Es handelt sich um eine inhaltliche Neuerung, die so noch nicht Teil der Bundessatzung ist.
In einigen Diözesanverbänden nehmen der Diözesanausschuss oder andere Gremien bereits eine Kontrollfunktion der Diözesanleitung wahr. Wir halten diese Aufgabe für besonders wichtig, da die Diözesanleitungen viel Verantwortung und Macht inne haben. Mit dieser Änderung gäbe es mit dem Diözesanausschuss ein Gremium, das unterjährig einen Blick darauf wirft.

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