In der Kürzung würde der Diözesanausschuss als Gremium wegfallen. Wir halten dieses Gremium weiterhin für sinnvoll, weil es zwischen den Konferenzen unterjährig arbeitet und Verantwortung für den Diözesanverband übernimmt. Dieses dauerhafte Arbeiten mit der Diözesanleitung oder zusätzlich zur Diözesanleitung für die Belange des Diözesanverbandes ist uns wichtig. Es sollte unserer Meinung in der Bundessatzung verankert sein, damit es als Minimalanforderung für alle Diözesanverbände gilt.
Diese Textversion (gekürzt) ist der aktuellen Bundessatzung entnommen. Es stellt also keine Neuerung zur aktuellen Regelung dar.
| Satzungsänderungsantrag : | Neufassung der Bundessatzung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | DV Münster, DV Essen |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 14:18 |

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