit sowohl an
hauptamtliche (Fach-)kräfte als auch an ehrenamtliche Personen.
Die AG wird durch die bundesverbandlichen Präventionsfachkräfte begleitet.
- die Beratung der bundesverbandlichen Präventionsfachkräften bei der
Umsetzung und regelmäßigen Revision des Institutionellen Schutzkonzeptes
(ISK)
- die Beratung bei der Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen und -
strukturen
- die fachliche Unterstützung und Beratung bei der Vorbereitung und
Durchführung von Veranstaltungen
- die Prüfung und ggf. Entwicklung bundesweiter Standards oder
Handlungsempfehlungen für die Präventionsarbeit
- die Unterstützung der Diözesanverbände (DVs) bei der Umsetzung und
Weiterentwicklung ihrer Präventionsarbeit
2. Einrichtung ehrenamtlicher Ansprechpersonen für Prävention
Neben den hauptamtlichen Präventionsfachkräften wird ergänzend die Stelle der
ehrenamtlichen Ansprechpersonen für Prävention eingerichtet.
Insbesondere im Mitteilungs- oder Konfliktfall, bei dem Vorwürfe gegenüber der
Bundesleitung oder den hauptamtlichen Mitarbeiter*innen der Bundesstelle erhoben
werden, sollen die ehrenamtlichen Ansprechpersonen zur Verfügung stehen und
nehmen eine vermittelnde Funktion ein und sind im Interventionsteam an der
Begleitung des Falles beteiligt.
Die ehrenamtlichen Ansprechpersonen sollen als beratende Mitglieder bei der
Bundeskonferenz[1] und als Gäste am Verwaltungsrat teilnehmen können. Es liegt
in der Kompetenz der ehrenamtlichen Ansprechpersonen diese Gremien über Verstöße
der Bundesleitung gegen das Institutionelle Schutzkonzept in geeignetem Maße zu
informieren.
Zu den Aufgaben der ehrenamtlichen Ansprechpersonen gehören außerdem:
- Mitwirkung im Interventionsteam im Verdachts- bzw. Vorfällen von Gewalt
und Diskriminierung
- Einbringen von Anliegen und Perspektiven aus der ehrenamtlichen Arbeit in
die bundesverbandlichen Strukturen, insbesondere bei der Weiterentwicklung
der Präventionsarbeit
- Vermittlung zwischen ehrenamtlich Engagierten, den hauptamtlichen
Präventionsfachkräften sowie den zuständigen bundesverbandlichen Gremien
und Stellen
Die ehrenamtlichen Ansprechpersonen stehen in einem regelmäßigen Austausch mit
den hauptamtlichen Präventionsfachkräften. Sie haben die Möglichkeit zur
regelmäßigen fachlichen Weiterbildung.
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Ansprechpersonen beträgt 2 Jahre.
Das Institutionelle Schutzkonzept der KjG Bundesebene und der Bundestelle der
Katholischen jungen Gemeinde e.V. wird ensprechend der in diesem Beschluss
geregelten Maßnahmen aktualisiert.
[1] Dies soll bei der nächsten Änderung der Bundessatzung auch formal dort
festgehalten werden.
Begründung
Prävention (sexualisierter) Gewalt ist eine gemeinsame Aufgabe des gesamten Verbandes. Das meint zum einen die Maßnahmen zur Prävention von Gewalt und Diskriminierung in den Strukturen der Bundesebene und zum anderen das gemeinsame Verständnis und die Präventionsarbeit in den DVs und vor Ort, d.h. im ganzen Bundesverband.
Mit der Einrichtung einer AG Prävention und der Benennung ehrenamtlicher Ansprechpersonen sollen daher Strukturen geschaffen werden, die die hauptamtlichen Fachkräfte ergänzen und weitere Erfahrungen und Perspektiven systematisch mit einbeziehen. Das sieht das seit April 2026 gültige Institutionelle Schutzkonzept auf KjG Bundesebene so vor und ist ein Ergebnis der gemeinsamen Beratungen im TOP Weiterarbeit Prävention und Aufarbeitung auf der Bundeskonferenz 2026.
Die AG Prävention soll einen Ort schaffen, an dem Erfahrungen und Expertise aus unterschiedlichen Bereichen zusammenkommen und für die Weiterentwicklung der Präventionsarbeit im Bundesverband nutzbar gemacht werden. Dabei geht es insbesondere darum, die hauptamtlichen Präventionsfachkräfte bei der Umsetzung und Revision des Institutionellen Schutzkonzeptes, bei der Weiterentwicklung von Maßnahmen sowie bei der Entwicklung bundesweiter Standards fachlich zu beraten.
Die AG soll bewusst nicht als gewähltes Gremium ausgestaltet werden. Dadurch ist sie offen für z.B. hauptamtliche Präventionsfachkräfte, Menschen mit Erfahrungen aus Job oder Studium außerhalb der KjG oder Menschen mit praktischer Erfahrung aus DV und Ortsgruppe. Die AG soll als Themennetzwerk funktionieren und kann sich genauere Arbeitsweisen selbst festlegen.
Neben den hauptamtlichen Präventionsfachkräfte als erste Ansprechpersonen für Betroffene wollen wir niedrigschwellige Möglichkeiten für ehrenamtlich Engagierte, Fragen, Unsicherheiten und Anliegen anzusprechen schaffen. Gerade für Ehrenamtliche kann der Zugang zu hauptamtlichen Fachstrukturen mit unterschiedlichen Hürden verbunden sein. Die ehrenamtlichen Ansprechpersonen sollen dabei ausdrücklich keine Konkurrenz zu den hauptamtlichen Präventionsfachkräften darstellen. Ihre Tätigkeit ergänzt deren Fachlichkeit um die Perspektive und Erfahrungswelt des Ehrenamtes. Insbesondere die vermittelnde und vertretende Funktion gegenüber Bundesleitung und Mitarbeiter*innen soll sicherstellen, dass Anliegen aus der ehrenamtlichen Arbeit in den zuständigen Strukturen wahrgenommen werden. Außerdem soll so eine Anlaufstelle bestehen, die in keiner Abhängigkeit aufgrund von Anstellungsverhältnissen zur Bundesleitung steht. Das bedeutet, dass die ehrenamtlichen Ansprechpersonen auch für Mitarbeiter*innen oder die Mitarbeitendenvertretung ein Sprachrohr sein kann.
Die vorgesehene Zusammensetzung mit einer männlichen, einer weiblichen und einer INTA-Person* trägt dem Anspruch Rechnung, unterschiedliche Perspektiven und Lebensrealitäten in der Präventionsarbeit abzubilden.
Eine Qualifikation als Präventionsfachkraft soll bewusst keine Voraussetzung für die ehrenamtliche Tätigkeit sein. Die Aufgaben der ehrenamtlichen Ansprechpersonen unterscheiden sich in ihrem Schwerpunkt von denen einer hauptamtlichen Präventionsfachkraft. Entscheidend sind neben der Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit dem Thema insbesondere Erfahrungen im Verband, die Fähigkeit zur Vermittlung und eine niedrigschwellige Zugänglichkeit für ehrenamtlich Engagierte. Gleichzeitig soll durch fachliche Weiterbildung und regelmäßige Reflexion mit den hauptamtlichen Präventionsfachkräften sichergestellt werden, dass die ehrenamtlichen Ansprechpersonen ihre Aufgabe qualifiziert und verantwortungsvoll wahrnehmen können.
Die beratende Stimme in der Bundeskonferenz soll gewährleisten, dass die Perspektive der ehrenamtlichen Präventionsarbeit auch strukturell in die Beratungen und Entscheidungen des Bundesverbandes einbezogen wird. Das bedeutet konkret, dass vor allem bei Vorfällen, in denen die Bundesleitung involviert ist, den Mitgliedern der kontrollierenden Gremien (Bundeskonferenz/Verwaltungsrat) diese Informationen zur Verfügung stehen sollen.
Wenn auf dem kommenden Bundesrat ein Beschluss gefasst wird, der, so wie der vorliegende Antrag, eine Wahl der ehrenamtlichen Ansprechpersonen vorsieht, soll auf diesem Bundesrat bereits eine Wahl erfolgen. Die Amtszeit von zwei Jahren würde in dem Fall verkürzt und bis zur Bundeskonferenz 2028 dauern.
Zusammenfassung in einfacher Sprache
Der Bundesverband soll die Präventionsarbeit stärken und weiterentwickeln.
Die AG Prävention berät und unterstützt den Bundesverband bei der Präventionsarbeit.
Alle Interessierten können mitarbeiten. Besonders wichtig sind Erfahrungen oder Fachwissen in den Bereichen:
Hauptamtliche und ehrenamtliche Personen können mitarbeiten.
Die AG wird von den hauptamtlichen Präventionsfachkräften begleitet.
Unterstützung der Diözesanverbände bei ihrer Präventionsarbeit
Zusätzlich zu den hauptamtlichen Präventionsfachkräften gibt es drei ehrenamtliche Ansprechpersonen.
Sie sind Ansprechpersonen für Fragen, Beschwerden und Anliegen.
Besonders bei Vorwürfen gegen die Bundesleitung oder hauptamtliche Mitarbeitende können sie vermitteln und im Interventionsteam mitarbeiten.
Verstöße gegen das Institutionelle Schutzkonzept ansprechen,
Die ehrenamtlichen Ansprechpersonen arbeiten regelmäßig mit den hauptamtlichen Präventionsfachkräften zusammen und können an Weiterbildungen teilnehmen.
