| Veranstaltung: | Bundesrat Herbst 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 1. Anträge |
| Antragsteller*in: | Bundesleitung |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 18.09.2026, 13:03 |
A4: Verantwortlicher Umgang mit Alkohol bei Konferenzen
Antragstext
Basierend auf den Erkenntnissen der DPSG-Aufarbeitungsstudie[1] sowie den
Bestrebungen zu kindgerechteren Konferenzen in der KjG beschließt der Bundesrat
folgende Maßnahmen zum verantwortlichen Umgang mit Alkohol bei Konferenzen auf
KjG-Bundesebene:
[In allen drei Bereichen soll jeweils eine Variante durch den Bundesrat
ausgewählt werden]
Variante 1: Ein Verbot von Spirituosen und sonstigen hochprozentigen
alkoholische Getränken. Der Konsum von Bier, Wein, Sekt und vergleichbaren
Getränken bleibt im Rahmen der geltenden Jugendschutzbestimmungen
zulässig.
- Variante 3: Es erfolgt keine Änderung der bisherigen Praxis. Die
Bundesleitung wird jedoch aufgefordert, weiterhin auf einen
verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol hinzuwirken und präventive
Maßnahmen zu ergreifen.
- Variante I: Diese Maßnahmen gelten während allen offiziellen
Programmpunkten. Außerhalb offizieller Programmpunkte bleibt der Konsum im
Rahmen der geltenden Jugendschutzbestimmungen zulässig.
- Variante II: Diese Maßnahmen gelten während des gesamten Zeitraums bei
Konferenzen auf KjG-Bundesebene.
- Variante A: Diese Maßnahmen werden auf der kommenden KjG-Bundeskonferenz
testweise durchgeführt und anschließend durch den KjG-Bundesrat evaluiert.
- Variante B: Diese Maßnahmen gelten ab der kommenden KjG-Bundeskonferenz.
[1]https://dpsg.de/sites/default/files/2026-
05/260203_projektbericht_aufarbeitung_dpsg_finale_druckfassung_2026-02-03.pdf
Begründung
In der Reflexion der vergangenen Bundeskonferenz wurde benannt, dass Situationen, in denen Hartalkohol beispielsweise als Bestandteil des Abendprogramms ausgeschüttet wird, künftig vermieden werden sollen. Gleichzeitig existiert bislang auf Bundesebene keine einheitliche Regelung zum Umgang mit Alkohol beziehungsweise Hartalkohol.
Neben unseren Bestrebungen zu kindgerechteren Konferenzen zeigen die Ergebnisse der DPSG-Aufarbeitungsstudie: Alkohol spielt eine erhebliche Rolle bei sexualisierter Gewalt. Ein erheblicher Teil der Grenzverletzungen ereignet sich unter Alkoholeinfluss – auch unter Beteiligung von Gruppenmitgliedern.
Mit dem Antrag wollen wir verschiedene Handlungsoptionen aufzeigen und eine Diskussion darüber ermöglichen, welcher Umgang mit Alkohol zukünftig auf Veranstaltungen der KjG Bundesebene gelten soll.
Unser Wunsch wäre zumindest ein Verbot von Hartalkohol bei offiziellen Programmpunkten. Bei einem generellen Verbot wäre zu bedenken, dass dann die Gefahr besteht, dass Alkohol weiter / wieder in exklusiven oder geheimen Runden konsumiert wird, was wir vermeiden wollen.
Darüber hinaus können wir uns auch Maßnahmen, wie beispielsweise eine testweise komplett alkoholfreie Bundeskonferenz vorstellen, wie sie auch die DPSG beschlossen hat[1].
Zusammenfassung in einfacher Sprache
Wir möchten Regeln für den Umgang mit Alkohol bei Konferenzen festlegen.
Hintergrund ist, dass Alkohol häufig bei Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt eine Rolle spielt. Außerdem sollen Konferenzen kinder- und jugendgerechter werden. Ziel ist es, einen sicheren und verantwortungsvollen Rahmen für alle Teilnehmenden zu schaffen.
- Verbot von Hartalkohol (z. B. Schnaps), während Bier, Wein und Sekt erlaubt bleiben.
- Keine neue Regel, aber weiterhin Werbung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol.
