Änderungen von A1 zu A1
| Ursprüngliche Version: | A1 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 17.09.2026, 20:20 |
| Neue Version: | A1 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 17.10.2026, 19:17 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 15 bis 18:
transparent.
Damit ein Kind (oder Jugendlicher)Kinder und Jugendliche sich an allen essie betreffenden Entscheidungen beteiligen kannkönnen (Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention), müssen Prozesse so aufgebaut sein, dass essie diese verstehen und gestalten kannkönnen.
Von Zeile 47 bis 49:
- Jugendliche haben individuelle Rechte (insbesondere die UN-Kinderrechtskonvention)
die von den. Entscheidungsträger*innenberücksichtigtmüssen diese achten und gewährleisten, dass sie von Kindern und Jugendlichen wahrgenommen werdenmüssenkönnen.
- Jugendliche haben individuelle Rechte (insbesondere die UN-Kinderrechtskonvention)
Von Zeile 54 bis 55 einfügen:
- Jugendlichen einen (für sie individuell) verständlichen Zugang zu (Entscheidungs-) Prozessen und deren Ergebnisse zu ermöglichen.
Nach Zeile 60 einfügen:
Ausblick und Weiterarbeit
Auf Basis dieses Verständnisses erarbeitet der Sachausschuss Kindermitbestimmung eine Checkliste, die dazu dient, Angebote kindgerechter zu gestalten.
Wir als Kinder- und Jugendverband wollen bei der Gestaltung von Angeboten unsere Zielgruppen (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene) und deren Beteiligung differenziert mitdenken. Je nach Angebot soll, abhängig von der jeweiligen Zielgruppe, festgelegt werden, inwiefern eine kindgerechte Gestaltung und welche Beteiligungsform sinnvoll ist und umgesetzt werden kann. Dazu erarbeitet der Sachausschuss Kindermitbestimmung eine Entscheidungsgrundlage, die dazu beiträgt niederschwellig zu klären, welche Ansprüche hinsichtlich der Umsetzung von Kindergerechtigkeit an welche Angebote gestellt werden.
