A3: Kennzeichnung von mit künstlicher Inteligenz (KI) generierten Inhalten
| Veranstaltung: | Bundesrat Herbst 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 1. Anträge |
| Antragsteller*in: | KjG Berlin |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 17.09.2026, 23:58 |
| Antragshistorie: | Version 1(17.09.2026) |

Lisa Holzer (BL):
Uns ist noch nicht ganz klar, was alles als KI und was alles unter umformuliert zählen soll und würden da gerne mit euch DVs drüber ins Gespräch kommen.
Ohne mega tief in der Materie zu sein, hier Vorschläge, die das klarer ziehen könnten:
- 1 und 2 ersetzen durch „KI-generierte und durch KI manipulierte Texte, bei denen KI-Systeme nicht lediglich zu Korrekturen eingesetzt wurden, die den Sinn nicht verändern“
- 3 aus der Kennzeichnungspflicht raus nehmen und stattdessen eine Prüfpflicht, z.B. „Von KI-Systemen ausgegebene Tatsachenaussagen werden nicht ohne menschliche Überprüfung und Verifizierung verwendet.“