| Veranstaltung: | Bundesrat Herbst 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 1. Anträge |
| Antragsteller*in: | Bundesleitung |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 18.09.2026, 13:08 |
A5: Selbstverpflichtung zur Mitwirkung an der BDKJ-Aufarbeitungsstudie
Antragstext
Der KjG-Bundesverband mit seinen Diözesanverbänden verpflichten sich mit diesem
Beschluss selbst dazu, das Forschungsvorhaben zur Aufarbeitung sexualisierter
Gewalt im BDKJ und seinen Verbänden in allen Phasen proaktiv, zeitnah und
umfassend zu unterstützen.
Die KjG-Bundesleitung wird dazu beauftragt, eine entsprechende
Kooperationsvereinbarung mit dem BDKJ-Bundesverband abzuschließen. Der KjG-
Bundesverband mit seinen Diözesanverbänden verpflichtet sich darin zu folgenden
konkreten Handlungen:
1. Benennung einer festen Koordinationsperson: Die KjG-Bundesebene benennt
innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung eine
namentliche Ansprechperson (inkl. Kontaktdaten) für die Forschungsinstitute.
Diese Person steuert verbandsintern alle Anfragen, koordiniert Termine und
stellt die Schnittstelle zum Forschungsteam dar. Die KjG Bundesebene informiert
den BDKJ-Bundesvorstand und die Forschungsinstitute unverzüglich bei einem
Wechsel der Koordinationsperson.
2. Archiv- und Aktenzugang: Der KjG-Bundesverband mit seinen Diözesanverbänden
verpflichtet sich, den Forschenden auf Anfrage uneingeschränkten,
datenschutzkonformen und unentgeltlichen Zugang zu allen historischen und
aktuellen Akten, Protokollen, Beschlüssen, Personal- und Fallunterlagen sowie
Archivbeständen in seinem Verantwortungsbereich zu gewähren. Der KjG-
Bundesverband mit seinen Diözesanverbänden leistet eine grundlegende
organisatorische Zuarbeit bei der Sichtung und Bereitstellung vor Ort. Der KjG-
Bundesverband mit seinen Diözesanverbänden wirkt aktiv daran mit, Zugang zu
allen relevanten historischen und aktuellen Akten, Protokollen, Beschlüssen,
Personal- und Fallunterlagen sowie Archivbeständen zu gewähren, die ihn
unmittelbar betreffen.
3. Unterstützung bei der Forschung: Der KjG-Bundesverband mit seinen
Diözesanverbänden unterstützt das Forschungsteam aktiv bei der Gewinnung von
Interviewpartner*innen (Zeitzeug*innen, aktive/ehemalige Ehren- und
Hauptamtliche, Betroffene). Diese Pflicht erstreckt sich auf alle qualitativen
Formate (Präsenz-, Online- oder Telefoninterviews, Einzel- oder
Gruppenbefragungen). Bei quantitativen Erhebungen (Dunkelfeldforschung)
garantiert der KjG-Bundesverband mit seinen Diözesanverbänden die proaktive
Distribution von Informationsschreiben der Forschungsinstitute, Fragebögen oder
digitalen Umfragelinks über seine offiziellen Kommunikationskanäle.
4. Unterstützung der Beteiligung von Leitungskräften: Um die strukturellen
Bedingungen, Machtverhältnisse und die verbandliche Kultur valide zu erforschen,
motiviert der KjG-Bundesverband mit seinen Diözesanverbänden seine Vorstände,
Geschäftsführungen und präventionsverantwortlichen Schlüsselpersonen auf Bundes-
, Diözesan-, Regional- und Ortsebene zur aktiven und vollständigen Teilnahme an
den für diese Zielgruppe vorgesehenen Befragungen und Erhebungen.
5. Innerverbandliche Öffentlichkeitsarbeit: Zur innerverbandlichen
Öffentlichkeitsarbeit und der Unterstützung der Teilnehmendenakquise trägt der
KjG-Bundesverband mit seinen Diözesanverbänden innerhalb seiner eigenen
Verbandsstrukturen (einschließlich seiner Untergliederungen, Mitgliedsverbände
und regionalen Ebenen) eigenverantwortlich Sorge für die zeitnahe Weitergabe von
Informationen, Berichten und offiziellen Mitteilungen zum Forschungsvorhaben.
Dies umfasst insbesondere die verpflichtende und proaktive Platzierung von
Aufrufen zur Mitwirkung (z.B. für Interviews oder Online-Befragungen) in den
eigenen innerverbandlichen Medien (wie Newsletter, Mitgliederzeitschriften,
digitalen Kanälen) sowie im Rahmen von Gremiensitzungen und Versammlungen.
Begründung
Die Jugend- und Diözesanverbände im BDKJ haben sich auf den Hauptversammlungen 2020 und 2022 gemeinsam dazu verpflichtet, an der umfassenden, transparenten und wissenschaftlichen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Kontext der katholischen Jugendverbandsarbeit zu arbeiten. Ziel ist es, unter unabhängiger wissenschaftlicher Begleitung und unter strikter Einbindung der Perspektiven Betroffener nach jenen Strukturen, Handlungsweisen, Haltungen und verbandlichen Kulturen zu forschen, welche sexualisierte Gewalt begünstigen, begünstigt haben oder deren Aufdeckung und Sanktionierung behinderten. Daraus sollen konkrete Konsequenzen für unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gezogen werden, damit diese in unseren Verbänden vor Übergriffen geschützt sind.
Zur Umsetzung dieses Auftrags hat die BDKJ-Bundesstelle ein unabhängiges Forschungskonsortium – bestehend aus dem Dissens – Institut für Bildung und Forschung e.V. (Berlin) und dem Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) (München) – mit der Durchführung der wissenschaftlichen Studie „Wissenschaftliche Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) sowie der angeschlossenen Jugend- und Diözesanverbände in den Jahren 1945–2025“ beauftragt. Die geplante Projektlaufzeit läuft bis zum 30.06.2029.
Da die Strukturen der Jugendverbände und des BDKJ föderal, eigenständig und dezentral organisiert sind und die BDKJ-Bundesstelle über keine Durchgriffs- oder Weisungsrechte bezüglich der Aktenbestände, Personalakten und praktischen Arbeitsfelder der Jugend- und Diözesanverbände verfügt, ist eine vertragliche Kooperationsvereinbarung zwischen dem BDKJ und den teilnehmenden Verbänden notwendig. Sie dient der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Absicherung des Gesamtprojekts sowie dem Schutz des betroffenen Personenkreises. Da die wissenschaftliche Untersuchung auch die dezentralen, regionalen und lokalen Ebenen der Jugendverbandsarbeit umfasst, wird empfohlen, dass der kooperierende Verband die Kernbestimmungen dieser Vereinbarung durch eigene verbandsinterne Vereinbarungen an seine jeweiligen rechtlich eigenständigen Untergliederungen weitergibt.
Zusammenfassung in einfacher Sprache
Der BDKJ und seine Mitgliedsverbände haben beschlossen, sexualisierte Gewalt in der katholischen Jugendverbandsarbeit wissenschaftlich aufzuarbeiten. Dabei soll untersucht werden, welche Strukturen oder Verhaltensweisen Gewalt ermöglicht oder deren Aufdeckung erschwert haben. Die Ergebnisse sollen helfen, Kinder und Jugendliche künftig besser zu schützen.
Da die Verbände eigenständig organisiert sind, kann der BDKJ die Mitarbeit nicht anordnen. Deshalb braucht es eine verbindliche Vereinbarung, in der sich die Verbände zur Zusammenarbeit verpflichten. Das Forschungsprojekt betrifft jedoch nicht nur die KjG-Bundesebene. Mit diesem Beschluss sollen daher auch die Diözesanverbände ihre Bereitschaft dazu erklären, die Studie umfassend zu unterstützen. Die Bundesleitung der KjG soll auf dieser Grundlage eine entsprechende Vereinbarung mit dem BDKJ abschließen.
- Feste Ansprechperson benennen
- Innerhalb von zwei Wochen wird eine Person benannt, die für die Forschenden erreichbar ist.
- Sie organisiert die Zusammenarbeit und gibt Änderungen sofort weiter.
- Zugang zu Akten und Archiven ermöglichen
- Die Forschenden sollen alle wichtigen Unterlagen einsehen können, soweit dies rechtlich zulässig ist.
- Die KjG unterstützt bei der Suche und Bereitstellung der Dokumente.
- Die Forschung unterstützen
- Die KjG hilft dabei, Gesprächspartner*innen für Interviews zu finden.
- Informationen zu Befragungen und Umfragen werden aktiv über die eigenen Kommunikationswege verbreitet.
- Leitungskräfte zur Teilnahme motivieren
- Vorstände, Geschäftsführungen und andere Verantwortliche sollen sich an Befragungen beteiligen.
- So können Strukturen, Machtverhältnisse und die Verbandskultur besser untersucht werden.
