Änderungen von A3 zu A3
| Ursprüngliche Version: | A3 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 17.09.2026, 23:58 |
| Neue Version: | A3 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 18.10.2026, 11:50 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 4 bis 8:
- Von einer KI umformulierte Texte ,
- Von einem Menschen umformulierte KI-generierte Texte ,
- KI wurde zur Erstellung eines Textes herangezogen, derer verwendeten Quellen nicht durch das Heranziehen mindestens einer weiteren Quelle überprüft wurden.
Wir verpflichten uns selbst, KI veränderte Inhalte wie Bilder und Videos sichtbar zu kennzeichnen. Für Texte gilt das, wenn sie keine reine Korrektur einer KI sind.
Als „KI veränderte“ Inhalte, bezeichnen wir solche, deren Sinn verändert oder Struktur grundlegend umgestellt wird. Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind Inhalte, bei denen die Anwendung der KI nur die Fortsetzung eines kreativen, menschlichen Prozesses darstellt.
Die Kennzeichnungen sollen vor allem in der Öffentlichkeitsarbeit und bei Inhalten angewendet werden, die auf Veranstaltungen der Bundesebene genutzt oder präsentiert werden.
